Hi !
Grundstueck verkaufen und woanders bauen....
Haste dich verspekuliert
Gruss goerdi
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- 12.02.2013, 08:48
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?
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- 02.12.2012, 02:01
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie
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Re: geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie
Vorsehen kann man viel und auch wenn C eine perfekte Zufahrt ueber D hat => wer sagt das es zwischen A und B genauso laeuft ? Und auch wenn es noch so ein schnaeppchen ist, man muss halt abwaegen was einem wichtiger bzw. weniger wichtig ist.. das Geld oder der etwaige Aerger Ok ich korrigire mein Cr...
- 01.12.2012, 15:08
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie
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Re: geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie
Tip 1 => Lauf
Tip 2 => Lauf weit
Aber das Credo ist LAUF....
Da ist doch schon vorm oder direkt nach dem Kauf aerge programmiert ...
Gruss Gerd
Tip 2 => Lauf weit
Aber das Credo ist LAUF....
Da ist doch schon vorm oder direkt nach dem Kauf aerge programmiert ...
Gruss Gerd
- 11.10.2012, 17:03
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung
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Re: aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung
Es war nicht G sondern der Architekt.. und er war auch nicht beim Pförtner sonderm beim zuständigen Sachbearbeiter
gruss goerdi
gruss goerdi
- 11.10.2012, 15:25
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung
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aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung
Hallo ! G hat den Architekt A damit beauftragt beim LRA in Erfahrung zu bringen wie sein Garagendach aussehen kann bzw. ob seine Vorstellungen zu verwirklichen sind. Klar ist eigentlich das die Vorstellung von G gegen keine Bauvorschift verstoesst (Wandhoehe usw) ausser das evtl. die Gemeinde das Vo...
- 11.09.2012, 12:03
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)
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Re: Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)
als A wuerde ich meine Schuessel mit einem Aufsparrenmast befestigen (kosten mit Durchfuehrungziegel ca. 100 EUR)
als B wuerde ich meine Giebelwand sanieren (dazu muss ja die Schuessel entfernt werden) und hinterher das erneute anbringen verweigern
gruss gerd
als B wuerde ich meine Giebelwand sanieren (dazu muss ja die Schuessel entfernt werden) und hinterher das erneute anbringen verweigern
gruss gerd
- 06.09.2012, 12:36
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
OKOK falsch ausgedrueckt... O-Ton " Selbst mit Bauantrag wird das nicht genehmigt"Klaus hat geschrieben:Ist doch richtig wenn es nicht Nichtmal genehmigungspflichtig ist dann auch nicht fähigNichtmal genehmigungsfaehig
Aber wie gesagt Die Architekten sagen das gegen KEINE Vorschrift verstossen wird.
gruss goerdi
- 06.09.2012, 11:51
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
OKOKOK.... aber es gibt ja irgendwelche Vorschriften an die sich auch das Bauamt halten muss. Ich geb dir mal ein Beispiel: Ich war mit einem Entwurf fuer das GaragendaCh beim Bauamt der rigoros abgelehnt wurde. (O-Zitat "Nichtmal genehmigungsfaehig") 1. Begruendung Hoehe auf Grenze des Urniveaus (i...
- 05.09.2012, 23:33
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- Thema: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
Da sich die Bezugshöhe für Bauwerke auf den "gewachsenen Boden" bezieht, d.h. auf das Erdniveau vor dem Bauprojekt, ändert sich weiter nichts. Hier ist die Frage wann der "gewachsenen Boden" gemessen wird. Beim Hausbau der nach vor dem Garagenbau.... Und was wäre wenn beide buddeln wie die Weltmeis...
- 04.09.2012, 11:23
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- Thema: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
OK nochmal von vorne... A hat eine Genehmigung fuer den Bau einer Garage mit Satteldach (1999) Wobei es keiner Genehmigung bedarf da die Garage mit Satteldach auf der Grenze und mit einer mittleren Wandhoehe von 3 m (das hat sie exakt im Schnitt) ohne genehmigung errichtet werden duerfte. Aber da A ...
- 03.09.2012, 22:56
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- Thema: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
OK
Also ist eigentlich egal was der Nachbar getrieben hat waehrend der letzten 12 jahre, es wird vom ursprünglichen Geländeniveau gerechnet ?
Das ist naemlich auch das Niveau dem der Plan von 1999 zu Grunde liegt. (Deswegen die Frage ob die "genehmigung" von 1999 noch gilt)
gruss goerdi
Also ist eigentlich egal was der Nachbar getrieben hat waehrend der letzten 12 jahre, es wird vom ursprünglichen Geländeniveau gerechnet ?
Das ist naemlich auch das Niveau dem der Plan von 1999 zu Grunde liegt. (Deswegen die Frage ob die "genehmigung" von 1999 noch gilt)
gruss goerdi
- 03.09.2012, 20:58
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- Thema: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
Hallo ! Du willst mich nicht verstehen wie ich das meine: 1999 Plan OK 2012 selber plan wie 1999 nicht OK da der Nachbar Gelaende abgetragen hat => maximal durchschnittliche Wandhöhe zu hoch Das heisst mit der Genehmigung von 1999 ist die mauer zwar aktuell immer noch zu hoch aber eben nicht genehmi...
- 03.09.2012, 20:07
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- Thema: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
Es war ja nur die Frage ob die baugenhemigung noch gueltig ist oder nicht !
daraus resultiert ob neuer Antrag mit allem drum und dran oder nicht. Denn wenn die aktuellen Gelaendemasse zu Grunde gelegt werden ist die Wandhoehe zu hoch. Nach dem "alten" Plan nicht.
gruss goerdi
daraus resultiert ob neuer Antrag mit allem drum und dran oder nicht. Denn wenn die aktuellen Gelaendemasse zu Grunde gelegt werden ist die Wandhoehe zu hoch. Nach dem "alten" Plan nicht.
gruss goerdi
- 03.09.2012, 18:46
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
Also ich hab jetzt was gefunden => beim Vermessungamt des Bezirks Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von vier Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbroc...
- 03.09.2012, 18:03
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
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Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?
Hallo ! Eine Baugenhemigung fuer ein EFH mit Garage wurde am 20.1.99 erteilt. Der Bau (innen und Aussen) wurde nach dem Einzug im regelmaessigen Abstaenden weitergefuehrt. (Verputzen, Dachumdeckung, Fenstereinbau in Nebengebaeude, Verputzen Nebengebaeude usw.) und soll jetzt Final beendet werden. Gu...
- 24.08.2012, 10:45
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht - Temposchwellen
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Re: Wegerecht - Temposchwellen
Ach echt ? Dann werd ich mich mal beschweren warum ich auf dem Parkplatz von meinem AG nur 10 km/h fahren...... btw: auf meinem grundsteuck kann ich ohne Fuehrerschein und fahrzeuge Ohne Strassenzulassung fahren und du willst mir einreden das ich boten oder Druchfahrern die maximale geschwindigkeit ...
- 23.08.2012, 22:51
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht - Temposchwellen
- Antworten: 11
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Re: Wegerecht - Temposchwellen
wenn kein schild steht oder ich hinschreibe es gilt die STVO... aber da ich Herr ueber mein eigentum bin kann ich dort machen was ich will.. ich kann sagen limit 100km/h oder Schrittgeschinwdigkeit das liegt an mir....Klaus hat geschrieben:Die zulässige Geschwindigkeit innerorts sind 50 km/h nicht 5 km / h.
gruss gerd
- 08.08.2012, 16:31
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Leiterrecht erlaubt und doch verweigert
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Re: Leiterrecht erlaubt und doch verweigert
Das ist schon klar das B C nicht verklagen muss ! Aber A kommt mit B eigentlich zurecht (zumindest weiss B das er dem Vorhaben nix entgegenzusetzen hat und das dulden muss) nur eben C ist etwas "ausser der art" => staendig im streit mit A und auch das verhaeltnis C zu B ist etwas "unterkuehlt".... A...
- 08.08.2012, 10:00
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Leiterrecht erlaubt und doch verweigert
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Re: Leiterrecht erlaubt und doch verweigert
Dem Besitzer die Bauarbeiten anzuzeigen ist klar.
Aber muss das A auch bei C tun ? Ist das nicht Sache von B ?
Das mit dem "rumschlagen" ist auch schon so gemeint
Gruss Goerdi
Aber muss das A auch bei C tun ? Ist das nicht Sache von B ?
Das mit dem "rumschlagen" ist auch schon so gemeint
Gruss Goerdi
- 08.08.2012, 09:06
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Leiterrecht erlaubt und doch verweigert
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Re: Leiterrecht erlaubt und doch verweigert
Das ist schon klar das man ihn nicht uebermaessig belaestigen darf.
Es geht nur darum ob A seiner "Pflicht" genuege getan hat das mit B zu klaeren, oder ob er sich auch noch mit C "rumschlagen" muss..
gruss goerdi
Es geht nur darum ob A seiner "Pflicht" genuege getan hat das mit B zu klaeren, oder ob er sich auch noch mit C "rumschlagen" muss..
gruss goerdi