Es steht nichts im Grundbuch, sondern nur im Baulastenverzeichnis, und somit hat doch B keinen privatrechtliche Handhabe oder.
B kommt nicht mit seinem Traktor in seinen Schopfteil.
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- 13.09.2007, 20:00
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- 13.09.2007, 19:40
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in der baulast steht: Der Eigentümer A des Grundstückes Flurstücknr. ... übernimmt für sich und die Rechtsnachfolger als Baulast gem. LBO die Verpflichtung, jederzeit uneingeschränkt und ungehindert begeh- und befahrbar Zugang und Zufahrt in einer Breite von min 3.00 m von der ...straße zu dem abzut...
- 13.09.2007, 19:19
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Hier schreibt der Ehegatte von Motorbiene zum hypotetischen Fall von A Hier ist die Lage so,das weder ein Eintrag im Grundbuch noch ein zievielrechtlicher Vertrag besteht. Es gibt auch kein Notwegerecht. Es ist lediglich eine Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen. Was für Rechte hat B in diese...
- 13.09.2007, 14:38
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B kommt von seinem Grundtück von seiner Hofeinfahrt auf das abzutrennende Grundstück zu Fuß. Jedoch wird B mit einem Anhänger und Traktor nicht durchkommen ausser B gestaltet sein Grundstück anderst. Muss ich das dulden wenn B heute Heu bringt und lädt im Hof ab mit 5-6 andere Leute. B wird nicht du...
- 13.09.2007, 13:59
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- 13.09.2007, 13:30
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Wegerecht ohne Grundbucheintragung
A hat letztes Jahr ein Haus gekauft von B neben an. Im Kaufvertrag mit A wusste B von keinerlei Baulasst bescheid dennoch haben A der B vertraut und sahen nicht in das Baulastenverzeichnis ein. In einem Kaufvetrag vor Jahren zuvor wusste B von einer Baulast die B auch selbst veranlasst hat. Kann man...