Tja, mit dem Hammerschlag- und Leitungsrecht ist dann wohl die letzte Option ausgehebelt, Druck gegenüber B aufzubauen. B kann sich immer auf die Postion zurückziehen und behaupten, dass er sonst nicht sein Haus errichten kann und ich muss das dulden.
Also, A wartet ab was passiert.
Gruß
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- 20.08.2014, 09:51
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht
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- 20.08.2014, 05:57
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- Thema: Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht
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Re: Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht
Hallo Klaus, vielen Dank noch einmal für deine Ausführungen. A wird nun wohl eine Videoüberwachung kaufen, um im Fall des Falles einen Nachweis zu haben. Ich hatte gelesen, dass du selbst eine Kamera nutzt. Kannst du A etwas empfehlen, da es nach ersten Recherchen kaum Kameras gibt die mehrere Tage ...
- 19.08.2014, 13:29
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- Thema: Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht
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Re: Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht
Hallo Klaus, vielen Dank für die schnelle Hilfe. Das mit dem Zaun abbauen geht nicht so einfach, da die Einfahrt des A mit einem festen Tor gesichert ist und Pfeiler etc. einbetoniert sind, leider. Genau deshalb sorgt sich A, da eine Reparatur mit einem bloßen Neukauf nicht abgedeckt ist, sondern au...
- 19.08.2014, 12:21
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Nachweis von Schäden durch Ausübung GFL-Recht
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Geh- Fahr- und Leitungsrecht, die ich in anderen Beiträgen leider nicht ausreichend beantwortet gefunden habe. Zum Sachverhalt: A ist Besitzer eines vorderen Grundstücks und B der Hinterlieger. B gelangt über ein grundbuchrechtlich gesichertes Geh-, Fahr- und ...