Laß doch die öffentliche Hand für Dich arbeiten !
Ich würde einfach eine Anzeige bei Bauaufsichtsamt machen und warten was passiert !
2. Schritt Anzeige wegen Belästigung durch Lärm und Gestank sowie Ungeziefer und Seuchengefahr durch Abfälle und Kot auf dem Grundstück (Rattengefahr).
Gruß Ralf
Die Suche ergab 57 Treffer
- 02.03.2018, 09:48
- Forum: Lärm, Belästigung durch Krach
- Thema: Geflügelzucht im Wohngebiet
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- 02.03.2018, 09:41
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
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Re: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
Ob die parkenden Autos den Weg versperren oder nicht, dass sieht natürlich jeder anders.... Es wäre hilfreich, was genau in der Bestellung steht, wieviel Meter Wegbreite muss man freihalten ? Ist das auf der Wegerechtsfläche gewährleistet wenn die Autos dort parken? Wenn Nein, dann müssen die Autos ...
- 11.09.2017, 16:04
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Verbot das Grundstück zu überwegen
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Re: Verbot das Grundstück zu überwegen
Wenn die Hinterleger B-F kein Wegerecht haben dann haben sie eben keins.
Wieso den Staat verantwortlich machen ?
Im Gegenteil, der Staat hat im Rahmen seiner Fürsorge den § 917 Notwegerecht geschaffen. Immerhin kommt man - mit Recht - zu Fuß zum Haus.
Wieso den Staat verantwortlich machen ?
Im Gegenteil, der Staat hat im Rahmen seiner Fürsorge den § 917 Notwegerecht geschaffen. Immerhin kommt man - mit Recht - zu Fuß zum Haus.
- 11.09.2017, 15:55
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Nachbar stellt Tor zwischen A und B auf
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Re: Nachbar stellt Tor zwischen A und B auf
Wenn das Wegerecht in der Eintragung mit 3,5 m Breite zugesichert ist, dann hat man darauf auch einen Rechtsanspruch.
Das würde ich in jedem Fall einfordern.
Das würde ich in jedem Fall einfordern.
- 31.08.2017, 11:37
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Durch Wegerecht Grundstück nicht mehr nutzbar
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Re: Durch Wegerecht Grundstück nicht mehr nutzbar
Das sieht nicht nach der Eintragung im Grundbuch aus, sondern nach der Bestellung. Sie ist recht Allgemein gehalten, der Ort der Ausübung wurde nicht konkretisiert. War aber auch schon vor 100 Jahren durchaus üblich aber nicht zwingend. Am besten erst einmal die Kompletten Unterlagen einsehen im Gru...
- 01.06.2017, 13:47
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht gemäß Skizze
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Re: Wegerecht gemäß Skizze
Im BGH Urteil vom 07.10.2005 - V ZR 140/04 lautet der amtliche Leitsatz: "Die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit kann nicht durch bloße tatsächliche Ausübung verlegt werden, wenn die vorherige Ausübungsstelle durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Beteiligten als Inhalt der Dienstbarkeit festge...
- 01.06.2017, 11:51
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht gemäß Skizze
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Re: Wegerecht gemäß Skizze
Es ist natürlich ein Unterschied ob die Ausübungsstelle genau festgelegt ist, das ist ja in diesem diskutierten Fall so, nämlich an der südwestlichen Grundstücksgrenze 3,5 m.
Die BGH Urteile: V ZR 140/04 - hier ist der amtliche Leitsatz aussagekräftig
dann wäre da noch V ZR 36/14
Gruß Ralf
Die BGH Urteile: V ZR 140/04 - hier ist der amtliche Leitsatz aussagekräftig
dann wäre da noch V ZR 36/14
Gruß Ralf
- 31.05.2017, 17:10
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht gemäß Skizze
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Re: Wegerecht gemäß Skizze
Ich meine das reicht nicht, es gibt meine ich eine BGH Entscheidung dass die GD durch reine Verlegung der Ausübung nicht rechtskräftig gilt, es muss eine Einigung bestehen und das GB muss entsprechend geändert werden.
Sonst könnte je jeder einfach mal den Weg nach seinem Befinden umleiten....
Sonst könnte je jeder einfach mal den Weg nach seinem Befinden umleiten....
- 31.05.2017, 07:54
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht gemäß Skizze
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Re: Wegerecht gemäß Skizze
Wenn der Eigentümer von A wechselt, dann hat B allerdings ein Problem, weil der neue A sagen kann, dass die geduldete "Verlegung" ihn nicht interessiert, weil nicht im Grundbuch geändert. Da würde ich schnell handeln... Es heißt doch unabhängig von der Skizze "an der südwestlichen Grenze" - heißt da...
- 30.05.2017, 17:46
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht gemäß Skizze
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Re: Wegerecht gemäß Skizze
Hallo, ein Wegerecht kann nur dort ausgeübt werden, wie es in der Bewilligungsurkunde festgelegt ist und ggfls. mit einer Skizze hinterlegt ist. Ein Verlegungsanspruch des Wegerechtes gem. § 1023 BGB hat NUR der Eigentümer des belasteten Grundstücks und NICHT der Berechtigte. Also wenn das Wegerecht...
- 08.02.2017, 18:42
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Weges
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Re: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Wege
Es kommt drauf an ! 1. Was ist ein befestigter Weg 2. Was ist ein sumpfiger Weg 3. Was ist die Nutzungsart bei Bestellung, was heute. Beim all dem gibt es wohl eine Grenze der Duldbarkeit und Zumutbarkeit. Es wird sich aber wohl kein Richter finden der die faktische Nutzbarkeit des Weges dadurch un...
- 08.02.2017, 16:25
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Weges
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Re: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Wege
Hallo, ich melde mich mal wieder zurück und bedanke mich für den regen Austausch. Vielleicht noch einmal zur Klarstellung: der Weg des Berechtigten führt von der Strasse aus gesehen an meiner linken Gründstücksgrenze entlag auf das ehemalige Wiesengrundstück, welches vor einiger Zeit mit der Gebäude...
- 19.12.2016, 16:54
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Weges
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Re: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Wege
Danke für die Info; ob A das Wegerecht los wird oder nicht, sollte hier gar nicht zur Diskussion gebracht werden bzw. geklärt werden, dazu müsste A mehrere Seiten schreiben, um alle Gegebenheiten aufzuzählen. Es steht lediglich zur Frage, wie A sich verhalten müsste oder könnte, wenn B nach 50 Jahre...
- 15.12.2016, 17:33
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Weges
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Re: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Wege
Naja, das geht jetzt in eine Richtung die nicht mehr sachdienlich ist: "Wenn der Nutzer aus einem Dreckweg einen Teerweg machen will, was spricht dagegen" - Das war nicht die Frage, es ging darum, ob ich das dulden müsste oder nicht. "Kein Richter wird sich dran beteiligen wenn der Berechtigte "wegg...
- 15.12.2016, 14:45
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Weges
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Re: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Wege
Ok, dann sollte ich das Thema "kein Weg" erstmal gar nicht ansprechen. Ich hatte ja Anfangs erwähnt das es eine ehemalige Wiese ist; nach Kauf durch Nachbar C ist die Wiese mit dessen Hausgrundstück verschmolzen und B keine Landw. zu nutzende Wiese mehr sondern nur ein Teil der Gebäude- u Freifläche...
- 15.12.2016, 12:23
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Weges
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Re: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Wege
Danke für die Antwort! Ja mehrere Baustellen, die weiteren Anlagen, die das Wegerecht stören, sind in Klärung. Das mit dem Untergrund war wohl nicht immer so, es hat sich durch Veränderungen natürlicher Gewässer und Bachläufe ergeben. Ist aber auch schon lange her. Zum Weg: Nun ja, wenn der Berechti...
- 15.12.2016, 10:15
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Weges
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Erstellung oder Wiederherstellung eines befahrbaren Weges
Liebes Forum, ich habe schon einiges hier zum Wegerecht, insbesondere bezüglich Wegerstellung und Wiederherstellung, gelesen. Mich interessiert konkret die Handhabung eines Fahrrechtes ohne einen hierfür geeigneten Untergrund (sumpfige Wiese). A ist dienendes Vordergrundstück, B ein dahinter liegend...