Hallo!
Für diese Sache wird sich kein Amt interessieren, das ist reines Privatrecht.
Könnte nicht B die Tore an eine andere Seite seines Grundstücks stellen?
Der Mann von nebenan
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- 25.03.2011, 09:38
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- Thema: Belästigung durch Lärm und Bälle
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- 07.12.2010, 10:17
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- Thema: Einfahrt oder nicht ... das ist hier die Frage
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"Den Parkraum vor dem Tor, auf der öffentlichen Strasse, hat er sich damit schick reserviert und muss sich keinen Parkplatz mehr suchen. " Nö. Er selbst darf dort ab sofort auch nicht mehr parken. Auch wenn's seine "Ausfahrt" ist. Es gibt keine Ausnahme in § 12 STVO, nach der man seine eigene Ausfah...
- 13.05.2010, 19:38
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- Thema: Pacht für Wegerecht zu hoch
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Was mir nur Sorgen macht, ist der Abschnitt in dem Wegerechtsvertrag, dass auch alle Rechtsnachfolger den Vertrag übernehmen müssen. Die Klausel ist für den Mülleimer. Da der Vertrag nicht mit dem neuen Grundstückseigentümer geschlossen wird und wurde, braucht er noch nicht einmal gekündigt werden....
- 06.05.2010, 13:02
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- 11.03.2010, 21:19
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- 25.02.2010, 19:31
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- 22.12.2009, 21:22
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- Thema: Hund im Treppenhaus bereitet Angst
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A würde ich eine Therapie empfehlen. Allerdings ist es, gelinde gesagt, unüblich, dass Hunde nicht angeleint im Treppenhaus herumlaufen dürfen. Ich vermute, dass A Mieter ist? Dann würde ich Klaus erstem Rat folgen: "A könnte die Miete mindern um den Hausbesitzer zu zwingen dafür zu sorgen das die H...
- 09.11.2009, 08:09
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Danke, andy. Ich würde das grundsätzlich auch so sehen, allerdings ergibt sich m.E. daraus auch, dass A grundsätzlich keine Verpflichtung trifft, die Durchleitung bzw. Nutzung der Leitungen auf seinem Grundstück durch B unbegrenzt zu dulden. Begründeter Widerspruch erwünscht :!: Ich habe auch einmal...
- 05.11.2009, 15:45
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Der Anlageteil gehört jeweils dem Grundstücksbesitzer Eigentümer, um genau zu sein. Ja, ist schon klar. Aber das beantwortet noch nicht meine Frage von oben: Woraus ergäbe sich denn dann ein dauerhaftes kostenfreies Nutzungsrecht für B, ohne dass sich dieser an Instandsetzungsmaßnahmen des gemeinsa...
- 05.11.2009, 13:47
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A muss die Kosten ja sowieso tragen ?!?! Erstmal sicherlich. Sonst könnte der den Dichtigkeitsnachweis nicht führen. Genausowenig wie B ... A wird B nicht aussperren können, es gab ja eine gemeinsamen Bau der Anlage die solange bleiben kann wie sie existiert. Das ist so nicht ganz zutreffend. A und...
- 05.11.2009, 09:59
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Tja hmmm... Ich habe mal eine Skizze gemacht, die die Situation etwas verdeutlicht: http://img688.imageshack.us/img688/773/leitungen.jpg A kann ja wenig Interesse daran haben, die Kosten für den gemeinsam genutzten Teil der Leitungen, die auf seinem Grund liegen, allein zu tragen. Warum auch? Genutz...
- 02.11.2009, 08:46
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- 28.10.2009, 13:54
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Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse
Hallo erst einmal von mir! Ein tolles Forum zum stöbern, sich schlau machen, Abgründe zu entdecken :) Ich freue mich, dass ich dabei bin. Und nun mein Fall oder meine Frage: A und B wohnen in jeweils einer Doppelhaushälfte. A und B entwässern über einen gemeinsamen privaten Abwasserkanal in das öffe...