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von nikko_1206
15.11.2024, 14:24
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Notwegerecht, wenn ja wo
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Re: Notwegerecht, wenn ja wo

Danke für deine Darstellung, macht Sinn
von nikko_1206
15.11.2024, 11:39
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Notwegerecht, wenn ja wo
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Re: Notwegerecht, wenn ja wo

ok. Also B verkaufte das andere Grudstück an z.B. C. Für C war der Kauf auch lastenfrei. Also in seinem Grundbuch stehen keine Wegerechte. Bei A stehen ja wie schon gesagt auch keine. Wie du gesagt hast ist B daran selbst Schuld, was ich auch so sehe. Allerdings steht B nach dem Gesetzt ein Notweger...
von nikko_1206
14.11.2024, 19:02
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Notwegerecht, wenn ja wo
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Re: Notwegerecht, wenn ja wo

Noch ein Hinweis den ich vergessen hatte. Der Weg war, als A das Grundstück gekauft habe, nicht erschlossen, also eine grüne Wiese die nicht zugänglich war.
von nikko_1206
14.11.2024, 18:51
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Notwegerecht, wenn ja wo
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Zugriffe: 7087

Notwegerecht, wenn ja wo

Hi, eine Frage zum Wegerecht. A hat ein Hammergrundstück, wobei der Stil (Weg) A gehört. Wegerecht hat NachbarB (Doppelhaushäfte) nicht im Grundbuch. Es gibt für das andere Nachbarobjekt C nur eine Erschließungsbaulast auf dem Weg. Das Nachbarhaus ist 25 Jahre älter und hatte seine Zuwegung seit dem...
von nikko_1206
24.09.2024, 10:59
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Notwegerecht ohne Not
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Notwegerecht ohne Not

Eine Frage. Ein Doppelhaus linkes Haus A , rechtes B, welches 15m weit vom öffentlichem Weg liegt. Der Weg zu beiden Häusern (4m breit) dorthin ist Eigentum von A. Wegerecht im Grundbucg für B gibt es nicht. Es gibt nur eine Erschließungsbaulast von B im Baulastenverzeichnis von A auf dem Weg. Ander...
von nikko_1206
29.08.2024, 16:39
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Dachentwässerung ohne Baulast
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Dachentwässerung ohne Baulast

Hi, folgene Frage. Doppelhasuhälfte A entwässerrt das Regenwasser durch Leitung auf Grundstück B im Garten über viele Jahre. Es gabit dazu kein Abkommen schriftlicher Natur. Scheinbar war es früher üblich das so zu machen. Besitzer A und B einigen sich nach einigen Jahren das nicht mehr im Garten vo...