Hallo Zitat: wobei die Gehölze mit Ausnahme der Baumschulbestände von Sträuchern und Beeren-obststräuchern die Höhe von 2 m nicht überschreiten dürfen, es sei denn, dass die Ab-stände nach Nummern 1 oder 2 eingehalten werden; Also der vorgeschriebene Abstand ist 1 m, der Gepflanzte Grenzabstand ist ...
Hallo Klaus Wow, bist du schnell im Antworten. Das steht im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes. Steht dort nichts würde ich ähnliche Pflanzen suchen. Kann auch gut sein das es keine Regeln gibt Hm, da im Nachbarschaftsrecht nichts über die Höhe Steht, muss wohl nach ähnlichen Pflanzen gesucht ...
Hallo Klaus Und immer schön schneiden Damit hat Nachbar A kein Problem, Nachbar A hat inzwischen den Holunder Gepflanzt, es wurde ein Setzling von gut 1 m Höhe verwendet, der sich an dieser Stelle Prachtvoll entwickelte, er ist sehr Breit und und Nachbar A mit seinen gut 4 m schon viel zu Hoch, Rich...
Nachbar A Plant den Holunder in ca. 1,80 m Abstand von der Grenze zu Nachbar B zu Pflanzen,
dürfte dann also kein Problem sein,
Nachbar A will einfach nichts machen was er nicht darf.
Hallo Nachbar B stellt Leiter immer auf das Grundstück von Nachbar A wenn er auf sein Flachdach will, er informiert Nachbar A darüber nicht, er macht es einfach, er könne genauso gut auf seinem Grundstück die Leiter an sein Flachdach Anstellen. Er steigt dann immer von seiner mauer auf die Leiter, k...