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- 06.03.2022, 21:17
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Gasleitung legen lassen - Grunddienstbarkeit
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Re: Gasleitung legen lassen - Grunddienstbarkeit
Ich würde in einem neueren Einfamilienhaus Erdwärme + Solar nehmen und zusätzlich ein Scheitholzofen in Keller und dazu einen Holzpalettenzerhacker. Leider habe ich gerade in einem 3- FH Gasetagenheizungen einbauen lassen. Wer Öl-Zentral hat kann auch Scheitholz, Hackschnitzel günstig umsteigen. Dab...
- 06.03.2022, 19:06
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Gasleitung legen lassen - Grunddienstbarkeit
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Re: Gasleitung legen lassen - Grunddienstbarkeit
Also wenn dann gibt es einen Grundbucheintrag der auf eine Bewilligungsurkunde hinweist. Also den Vertrag. So rum würde ein Schuh draus. Aber auch ein privatrechtlicher Vertrag gilt - zwischen den Parteien Diese Arbeiten erledigt ein Bautrupp inkl. erster Teerschicht an einem Tag. Daher ist der Ausf...
- 27.02.2022, 11:40
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- Thema: Notwegerecht
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Re: Notwegerecht
Eigentlich gibt es 2 Wege aus der Sache 1. Es gab keine Baugenemigung, dann gab es keinen Notwegerecht. Und der Weg kann weg 2. Das "zumachen" löst einen Unterlassungsanspruch aus der bereits verjährt ist Es geht nicht um bequem, sondern um behindertengerecht möglich. Eigentlich geht es um Miueteinn...
- 21.02.2022, 08:16
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- Thema: Notwegerecht
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Re: Notwegerecht
Unsere Regeln lesen Das Recht bequem in den Keller zu kommen ist recht gering. :-)) Es kommt drauf an wie die Garage gebaut wurde. Ist ja kaum anzunehmen das man die ohne einen Zugang erbaut hat. Der Weg über A Grundstück ist vom Vorbesitzer 2017 schon dicht gemacht worden, Da könnte ein Schlupfloch...
- 26.01.2022, 13:50
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- Thema: Wegerecht Gemeinde
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Re: Wegerecht Gemeinde
Der Vertrag mit dem Vorbesitzer ist bei einem Eigentümerwechsel beendet. Fair ist angemessen zu kündigen. Einen Grund braucht es nicht. Hätte man Interresse daran gehabt das die Vereinabarung ewig gilt hätte man das Wegerecht eingetragen. Da den Weg niemand vereinbarungsgemäß nutz kann man eine kurz...
- 25.01.2022, 21:28
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- Thema: Wegerecht Gemeinde
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Re: Wegerecht Gemeinde
Kann B als Rechtsnachfolgerin A, B kann machen was B will. Gibt es keine Vereinbarung im Grundbuch dann gibt es kein Wegerecht. Aber „den althergebrachten Feldweg in bisheriger Weise zu dulden und offen zu halten“ könnte ein Wegerecht sein das vor der Entstehung des Grundbuchs entstand und daher au...
- 07.12.2021, 16:26
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- Thema: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
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Re: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
Man kann bis zum BGH hochklagen wenn man Spaß dran hat. Gerade bei einer Wegerechtsverlegung z.B. die eingeklagte Fläche einfach verkleinern, damit die Chancen in der Berufung steigen? Da man bei einem Wegerecht vorher schon keine Fläche hatte, kann die auch nicht kleiner werden. Ich hätte gedacht, ...
- 30.11.2021, 09:19
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- Thema: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
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Re: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
Steht da "Klage" drüber. Denn das ist nichts anderes. A Anwalt klagt die Strafzahlung ein. Dann kann es ein Verfahren geben und der Gegner B wird Beweise vorlegen, A Beweise niedermachen oder anderes vortragen. Dann entscheidet das Gericht. Lustig wird es wenn A 2000€ gefordert hast, der Richter abe...
- 29.11.2021, 22:26
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- Thema: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
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Re: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Du drehst im Kreis Also wenn A als Bayer einen Baulastersatz braucht weil die Gemeinde das für eine Baugenemigung vorschreibt, kann A das einklagen. Also A klagt gehen die eigene Eigentumsgemeinschaft. Ein Notwegerecht würde in Bayern kaum den Ansprüchen genügen. A selber hat bereits alle Rechte, da...
- 29.11.2021, 17:29
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- Thema: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
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Re: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Das es in Bayern keine Baulasten gibt ersetzen die Grunddienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuchs diese Pflicht. Daher kann man das BGH Urteil hernehmen und diese einklagen.
Aber Bedingungen wird man keine stellen können es werden wohl nur "Fahr, Wege und Leitungsrecht" eingetragen.
Aber Bedingungen wird man keine stellen können es werden wohl nur "Fahr, Wege und Leitungsrecht" eingetragen.
- 29.11.2021, 16:07
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- Thema: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
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Re: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Welche ? Das Recht den Weg zu nutzen hat er bereits.Wenn nun einer sein anliegendes Grundstück bebauen will, braucht er weitergehende Rechte am Miteigentum.
- 29.11.2021, 10:25
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- Thema: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
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Re: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Nein. der Miteigentümer braucht ja auch keine Grunddienstbarkeit wenn er das Grundstück bestimmungsmäßg nutzt.
Das ist sinnlos. Er hat die Nutzungsrechte bereits durch Eigentum.
Schwierig wird es wenn man das Grundstück ohne die Bruchanteilsgemeinschaftsanteile verkaufen würde.
Das ist sinnlos. Er hat die Nutzungsrechte bereits durch Eigentum.
Schwierig wird es wenn man das Grundstück ohne die Bruchanteilsgemeinschaftsanteile verkaufen würde.
- 29.11.2021, 07:40
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- Thema: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
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Re: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Die Gemeinschaft besteht zum Zwecke der Zufahrt zu einer "Wiese", . Jetzt soll Sie erweitert werden zur Zwecke eines Wohnhauses. Ein Wegerecht könnte man derart nicht erweitern. Also müsste man diesen Zweck bei einer Eintragung gleich hinzufügen um nicht wieder Probleme zu bekommen. Ich denke mal ga...
- 28.11.2021, 18:21
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- Thema: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
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Re: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Zu welchen Zweck besteht die Grundstückseigentümergemeinschaft ? Haben die zusammen einen Acker gekauft zum Schafe züchten ? Oder einen Goldplatz zu golfen ?
Oder gar zwei Bauplätze und Platz für einen Zuweg
Oder gar zwei Bauplätze und Platz für einen Zuweg
- 27.11.2021, 09:22
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- Thema: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
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Re: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Zum welchen Zweck denn. Als Miteigentümer hat man doch Wegerechte wenn dort ein Weg vorhanden ist. Was für Bedingngen willst du denn am "eigenen" Grundstück aushandeln. Das Urteil hast du übrigens zu kurz widergegeben, die (fetten) Einschränkungen bedeuten mehr oder weniger: Wenn die Miteigentümer e...
- 26.11.2021, 08:42
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Noch eine Frage zu Wegerecht
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Re: Noch eine Frage zu Wegerecht
D war früher eine Teil von C und irgendwann verkauft und bebaut worden Was auch immer Auf dem Weg hat nichts zu stehen ! D hat nie Wegerente bezahlt, sogar immer versucht dass die andere Weg unterhalten ohne seine Beteiligung. Eine Wegerente gibts nur bei einen Notwegerecht. Bei einem echten Wegere...
- 26.11.2021, 07:58
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Noch eine Frage zu Wegerecht
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Re: Noch eine Frage zu Wegerecht
Im Endeffekt "Ja" 1. Es gibt ein Hammer und Leiterrecht 2. Wenn D = C war, erbt es das Wegerecht eigentlich. Wobei man genauer klären müsste..... Der Hausbau wäre aber eine Erweiterung... Vermutlich gibts auch eine Baulast. 3. D hat ein Notwegerecht 4. Meist machen das die Handwerker und fragen erst...
- 25.11.2021, 10:38
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht Nutzung
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Re: Wegerecht Nutzung
Wo will man denn das Recht ausüben wenn es keinen "Weg" gibt. Ein Gartenschlauch und alles ist weder befahrbar noch begehbar. Daher der Name "Wegerecht" man bekommt das Recht einen Weg zu betreten. Geh und Fahrrechte benötigen auch einen Weg. Aber man kann auch ein Fahrrecht auf dem Hof haben oder d...
- 15.11.2021, 14:00
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Where is Administration nachbarschaftsstreit.de ??
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Re: Where is Administration nachbarschaftsstreit.de ??
what do you want from admn )
- 03.11.2021, 12:12
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht Nutzung
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Re: Wegerecht Nutzung
Ich würde vorher noch die Kopie des ersten Teils der Eintragung und der zugehörigen Bewilligungsurkunde der Stadt senden und nachfragen wie sie die Wiese anlegen sollen. Frag mal nach ob auch Bäumchen erlaubt wären und ein Gemüsebeet. Ganz harmlos. Evtl. würde ich fragen ob man auch einen Fahrweg an...