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von motorbiene
13.09.2007, 20:00
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht ohne Grundbucheintragung
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Es steht nichts im Grundbuch, sondern nur im Baulastenverzeichnis, und somit hat doch B keinen privatrechtliche Handhabe oder.

B kommt nicht mit seinem Traktor in seinen Schopfteil.
von motorbiene
13.09.2007, 19:40
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht ohne Grundbucheintragung
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in der baulast steht: Der Eigentümer A des Grundstückes Flurstücknr. ... übernimmt für sich und die Rechtsnachfolger als Baulast gem. LBO die Verpflichtung, jederzeit uneingeschränkt und ungehindert begeh- und befahrbar Zugang und Zufahrt in einer Breite von min 3.00 m von der ...straße zu dem abzut...
von motorbiene
13.09.2007, 19:19
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht ohne Grundbucheintragung
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Hier schreibt der Ehegatte von Motorbiene zum hypotetischen Fall von A Hier ist die Lage so,das weder ein Eintrag im Grundbuch noch ein zievielrechtlicher Vertrag besteht. Es gibt auch kein Notwegerecht. Es ist lediglich eine Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen. Was für Rechte hat B in diese...
von motorbiene
13.09.2007, 14:38
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht ohne Grundbucheintragung
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B kommt von seinem Grundtück von seiner Hofeinfahrt auf das abzutrennende Grundstück zu Fuß. Jedoch wird B mit einem Anhänger und Traktor nicht durchkommen ausser B gestaltet sein Grundstück anderst. Muss ich das dulden wenn B heute Heu bringt und lädt im Hof ab mit 5-6 andere Leute. B wird nicht du...
von motorbiene
13.09.2007, 13:59
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht ohne Grundbucheintragung
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Danke für die schnelle Antwort.
Es besteht nur ein Eintrag im Baulastenver. Es besteht weder ein privatrechtlicher Vetrag bzw. eine Eintragung im Grundbuch. Wie ist der Sachverhalt in dieser Lage.
von motorbiene
13.09.2007, 13:30
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht ohne Grundbucheintragung
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Wegerecht ohne Grundbucheintragung

A hat letztes Jahr ein Haus gekauft von B neben an. Im Kaufvertrag mit A wusste B von keinerlei Baulasst bescheid dennoch haben A der B vertraut und sahen nicht in das Baulastenverzeichnis ein. In einem Kaufvetrag vor Jahren zuvor wusste B von einer Baulast die B auch selbst veranlasst hat. Kann man...