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- 30.06.2014, 17:41
- Forum: Eigentumswohnung, WEG, Verwalter
- Thema: Gerichtsbeschluss
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Re: Gerichtsbeschluss
Danke!
- 30.06.2014, 16:26
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- Thema: Gerichtsbeschluss
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Re: Gerichtsbeschluss
Und wenn ein neuer Eigentümer wegen eines identischen Grund klagt, reicht ein Schriftssatz des Verwalters doch aus Für normal denkende Menschen schon - aber es sind nicht alle Menschen gleich... :shock: Es ist doch sinnlos immer wieder die Gerichte mit den gleichen Sachen zu beschäftigen. Gibt es i...
- 30.06.2014, 16:03
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- Thema: Gerichtsbeschluss
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Re: Gerichtsbeschluss
...gerichtliche Entscheidungen nach dem 1. Juli 2007 in die Beschlusssammlung aufnehmen. Wofür ist das dann gut, wenn es bei einem neuen Eigentümer immer wieder die RESET TASTE gedrückt wird? Es gibt Sturköpfe, die durch die Wände von Eigentumswohnungen wollen und nicht begreifen, dass die Wand aus ...
- 30.06.2014, 15:34
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Re: Gerichtsbeschluss
Bis wann muss denn der Käufer alle Unterlagen (Gerichtsbeschlüsse, WEG Beschlüsse usw.) erhalten haben?
Ab Tag der Übernahme oder Notarvertrag oder vor dem Notartermin?
Ab Tag der Übernahme oder Notarvertrag oder vor dem Notartermin?
- 30.06.2014, 15:25
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- 30.06.2014, 15:15
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Re: Gerichtsbeschluss
Verschweigt ein Verkäufer dem Käufer einen Mangel ist das arglistige Täuschung. Ein Beschluss könnte so ein Mangel sein.. Diese Variante finde ich super und trifft genau den Punkt 8) Gibt es hierzu mehr Infos? Warum könnte - worauf kommt es an? Wenn Du mal umziehen möchtest.......... bei mir herzli...
- 30.06.2014, 14:27
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Gerichtsbeschluss
Hallo ! Ich habe folgende Frage: Wir stellen uns vor wir haben eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 3 Wohnungseigentümern (A+B+C). Es würde ein Rechtsstreit untereinander (A Kläger - B und C Beklagte / Gegenkläger) gerichtlich geklärt werden. A gewinnt durch alle drei möglichen Instanzen. Nun möc...
- 15.06.2014, 13:33
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- Thema: Gemeinschaftseigentum Versorgungsleitungen
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- 15.06.2014, 12:42
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- Thema: Gemeinschaftseigentum Versorgungsleitungen
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Re: Gemeinschaftseigentum Versorgungsleitungen
Das gemeinsame Grundstück wird mit einer Grundsteuer belastet - wie wird die bezahlt. Die Rechnungstellung erfolgt für das Grundstück - und nicht für Eigentumswohnungen. Mal ganz klar ausgedrückt - auch wenn Du vor Wut auf den Tisch klopfst...... wir wissen im Vordergrund WEG Grundsteuerberechnung:...
- 15.06.2014, 11:30
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- Thema: Gemeinschaftseigentum Versorgungsleitungen
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Re: Gemeinschaftseigentum Versorgungsleitungen
gemeinsam einen Anschluss an die Versorger errichtet B wurde vor A errichtet - WEG bei Bau A Die Erschliessungskosten wurden gemeinsam bezahlt Das glaube ich dann auch nicht, da B vor A war und vor WEG Eure Grundsteuer müsste doch auch "zusammen" bekommen Nein - keine gemeinsamen Kosten, keine Rück...
- 15.06.2014, 08:46
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Re: Gemeinschaftseigentum Versorgungsleitungen
Nein, jeder trägt seine Kosten selbst - lt. Teilungserklärung. Es gibt keine gemeinschaftlichen Kosten und keine gemeinschaftlichen Verträge - weder mit Versicherungen noch mit Versorgungsunternehmen. Lt. Teilungserklärung hat jeder alles selbst abzuschließen und zu bezahlen. Es ist der Vertrag von ...
- 15.06.2014, 08:15
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- Thema: Gemeinschaftseigentum Versorgungsleitungen
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Re: Gemeinschaftseigentum Versorgungsleitungen
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Die Versorungsleitungen stehen im Gemeinschaftseigentum - bis zu den jeweiligen Unterverteilern und Absperrventilen - mehr nicht! Für A und B ist die Leitung nicht privat - nur für das Versorungsunternehmen und den Versorungsvertrag mit B. Die Trinkwasserleitun...
- 15.06.2014, 07:09
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- Thema: Gemeinschaftseigentum Versorgungsleitungen
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Gemeinschaftseigentum Versorgungsleitungen
Hallo, ich habe mal eine Frage zu den Versorgungsleitungen im Wohnungseigentum. A Eigentumswohnung Vorderhaus und B Eigentumswohnung Hinterhaus Zur ausschließlichen Sondernutzung von A zugewiesen sind: die Freiflächen zwischen A und B jedoch mit einem Übergangsrecht lt.( Vereinbarung ) Teilungserklä...
- 09.06.2014, 07:41
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- Thema: Gehrecht - Übergangsrecht Teilungsvereinbarung
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Re: Gehrecht - Übergangsrecht Teilungsvereinbarung
Danke für die Antwort. B hat lt. Teilungsvereinbarung nur ein Geh-Recht über die von A zur ausschließlichen Sondernutzung zugewiesenen Flächen. Weitere Rechte bestehen nicht für B. Gibt es für B keine Sonderregelungen um für die Bauphase, die A zur ausschließlichen Sondernutzung zugewiesenen Flächen...
- 03.06.2014, 08:24
- Forum: Eigentumswohnung, WEG, Verwalter
- Thema: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang
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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang
Verkauf des Sondereigentums an einen Eigentümer - als 2 Familienhaus. Glaub mir, hier ist nichts unmöglich........wer die richtigen Leute kennt, schafft es auch Abspaltungen vom Wohnungseigentum im Alleingang vorzunehmen - und das klappt - da helfen dann auch keine Belehrungen des Notars. Das eigene...
- 03.06.2014, 05:18
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- Thema: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang
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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang
Danke erstmal.... und jetzt sind wir auf dem Punkt.
Antrag Stadt XY zur Nutzung seiner Kellerräume (lt. TE Hobby, Trockenraum, Bastelraum) als Wohnraum.
Was ist zu tun?
Lt. TE trotzdem Gehrecht - da meine Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum. Kein anderer Weg möglich.
Antrag Stadt XY zur Nutzung seiner Kellerräume (lt. TE Hobby, Trockenraum, Bastelraum) als Wohnraum.
Was ist zu tun?
Lt. TE trotzdem Gehrecht - da meine Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum. Kein anderer Weg möglich.
- 02.06.2014, 21:29
- Forum: Eigentumswohnung, WEG, Verwalter
- Thema: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang
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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang
Hallo nochmal.... doch das bewirkt viel.......... Bei einer Vermietung als sog. 2 Familienhaus - laufen alle über die mir zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche - Das Gehrecht besteht jedoch nur für eine Wohnung / in Form Haus. Eine Familie hat meistens weniger Beine und Geräusche als 2 in einem "Hau...
- 02.06.2014, 20:04
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- Thema: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang
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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang
Hallo zurück, leider kann ich nur das Schreiben was in der TE steht. Die Nutzung für A und B lt. TE: Wohnung Wohnung A vorne Wohnung B hinten Sondernutzungsfläche für Wohnung A bis Wohnung B mit Gehrecht für B oder Besucher oder Mieter usw. Ausschließliche Sondernutzungsfläche A außerhalb von Zuwegn...
- 02.06.2014, 18:52
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- Thema: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang
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Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang
Hallo Zusammen! Wohnungseigentum: Vorderhaus A - Hinterhaus B Nutzung: A Eine Eigentumswohnung - B Eine Eigentumswohnung Übergangsrecht für den jeweiligen Eigentümer B zum Hinterhaus B hat bei der Stadt XY einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt. B möchte jetzt aus seiner Wohnung ein 2 Familienha...
- 02.06.2014, 18:37
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- Thema: Begründung Wohnungseigentum Verteilung Miteigentumsanteile
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Re: Begründung Wohnungseigentum Verteilung Miteigentumsantei
Hallöchen, gemeint sind die Sondernutzungsflächen und die Flächen der auschließlichen Sondernutzung, die den jeweiligen Wohnungseigentümern zugeteilt wurden (Teilungserkärung + Lageplan). Es existiert ein Gutachten, wonach der Gutachterausschuss Stadt xy Wertberechnungen der Wohnungen anhand gesamte...