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- 09.02.2018, 13:40
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Dienstbarkeitsweg Was darf B verlangen?
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Re: Dienstbarkeitsweg Was darf B verlangen?
@Manni Freu mich für Dich, daß die leidige Sache erfolgreich erledigt ist. Wie ich aus der Begründung heraus gelesen habe, hätte dies auch anders ausgesehen, obwohl keine Grunddienstbarkeit eingetragen wurde. Wie schon @Klaus an anderer Stelle sagte, Wegerechte bekommt man fast nie weg. a.) wenn im ...
- 09.02.2018, 10:52
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- Thema: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
@Michael Werner Ich versuche einmal zu ordnen. Es geht doch um den gelb gekennzeichneten Weg /Baulast. Das wird doch eingehalten. Wie B von diesem Weg auf das Grundstück B fährt ist doch nicht dein Problem. Der Richter hat doch B nicht mehr erlaubt ? Oder doch ? Und wenn der Richter hier auf einen N...
- 07.02.2018, 15:54
- Forum: Streitforum
- Thema: Allgemein: Vergleich zwischen zwei Parteien nach Eigentumswechsel
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Re: Allgemein: Vergleich zwischen zwei Parteien nach Eigentumswechsel
<<A und B haben vor Jahren gemeinsam vor Gericht einen Vergleich geschlossen. B darf seit dem, den Parkplatz auf dem Grundstück von A mitbenutzen. Ein Eintrag im Grundbuch besteht nicht, jedoch ein Eintrag im Baulastenverzeichnis das B diesen Parkplatz nutzen darf. Nun hat A das Grundstück an C ver...
- 07.02.2018, 15:40
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- Thema: Gültigkeit Vertrag anhänglich einer Baulast
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Re: Gültigkeit Vertrag anhänglich einer Baulast
<<<Und die Mandanten, knicken ein. Warten ne Woche und schimpfen über die Justiz. Dabei brauchen Sie nur die Eier haben und es auch durchzuziehen.<<< Ein guter RA sagt von vornherein, der Richter hat kein Bock, klar muß ihr Nachbar die Hecke entfernen, die direkt auf die Grenze gesetzt wurde, aber d...
- 07.02.2018, 15:24
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- Thema: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
<<<A und B haben einen vergleich geschlossen. B benutzt die Überwegung "schonend" weiter, aber nur innerhalb der drei Meter.<<<< Dieses Recht hatte doch B. B klagte doch auf mehr Wegbreite. Ich sehe dies als Erfolg für A. A muß das geben was durch Baulast ausgemacht wurde. <<<Geht ganz schnell:. De...
- 06.02.2018, 15:50
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- Thema: Gültigkeit Vertrag anhänglich einer Baulast
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Re: Gültigkeit Vertrag anhänglich einer Baulast
<<< Nicht zwingend. Hat A dem B versprochen die Schuhe zu putzen dann gibt das auch nach dem Grundstücksverkauf. Hat er versprochen das B den Weg nuitzen darf, dann geht das nur solange er in hat. Hat er versprochen den Vertrag auch mit dem Rechtsnachfolger gültig zu halten....ja dann haftet er auch...
- 06.02.2018, 14:55
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- Thema: Gültigkeit Vertrag anhänglich einer Baulast
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Re: Gültigkeit Vertrag anhänglich einer Baulast
Hallo Clustcrush ich versuche einmal dir es zu erklären, wenn es falsch ist, dann soll der @Claus dazwischen gehen. In der Baulast §108 hätte eine zivilrechtliche Bestimmung/Kostenaufteilung usw. nicht hineingehört. Nun steht diese da, hat aber keine Bedeutung, es hätten auch lauter kyrillische Zeic...
- 16.01.2018, 10:22
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- Thema: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
<<<Geht ganz schnell:. Dein Antrag wird abgeleht weil es keinen Anspruch gibt die Baulast zu entfernen.<<< Dieser Antrag wurde doch nicht gestellt. Das war doch nur ein Gedankenspiel, wenn B sich mit Z per Grunddienstbarkeit einigt, kann evtl. später die Baulast gelöscht werden. Die Baulast - die g...
- 15.01.2018, 10:35
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- Thema: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
<<Richtig Haus und Garage wurden zur selben Zeit gebaut. Die gestrichelte Linie hat nichts zu sagen. Steht auch nicht so in der Baulast. Hier ist nur vermerkt. "...die gelb markierte Fläche." Dazu zählt nicht die gestrichelte Linie. Diese ist weder markiert noch sonst irgendwie gekennzeichnet. Die ...
- 14.01.2018, 18:00
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- Thema: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
@ Klaus Habe ich mir ebenfalls sagen lassen müssen, RA und Richter wollen es einfach, mundgerecht und sehr schnell, am besten nicht nachdenken müssen. RA sehr schnell sein/ihr Geld, nach dem Motto was fragen Sie noch, ich habe Ihnen doch das Gesetz vorgelesen und nun wollen Sie es auch noch erklärt ...
- 14.01.2018, 11:01
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- Thema: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
@ Michael Werner Für mich sieht die gestrichelte Linie wie ein Alternativweg aus, der ursprünglich nicht gestattet war (nicht gelb), sondern zusätzlich später dazu kam. a.) zuerst gelb - Baubehörde, Bauplan usw b.) später Einigung mit Eigentümer A Die zeitliche Reihenfolge wäre interessant. Denn dan...
- 13.01.2018, 15:41
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- Thema: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
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Re: Wegerecht besteht nur durch Baulast. Nachbar fordert immer mehr Fläche.
@Michael Werner <<<<Die freizuhaltende Fläche ist gelb markiert. So steht es auch in der Baulast. Ein Lageplan ist ebenfalls vorhanden wo diese Fläche eingezeichnet ist. Das Kuriose an dieser Zeichnung ist, das eine Art Linie eingezeichnet ist. Diese ist weder gelb hinterlegt noch schraffiert. Zwisc...
- 04.01.2018, 18:47
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- Thema: Gemeinschaftseigentum
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Re: Gemeinschaftseigentum
@ Klaus Danke für deine Hilfe und Beiträge. A hat es nun verstanden :P A wird B per RA anfragen ob B überhaupt noch Interesse an dieser "baulichen Anlage" hat. A hat diese nunmehr überhaupt nicht mehr, und wird auch keine Grunddienstbarkeit mehr anbieten, wer weiß was die Zukunft bringt, vielleicht ...
- 31.12.2017, 17:16
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Gemeinschaftseigentum
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Re: Gemeinschaftseigentum
Baulast-Übernahmeerklärung (§108 LBO) Wir sind die Eigentümer der Grundstücke (Flur-Nr xx und yy) , wir gehen zugunsten dieser Grundstücke untereinander gegenüber der Baurechtsbehörde die Verpflichtung ein, die Führung der Kanalisations- und Wasserleitungen, soweit sie zur Erschließung dieser und d...
- 30.12.2017, 23:00
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- Thema: Gemeinschaftseigentum
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Re: Gemeinschaftseigentum
wir gehen zugunsten dieser Grundstücke untereinander gegenüber der Baurechtsbehörde die Verpflichtung ein, Damit sind dauerhaft die oben genannten Rechte zwischen den Grundstücken und der Baurechtbehörde geregelt. Eindeutig, dauerhaft und für alle Rechtsnachfolger bis in alle Ewigkeit. Okay, A akze...
- 30.12.2017, 19:51
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- Thema: Gemeinschaftseigentum
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Re: Gemeinschaftseigentum
Baulast-Übernahmeerklärung (§108 LBO) Wir sind die Eigentümer der Grundstücke (Flur-Nr xx und yy) , wir gehen zugunsten dieser Grundstücke untereinander gegenüber der Baurechtsbehörde die Verpflichtung ein, die Führung der Kanalisations- und Wasserleitungen, soweit sie zur Erschließung dieser und d...
- 30.12.2017, 18:28
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Gemeinschaftseigentum
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Re: Gemeinschaftseigentum
Was genau steht denn tatsächlich im Grundbuch ? Ich sehe hier keine "gemeischaftliche Anlage " die sich gänzlich auf Nachbars Grund befindet ? Eher eine Pflicht Sie gemeinsam zu unterhalten. Übl Bei einer Grunddienstbarkeit geht es um Grundstücke lies https://dejure.org/gesetze/BGB/1018.html Bei ei...
- 24.06.2017, 19:59
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- Thema: Gemeinschaftseigentum
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Re: Gemeinschaftseigentum
@ Klaus Das sind real geteilte Grundstücke. A ist das Grundstück/Person mit den Leitungen = A muss das komplette Regenwasser unter seinem Grundstück aufnehmen und dann in die Kanalisation ableiten. Vorne und hinten. Nur A kann dies machen, weil A nur diese Leitungen hat. B hat keine Regenwasserablei...
- 24.06.2017, 19:12
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- Thema: Gemeinschaftseigentum
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Re: Gemeinschaftseigentum
Da haben Notar und Bauträger geschludert. Im Vertrag sind A + B verpflichtet eine Dachentwässerungsgemeinschaft zu bilden und diese dann auf die Rechtsnachfolger zu übertragen. A könnte sich gar nicht trennen, wenn ja mit sehr grossen Aufwand. B könnte sich auch trennen aber auch hier wäre der Koste...
- 24.06.2017, 11:36
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- Thema: Gemeinschaftseigentum
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Re: Gemeinschaftseigentum
@ Klaus , sorry für die Missverständnisse Nun noch einmal der Text, mehr habe ich leider nicht, der Vertrag ist sehr dürftig Gemeinschaftliche Einrichtung und Anlagen Soweit für alle oder einzelne Doppelhaushälften gemeinschaftliche Versorgungseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Wärmelieferung, He...