Gebäude als genossenschaftliche Reihenhäuser erbaut, später privatisert. Bei Kauf keine Regelung im Grundbuch. B besteht auf Eointragung einer Grunddoíenstbarkeit. Wurde mit Notar in die Wege geleitet. Läuft aber noch.
Erneut die Frage: Kann B deswegen den Baubeginn blockieren?
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- 12.07.2016, 17:58
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- 12.07.2016, 15:56
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Wegerecht
A und B benutzen eine gemeinsame Treppe, die zu 85% auf Grundstück A liegt. Füi Neubau der Treppe wurde von A und B vereinbart, dass sie zu 100% auf Grundstück A liegt. Zur Sicherung des Wegerechts für B wurde von A und B vor 6 Wochen bei Notar Eintrag in die Grundbücher von A und B beantragt, Notar...