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- 03.11.2021, 10:16
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht Nutzung
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Re: Wegerecht Nutzung
Dann würde ich mal anfangen den Weg unzugraben und die Wiese anzulegen. Da die Rangfolge der Eintragungen zählt. Am besten mitten drin mal 2 Meter Weg entfernen und umgraben, schön locker. Dann glatt ziehen und etwas Gras Samen drauf. Davor auf beiden Seiten eine Baustellenabsperrung. Das hat den Vo...
- 02.11.2021, 15:28
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- Thema: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge
Ich würde das Tor nicht umsetzen, soll er klagen. Dann zeigt man auf das es ohne Schwerlastwagen geht. Und erklärt warum mein Sicherheitsbedürfniss über der Ersparnis des Nachbarn geht. Ich sehe da keine großen Chancen. Kann aber auch gerne mal über 2 Instanzen gehen und wenn die Parteien doof genug...
- 02.11.2021, 13:15
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- Thema: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge
Na wenn der Gaslieferant nicht rein kann, dann ist das dessen Problem wenn er einen Vertrag macht, Beite ca. 4,51m bzw. 7,7 m , Länge ca. 27,5m. -- bedeutet nicht das man die gesamte Fläche frei halten muss. Könnte dennoch auch nach hinten losgehen. Denn der Berechtigte könne aufgrund des vorhandene...
- 02.11.2021, 11:10
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge
Bleibt das Tor und der Gaslieferant... Noch kurze Antwort zu der Leitung? Theoretisch kann er sich so aus der Not retten, nicht ;-) ? Es gibt keine Not solange es kleinere Wagen und länger Schläuche gibt Hatte nicht erwähnt, dass das Thema Baulast etc. schon hinter uns liegt. Das Wegerecht gilt doc...
- 02.11.2021, 09:37
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge
B hat aktuell nur ein Ferienhäuschen auf einem 380m2 großen Grundstück. Will dies aber gerade zum Wohnhaus umnutzen. Den würde ich mal erklären das das nichts wirdu. Das Wegerecht besteht für ein Ferienhäuschen, die Ausweitung zum Wohnhaus geht so einfach nicht. Dazu braucht er dann auch eine Baula...
- 02.11.2021, 09:06
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge
Es kommt tatsächlich darauf an wie B sein Grundstück nutzt. Ist das ein kleines verträmumtes Hexenhäuchen mit einer alten Oma oder das des DMAX Survival Agent der im Haus einen Campingshop betreibt. Und das bei Eintragung. Dann ist die Breite ha duch sein Fahrzeug bestimm, da reichen f+r einen PKW 3...
- 02.11.2021, 08:34
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge
Ein Wohnwagen hat auch nicht zwingend was mit Wegerecht für ein normales Wohnhaus zu tun oder eine Yacht. Es kommt aber daran an wie das Wegerecht zum Zeitpunkt der Eintragung genutzt wurden. Da kann man drüber streiten. A darf den Weg nicht verengen, B nicht erweitern. So gesehen kann das Tor ein P...
- 01.11.2021, 23:21
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Re: Wegerecht und große Lieferfahrzeuge
So ein Gaslieferant hat einen Schlauch oder soll mit einem kleineren Lastwagen kommen. Ist der Weg denn überhaupt auf 16 Tonnen ausgelegt? Das Wegerecht gibt das eh nicht her. Grunddienstbarkeiten sind auf die Fahrzeuge ausgelegt die man für das berechtigte Grundstück braucht. Also bei einem Wohnhau...
- 01.11.2021, 15:41
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- Thema: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
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Re: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
Amtsgerichtsurteile kann man in der Pfeife rauchen )
Das taucht nirgends auf, denn es hat normalerweise keine Allgemeingültigkeit oder ist von öffentlichem Interesse.
Vor allen was soll das bringen, parken auf Wegerecht ist nicht gestattet. Das wissen wir bereits alle, es steht im Gesetz.
Das taucht nirgends auf, denn es hat normalerweise keine Allgemeingültigkeit oder ist von öffentlichem Interesse.
Vor allen was soll das bringen, parken auf Wegerecht ist nicht gestattet. Das wissen wir bereits alle, es steht im Gesetz.
- 01.11.2021, 14:40
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- Thema: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
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Re: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
Dem Beklagten wird im Urteil unter Androhung von Strafzahlungen untersagt dort zu parken. Da hast du doch schon was du willst. So und nun willst du die Strafe erreichen. Das geht natürlich wieder nur vor Gericht. Du kannst den Gegner ja aber auch gerne vorher auffordern direkt zu bezahlen. :-))) Üb...
- 01.11.2021, 12:26
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- Thema: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
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Re: Parken des Eigentümers auf dem Wegerecht
Da hat dein Anwalt nicht aufgepasst. Du kannst nochmal klagen und dann eine Vertragsstrafe verlangen für den Fall des erneuten Verstoß. Da hätte man auch beim ersten mal machen können.
- 01.11.2021, 11:56
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Re: Wegerecht Nutzung
Wie wäre es statt der XX einfach Nachbar Elvis und die Stadt Lummerland hinzuscheiben und statt der anderen XX irgend was anderes.
- 01.11.2021, 11:34
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Re: Wegerecht Nutzung
Es wird immer undurchsichtiger. Der Verkauf besagten Grundstücksteils erfolgt nur unter der Bedingung, dass A zu Gunsten der Eigentümer des Grundstücks B (Nachbarn) persönlich beschränkt auf die die Personen der jetzigen Eigentümer, eine Dienstbarkeit des Inhalts eintragen, dass ein umfassendes Geh-...
- 01.11.2021, 08:56
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Re: Wegerecht Nutzung
3m Man kann ein Wegerecht auf einen Weg ausüben. Dann ist der Weg der Ausübungsbereich. Zum Fahren, aussteigen Tür öffnen braucht der normale Wagen 3-3,5 Meter Breite wenn vorhanden. Daher darf da nichts dauerhaft stehen. Steht bei einem 50 Meter weg in der Mitte ein Blumentopf am Rand ist das was a...
- 01.11.2021, 08:52
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Re: Wegerecht Nutzung
Als das erste ist eine "persönliche Dienstbarkeit". Das bedeutet nur die die das steht kann sie nutzen. Gibts die nicht mehr weil verkauft und weggezogen, kann 1. gelöscht werden (auf Antrag). Diese Dienstbarkeit ist nicht verkäuflich. Das zweite ist ein Wegerecht wohl für ein anderes Grundstück, es...
- 31.10.2021, 16:49
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Re: Wegerecht Nutzung
Der Eigentümer "muss" nix, er kann und er kann die Unterhaltskosten verlangen (anteilig)noch ein paar Fragen:
Darf B mähen und Hecke zurückschneiden?
Muss A mähen und Hecke zurückschneiden?
Der Berechtigte darf, jedoch darf der Eigentümer entscheiden wie (natürlich kein Qutasch)
- 31.10.2021, 16:46
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Re: Wegerecht Nutzung
Was darf A dann mit dem Grundstück anfangen? Alles was B bei der Nutzung des Grundstücks nicht stört. Bei einem 3 Meter breiten Fahrweg bleibt da wenig zu tun. Darf er etwas abstellen oder müssen, wie es B verlangt, tatsächlich immer die gesamten 3 Meter Breite freigehalten werden? Wenn man selber ...
- 31.10.2021, 12:47
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Re: Wegerecht Nutzung
Eingetragen ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunten der Verkäuferin C ist was ganz anderes als C hat beim Verkauf an A auf Eintragung der beiden Grunddienstbarkeit bestanden: 1. Bauverbot und Anlage als Grünfläche 2. Wegerecht zugunsten von B aber egal. Dann hat er ein Wegerecht, Al...
- 31.10.2021, 10:27
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Re: Wegerecht Nutzung
Im Grundbuch ist der Grundstückstreifen des A als: "Gebäude- und Freifläche" bezeichnet. Eingetragen ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunten der Verkäuferin C. Nachdem ist die Fläche als Grünfläche anzulegen zu nutzen und es besteht ein Bauverbot. Gleichrangig ist für B auf dem Grun...
- 31.10.2021, 09:09
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Re: Wegerecht Nutzung
Dazu müsste man wissen was genau im Grundbuch steht. Und auch was für ein "Weg" tatsächlich vorhanden ist. Ein echter Weg oder eine Spur im Dreck.
Den Anhänger auf das fremde Grundstück zu stellen erlaubt das Wegerecht keinesfalls. Egal warum auch immer. Passt der nicht auf dessen Grundstück.
Den Anhänger auf das fremde Grundstück zu stellen erlaubt das Wegerecht keinesfalls. Egal warum auch immer. Passt der nicht auf dessen Grundstück.