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von Maschinist
25.06.2013, 12:37
Forum: Streitforum
Thema: Gemeinsames Grundstück einseitig Überbaut - Rechte?
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Re: Gemeinsames Grundstück einseitig Überbaut - Rechte?

Buuuh - - - hätte nicht gedacht, dass drei Buchstaben so viel Durcheinander anrichten können. Klaus, du bringst Einiges Durcheinander und dichtest noch Anderes dazu. Möglicherweise hab ich mich auch undeutlich Ausgedrückt. Na ja, mit ein bisschen Glück beteiligen sich auch noch andere. Die Hoffnung ...
von Maschinist
25.06.2013, 10:44
Forum: Streitforum
Thema: Gemeinsames Grundstück einseitig Überbaut - Rechte?
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Re: Gemeinsames Grundstück einseitig Überbaut - Rechte?

Hallo Klaus Der Einfachheit halber sollten wir uns darauf einigen, dass Besitzer A auch das Grundstück A und das Haus A hat. Das Gleiche gilt für Eigentümer B mit Grundstück B und Haus B. Dazwischen Grundstück C das beiden zur Hälfte gehört, aber von A überbaut wurde. Zum Verständnis: Von Haus A wur...
von Maschinist
25.06.2013, 09:50
Forum: Streitforum
Thema: Gemeinsames Grundstück einseitig Überbaut - Rechte?
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Re: Gemeinsames Grundstück einseitig Überbaut - Rechte?

Du hast richtig geraten, zur Nutzung des Grundstückes gibt es keine schriftliche Regelung, nur dass es beiden je zur Hälfte gehört. Es handelt sich um drei Grundstücke A,B und C, von D war und ist keine Rede. Die Nutzung ergibt sich aus den baulichen Gegebenheiten: Überbauung von C durch A mit Wohnr...
von Maschinist
25.06.2013, 09:12
Forum: Streitforum
Thema: Gemeinsames Grundstück einseitig Überbaut - Rechte?
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Gemeinsames Grundstück einseitig Überbaut - Rechte?

A und B haben zwischen ihren Häusern ein gemeinsames Grundstück C das lt. Grundbuch von Beiden zur Hälfte genutzt werden kann. Der Abstand zwischen den Häusern beträgt ca. 3m bei einer Länge von etwa 11m. Von Haus A wurde vor Generationen (ist schon sehr alt) ein Überbau errichtet, der mit Einverstä...