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von fw-thomas
28.06.2017, 18:00
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: breite des Wegerechts
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Re: breite des Wegerechts

Hallo,
A parkt sein Auto gerne mal schief ein, so das B nur noch 2,60m breite hat
B wird sich bei Zeiten ein neues Auto kaufen, mit einer Breite von 2,4m Außenspiegel breite.

B hat bereits Zivilrecht angewendet, Termin steht schon ...
von fw-thomas
28.06.2017, 16:09
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: breite des Wegerechts
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Re: breite des Wegerechts

Hallo, Die Holzpfosten wurden von A im Jahr 2005 auf dem Weg verbaut. Eine Kopie der Baugenehmigung bekommt B bei Zeiten vom RA. Der RA von A schrieb das A immer soweit auf dem Kies parkt, das B ungehindert durchfahren kann. Unter den Unterstand hat B dann eine breite von 2,80m Der RA teilt dazu auc...
von fw-thomas
05.06.2017, 12:26
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: breite des Wegerechts
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Re: breite des Wegerechts

Danke nochmals Klaus für die Antwort.

Denke das der Unterstand erst 2000 oder später aufgestellt wurde, aber das werden die alten Nachbarn von A, B schon sagen können.

Was ist mit Verjährung gesagt, von welchen Zeitraum wird dort gesprochen ?10 Jahre oder mehr ?

Mfg
von fw-thomas
05.06.2017, 09:25
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: breite des Wegerechts
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Re: breite des Wegerechts

Hallo Klaus, Danke erstmal für die schnelle Antwort. Es geht um B. A hat dazu, okay schon Jahre vor dem Verkauf, einen Unterstand für ein seiner Fahrzeuge gebaut, dieser geht über die gesamte breite. Wir müssen jedesmal durch dieses durchfahren. Im besten falle, hat B nur eine breite von 2,60m. Muss...
von fw-thomas
05.06.2017, 07:47
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: breite des Wegerechts
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breite des Wegerechts

Hallo zusammen,
A hat ein weiteres Haus auf sein Grundstück gebaut, dieses dann aber nun an B verkauft.

Der Notar hat beim Verkauf in den Vertrag und auch beim Grundbuchamt angegeben, das B ein Überwegungsrecht von 3,50m hat.

Nun die Frage, was darf B unter den 3,50 m breite verstehen?


Mfg