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- 14.06.2007, 12:27
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Muss man sich alles gefallen lassen?
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Klaus sagt es. M.E. versucht B den A einzuschüchtern. Denn ... > ... Lieferungen kommen und deswegen muss der Weg geräumt sein. Was meint B ? A soll für B Schnee schippen ? Bekommt A (bzw. der von A höchstens noch beauftragte Hausmeisterdienst) für diese Leistung Geld von B ? A = Sozialamt für B ? >...
- 08.06.2007, 08:00
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Muss man sich alles gefallen lassen?
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Wenn der Briefträger zu A will und fällt, haftet A. Will er zu B und fällt, haftet B. "Der, der den Verkehr eröffnet, haftet" - heisst es B hat den Verkehr zu seinem Grundstück "eröffnet", indem er aus eigenem Recht überwegt. Also ist er auch für die Sicherheit seiner Besucher verantwortlich. (Wenn ...
- 08.06.2007, 05:53
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Muss man sich alles gefallen lassen?
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:lol: ... oder sich einfach nur an (zuvor) vereinbartes und die damit verbundenen Spielregeln hält - wie es vom 'Dienenden' auch erwartet werden darf. Ach, übrigens ... > Und da die Einfahrt von B nur knapp 3m breit ist ... Mehr als B sich selbst gönnt, braucht A kaum bereitstellen. Wenn B wg. dem T...
- 07.06.2007, 19:36
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Muss man sich alles gefallen lassen?
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>Ausbesserungen muss A nur machen wenn A das will. Wenn A das will > muss B anteilig bezahlen. > Auch wenn das vertraglich nicht geregelt ist? Unterhalts-Urteil BGH V ZR 42-04 von 11/2004 auf den INet-Seiten des Bundesgerichtshof unter "Entscheidungen" nachzulesen. > Irgenwie passt Dienender ganz gu...
- 06.06.2007, 12:57
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Muss man sich alles gefallen lassen?
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ergänzend ... Es ist immer wieder das gleiche - es gibt keinen "Dienenden" und keinen "Herschenden", höchstens ein belastetes (dienendes) oder ein bevorteiltes (herrschendes) Grundstück in einem solchen Wegerecht-Szenario. Und der (derzeitige) Eigentümer des belasteten Grundstücks hat mit dem (derze...
- 06.06.2007, 10:30
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Überfahrt Besuch des Herschenden
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"Uneingeschränktes Wegerecht" bedeutet, dass das Wegerecht durch willkürliche Massnahmen des Eigentümers auf der Ausübungsfläche nicht eingeschränkt werden darf, mehr nicht. Im Sinne von andauernd VERhindert (aber nicht temporär BEhindert). Dazu zählen ohne Grund ein Loch buddeln, Material lagern, e...
- 06.06.2007, 08:32
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Überfahrt Besuch des Herschenden
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> Es lässt sich nun festhalten: Wegerecht muss JEDERZEIT benutzbar > sein ... Ich denke, das müsste man konkretisieren, mitunter handelt es sich auch um ein induvidual-urteil aufgrund entsprechender Wegerechtsvereinbarungen. Prinzipiell ist ein 'Parken', also PKW verlassen, weggehen und duschen ;-) ...