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- 04.04.2014, 12:37
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Re: Grillkamin
Hallo Klaus, auch wenn du meinst, es ist alles gesagt. Nein es geht nicht darum das ein Nachbar nicht mehr grillt. Es geht darum, dass der andere Nachbar gerne seinen berechtigten Sichtschutz aufstellen will. Man darf erwähnen, dass dieser Nachbar auch auf der angrenzenden SEite mit einem Grillkamin...
- 02.04.2014, 09:55
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Re: Grillkamin
zeitweise kann ich dir nicht folgen .... sorry.
Es ist kein in den Dreck gestellter Baumarktgrill. Er ist mit Fundament und gut 2 m hoch ....
Nun ja, es geht ja nur darum:
entweder Nachbar A grillt nicht mehr oder versetzt Grill oder
Nachbar B baut keinen Sichtschutz
Es ist kein in den Dreck gestellter Baumarktgrill. Er ist mit Fundament und gut 2 m hoch ....
Nun ja, es geht ja nur darum:
entweder Nachbar A grillt nicht mehr oder versetzt Grill oder
Nachbar B baut keinen Sichtschutz
- 02.04.2014, 09:36
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Re: Grillkamin
*lol*, das ist ja ein toller Vergleich. Also ich dachte immer Möbel müssen "beweglich sein". Egal. Ein gemauerter Kamin ist also ein Möbelstück. Wie würde es rechtlich aussehen, wenn Nachbar B seinen Sichtschutz aufstellt und Nachbar A ihn quasi "abfackelt"? Weil den Sichtschutz darf Nachbar B ja na...
- 02.04.2014, 09:24
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Re: Grillkamin
Hallo Klaus, was willst du mir damit sagen? Das Nachbar B in diesem Falle "Recht" hat?
Generell steht die Frage im Raum, darf ein gemauerter Kamin an der Grundstücksgrenze stehen oder muss ein Abstand gehalten werden?
Könnte man evtl. den Kamin erhöhen?
Hilaria
Generell steht die Frage im Raum, darf ein gemauerter Kamin an der Grundstücksgrenze stehen oder muss ein Abstand gehalten werden?
Könnte man evtl. den Kamin erhöhen?
Hilaria
- 02.04.2014, 09:06
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Re: Grillkamin
Hallo Klaus,
nein, so ist es nicht ganz.
Du hast Recht, dass die Höhe des Sichtschutzes max. 1.80 betragen darf.
Allerdings gilt hier (lt. Bauamt) das gewachsene Gelände. Da für das niedrigere DH Boden abgetragen wurde, gilt die Höhe des "höheren" DH als gewachsenes Gelände.
Und nun ?
nein, so ist es nicht ganz.
Du hast Recht, dass die Höhe des Sichtschutzes max. 1.80 betragen darf.
Allerdings gilt hier (lt. Bauamt) das gewachsene Gelände. Da für das niedrigere DH Boden abgetragen wurde, gilt die Höhe des "höheren" DH als gewachsenes Gelände.
Und nun ?
- 02.04.2014, 08:45
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Grillkamin
Hallo, folgende Situation: Nachbarn A und Nachbarn B bewohnen jeweils eine eine Doppelhaushälfte. Dieses DH ist höhenversetzt, sprich, Haus und Grundstück von Nachbarn A sind rund 50 cm tiefer als Haus und Grundstück von Nachbarn B. Nun hat Nachbar A direkt an die gemeinsame Gartengrundstückgrenze z...