Besuchern haben keine Ahnung von "wem gehört der Weg", denen ist das auch egal.
Klaus
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- 30.05.2007, 08:48
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Überfahrt Besuch des Herschenden
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- 29.05.2007, 18:29
- Forum: Lärm, Belästigung durch Krach
- Thema: Amseln los werden
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Klar, und was ist wenn 5 Amselpaare in Nachbars Garten vor meinem Schlafzimmer eine Katze vertreiben. Da nützt auch zumachen nichts, vor allen wenn man lieber mit offenem Fenster schläft. Ich hab nichts gegen Amseln nur die sollen umziehen. Klaus P.S Sonst hol ich mir wieder ein oder zwei Kartzen, b...
- 29.05.2007, 16:36
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Überfahrt Besuch des Herschenden
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Das Problem ist das man ja nicht beweisen kann was die Besucher auf dem Grundstück wollen. Liefern die Waren des tägliche Bedarfs an, dann dürfen die rein. Wollen die nur mal dort parken dann eben nicht. Man darf die nun auch nicht fragen was die da wollen, oder gar kontrollieren. Am besten verhinde...
- 28.05.2007, 22:00
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Grunddienstbarkeit kündigen
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- 28.05.2007, 21:58
- Forum: Lärm, Belästigung durch Krach
- Thema: ständige Musik vom Nachbargrundstück
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- 28.05.2007, 20:57
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Grunddienstbarkeit kündigen
- Antworten: 27
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Hat der Richter einen Vortrag gehalten oder ist das Zeug bestandteil einer Urteilsbegründung. Richter fasen gerne solange sie es nicht in ein Urteil fassen müssen. Vereinbarungen müssen im Grundbuch stehen wenn sie gelten sollen. Sie können zwar einen Vertrag (Kaufvertrag) zugrunten Dritter machen. ...
- 28.05.2007, 17:39
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- Thema: Grunddienstbarkeit kündigen
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- 28.05.2007, 16:44
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Grunddienstbarkeit kündigen
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Sicher wurde die nichteingetragen Dienstbarkeit übernommen, daher der Richterspruch entsprechend. Jedoch wurde die Vereinbarung zur Einräumung einer Dienstbarkeit auch übernommen. Bis zu dem Punkt wo A endlich seiner Verpflichtung nachkommt gilt die nicht eingetragene Dienstbarkeit, danach die einge...
- 28.05.2007, 14:20
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Grunddienstbarkeit kündigen
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Der Erwerber (A) und der Eigentümer des Nachbargrundstückes (B) werden zur verbindlichen Regelung dieser Nutzungsverhältnisse entsprechende Dienstbarkeiten einräumen, die Durchführung des heutigen Vertrages soll davon trotz Hinweis der beurkundenden Notarin zu den damit verbundenen Risiken nicht abh...
- 28.05.2007, 12:29
- Forum: Miet und Vermieten
- Thema: Frage zum Thema "Besuch"
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Man spart sich die Suche nach Sachen die man anklagen oder anzeigen kann und viel Gerichtsgebühren. Einfach dem Nachbarn auf den Kopf hauen, aber kräftig. In Zukunft hat dann der eine Angst vor Schlägen, der andere vor dem Knast. Dann ist meist Ruhe :oops: :oops: :oops: :oops: :lol: :lol: :lol: Klaus
- 28.05.2007, 12:15
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Schwarzbau
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Schwarzbau
Wie wird A den Schwarzbau eines B Nachbarn los Nachrecht greift nicht, da zu weit von Grenze weg. Bauamt hat bereits eine Verfügung erlassen darauf wurde das "Dach" entfernt und ein halbes Jahr später wieder durch eine Plane aufgebaut. Nun steht die Überdachung als Planenbau. Bauamt tut nichts, erkl...
- 28.05.2007, 12:12
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Grunddienstbarkeit kündigen
- Antworten: 27
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- 28.05.2007, 11:31
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Grunddienstbarkeit kündigen
- Antworten: 27
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Also immer A und B verwenden. Ich würde dem Anwalt schreiben das er kein Weihnachtgeschenk bekommt. ?!? Also wenn ich das verstanden habe. - Es gibt keine Vereinbarung (Kaufvertrag, Vertrag oder mündl. Vereinbarung) - Es gibt keine Eintragung - Es gibt keine Baulast - Es besteht kein Notwegerecht, b...
- 28.05.2007, 10:27
- Forum: Miet und Vermieten
- Thema: Frage zum Thema "Besuch"
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Gut das Kunden und Angetellte Mützen tragen auf denen Ihr Name und Ihre Eigenschaft (Kunde, Lieferant, Angestellter) steht. Dann tut man sich leichter das ganze zu beweisen und vor allen die Leute zu laden. Klaus P.S. Ich würde nochmal etwas abwarten, Tagebuch führen und dann aktiv werden. Oder ein ...
- 28.05.2007, 10:26
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Wandbegrünung
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- 28.05.2007, 09:30
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Wandbegrünung
- Antworten: 8
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Die Kosten im Auge behalten. Der Nachbar braucht nicht selber zu schneiden. Er kann 1. Den Störer auf Beseitigung verklagen 2. Schneiden lassen die und die Kosten einklagen Da wäre mir lieber er wirft alles zu mir in den Garten Der mit seinen Pflanzen Beworfene könnte natürlich auf Unterlassung klag...
- 28.05.2007, 09:25
- Forum: Miet und Vermieten
- Thema: Frage zum Thema "Besuch"
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Wenn der zb. freiberuflicher Programmierer ist und daheim arbeitet wird das Bauamt kaum was tun. Also gewerbliche Nutzung ist noch lange keine gewerbliche Nutzung. Und dem Vermieter wird das egal sein, solange die Miete stimmt. VM fragt Mieter, der sagt " Nur letzten Monat so viel Arbeit gehabt, son...
- 27.05.2007, 20:54
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Wandbegrünung
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Also niemand darf an Nachbars Mauer irgendwas anpflanzen was daran höcht wächst. Daher kann der Nachbar das beseitigen. Da er die Pflanzen ja nicht ausbuddeln kann wirf er Sie eben auf den Boden zurück. Der Nachbar hat einen Beseitigungsanspruch den er Problemlos per Gericht durchsetzen kann. Da ist...
- 27.05.2007, 17:07
- Forum: Miet und Vermieten
- Thema: Frage zum Thema "Besuch"
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Das Bauamt: Man darf keine Mietswohnung zur Büro umnutzen, bei 2-3 Angestellten ist das mehr als nur eine freiberufliche Angelegenheit. Das Problem wird sein nachzuweisen das die Personen dort arbeiten. Denn Angestellte haben sicher keine Lust gegen den AG auszusagen und werden gern erklären sich do...
- 27.05.2007, 16:40
- Forum: Miet und Vermieten
- Thema: Frage zum Thema "Besuch"
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Also ob der Vermieter die gwerbliche Nutzung so erlaubt muss der VM entscheiden. Ob das Bauamt dies erlaubt muss das Bauamt entscheiden. Wie die Nebenkosten im Haus verrechnet werden ergibts sich bei Eigentumswohnungen aus der Teilungserklärung und bei Mietwohnungen aus dem Mietvertrag. Also es komm...