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- 06.06.2019, 10:06
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Behörde will Baulast durchsetzen
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Das mit der Klage ist eine logische Konsequenz. Der Witz an der Sache ist, dass man den Antrag auf Löschung genau bei dem Sachbearbeiter/Fachstellenleiter stellen muss, der bei den Prozessen auf der Gegenseite saß. Das ist nicht so richtig nachvollziehbar und kostet nur wieder Geld, Zeit und Nerven.
- 05.06.2019, 20:31
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Ist schon klar
- 05.06.2019, 19:29
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Es gibt Neuigkeiten die man kaum glauben kann. Die Behörde hat vor dem OVG verloren. Nun haben wir den Antrag gestellt, die Baulast komplett zu löschen. Diese wurde als Bauvorhaben bezogen bezeichnet. Da das zugehörige Bauvorhaben nicht existiert, ist sie laut Gericht nichtig. Jetzt der Hammer: Die ...
- 09.10.2016, 08:44
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
So, ein kleiner Nachtrag. A hat sich an die obere Bauaufsicht gewannt. Diese erteilte schriftlich den Hinweis. Umlegbarer Sperrpfosten ist erlaubt. Einige Tage später der Hinweis, Schriftsatz bleibt abzuwarten, Sperrpfosten doch eine Bebauung´, weil eine Baulast vorhanden sei. Entweder darf man in ö...
- 28.08.2016, 21:30
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Ich habe gerade folgendes erfahren. Sperrvorrichtungen ( z.B. Sperrbalken, Ketten, Sperrpfosten ) sind in Zu- oder
Durchfahrten zulässig, wenn sie Verschlüsse haben, die mit dem Schlüssel für
Überflurhydranten nach DIN 3223 verfügen. Dieses steht in der VV zur BauO NRW aus dem Jahre 2010.
Durchfahrten zulässig, wenn sie Verschlüsse haben, die mit dem Schlüssel für
Überflurhydranten nach DIN 3223 verfügen. Dieses steht in der VV zur BauO NRW aus dem Jahre 2010.
- 28.08.2016, 08:59
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Danke für die Antwort. Ich sehe es auch so. Sonst könnte man auf eine Grunddienstbarkeit o.ä. privatrechtliche Vereinbarungen verzichten und es käme einer Widmung gleich.
- 27.08.2016, 17:54
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Wenn man davon ausgeht, dass die Baulast ein Wege und Fahrrecht enthält sehe ich das auch so. Enthält sie aber meiner Meinung nach nicht. §4 Abs 1 BauO NRW ist ein Recht der Gefahrenabwehr. Wie soll man da den Bogen zur privatrechtlichen Nutzung für alle schlagen? Das ist Meiner Meinung nach völlig ...
- 27.08.2016, 16:39
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Sehe ich auch so.
Aber was, wenn wir nun vor dem OVG verlieren. Welches Urteil hat mehr Gewicht?
Aber was, wenn wir nun vor dem OVG verlieren. Welches Urteil hat mehr Gewicht?
- 27.08.2016, 13:08
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Worauf kommt es denn an? Hast du da einen speziellen Gedanken?
Nochmals vielen Dank für deine Zeit.
Nochmals vielen Dank für deine Zeit.
- 27.08.2016, 12:20
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Im Zweifel habe ich zwei nebeneinanderstehende Urteile. Eines vom OVG was eine Überfahrt öffentlichrechtlich erlaubt und eines vom OLG, dass eine Überfahrt privatrechtl. verbietet.
Welches würde da wohl zählen?
Gruß
Vogt77
Welches würde da wohl zählen?
Gruß
Vogt77
- 27.08.2016, 10:14
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Vielen Dank für die Antwort. Ich sehe es auch so, dass eine Baulast kein privates Fahrrecht beinhaltet. Momentan liegt die Berufung beim OVG. Mal sehen was kommt. Werde berichten.
- 27.08.2016, 08:36
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Die Frage die sich stellt ist, kann eine Behörde eine öffentliche Baulast derart ausweiten, dass der private Zugangs-und Abgangsverkehr für jedermann eingeschlossen ist, oder nicht?!
- 27.08.2016, 08:34
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Danke für die ehrliche Antwort. Nun war der Weg zwar da, aber der zweite eben auch. Eine Nutzung über ausschließlich den ersten Weg war nie geplant. Deshalb die Baulast ohne ausgewiesenes Fahrrecht. Was die das Tor angeht, waren wir mit einem umlegbaren Sperrpfosten ja schon so weit. Die Behörde sie...
- 27.08.2016, 06:37
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Noch ein kurzer Nachtrag. Nach Aussage der Baubehörde, hätte sie auch das Wegerecht für B ohne den eingebrachten Sperrpfosten durchsetzen wollen. Es ist tatsächlich so, dass aus Sicht der Behörde, eine öffentlich rechtliche Baulast ausreichend ist und keine Grunddienstbarkeit o.ä. benötigt wird. Sie...
- 26.08.2016, 16:30
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Ich habe hier etwas missverständlich geantwortet. Sorry Im Verlauf war es so, dass B gegen A einen zivilprozess geführt hat, bei dem es um das Wegerecht, bzw. Notwegercht ging. Ergebnis nach zwei Instanzen war, kein Notwegerecht und kein Fahr- oder Gehrecht. Darauf hat A einen umlegbarer Sperrpfoste...
- 26.08.2016, 14:25
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Vielen Dank für die Antwort. Ja, ein Urteil gibt es. Aber zivilgerichtlich. Hier gibt es wie gesagt keine Rechte von B.. Es gibt eine zweite Zuwegung, die als Notweg dienen könnte. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde sieht das anders und jetzt liegt unser Fall beim OVG da, wir die erste Instanz berei...
- 26.08.2016, 05:20
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Behörde will Baulast durchsetzen
Guten Morgen, Folgendes Problem stellt sich. A und B haben zwei hintereinander liegende Grundstücke. Das Grundstück von B wird über das Grundstück von A angefahren. Nach langem Rechtsstreit wurde geklärt, dass privatrechtlich keinerlei Ansprüche von B bestehen. Auch kein Notwegerecht. A hat aber ein...