Die Mülltonnen (Papiertonne, Restmülltonne) werden vierzehntägig vom regionalen Müllentsorger geleert. Bei Leerungsbedarf müssen die Mülltonnen etwa 100 m aus dem Reihenhausgarten über einen Fußweg an der Rückseite der Reihenhäuser zur Straße bewegt (gerollt) werden. Nach der Leerung verbleiben sie dann auf dem Fußweg, Eigentümer die zum Leerungszeitpunkt (in der Regel zwischen 7:30 Uhr und 11:00 Uhr) zu Hause sind, rollen ihre Mülltonnen wieder auf ihr Grundstück, mitunter nehmen sie auch die Mülltonnen der Nachbarn mit und stellen sie vor deren Gartenpforte.
Die Mülltonne von A stand auch vor der Gartenpforte, als A sie gegen Abend auf sein Grundstück stellen wollte, war sie verschwunden. Auch am Folgetag blieb die Mülltonne verschwunden. A war darüber sehr verärgert, da am Folgetag Besuch mit hohem Müllaufkommen angekündigt war. Er erkundigte sich beim regionalen Müllentsorger über die Vorgehensweise bei Mülltonnendiebstahl. Dieser empfahl eine Anzeige bei der Kriminalpolizei zu stellen. Über das Onlineportal des Landeskriminalamtes gab A die Anzeige auf und erhielt sogleich eine Bestätigung. Einen Tag darauf, hatte Nachbar B, ein älterer Mann, Ende 70, die verschwundene Mülltonne über den hüfthohen Gartenzaun auf das Grundstück von A gestellt.
In der Vergangenheit fiel Nachbar B dadurch auf, dass er vor der Leerung die Mülltonneninhalte der anderen Eigentümer inspizierte, dort eigenen Müll einwarf, Müll entnahm und diesen umverteilte. Nach der Leerung inspizierte er erneut die Mülltonnen, mitunter verblieb ein kleines Pfützchen Restmüllflüssigkeit auf dem Boden der Mülltonnen. Diese „Sündermülltonnen“ rollte Nachbar B den Eigentümern vor die Gartenpforte und öffnete anklagend deren Deckel. Schwärme von Fliegen tauchten dann in die „Sündermülltonnen“ ein und verteilten sich in die Gärten der Eigentümer. Auf Nachbar A hatte es B insbesondere abgesehen, mehrfach stelle er diesen aufgrund von Mülltonnenfehlverhalten lautstark zur Rede. Die Anschuldigungen von Nachbar B:
- A wirft Restmüll in seine Restmülltonne
- A wirft Gartenabfälle in seine Restmülltonne und verarbeitet sie nicht im Garten
- In der Restmülltonne von A ist, häufiger als bei anderen Eigentümern, immer ein kleines Pfützchen Restmüllflüssigkeit zu finden, die Schnupper-
und Schmierprobe ergab, dass es sich hier um ganz besondere Abfälle handeln muss
- A spült seine Restmülltonne auf einer Wiese hinter seinem Grundstück aus, Spülmittelreste benetzen das Gras, aus dem kleinen Pfützchen
Restmüllflüssigkeit kriechen Schwärme von Maden, Würmer und anderes Ungeziefer heraus und verwüsten das Grundstück von B
- A wirft Müll in seine Restmülltonne, der noch verwertbar wäre
- Die Füllung der Mülltonne stimmt nicht (zu voll, nicht voll genug)
Nachbar A erklärte B, dass er die Entsorgung seiner Restmülltonne bezahlt, dafür selber verantwortlich sei und Nachbar B seine Restmülltonne nicht angehe (Privatsphäre). Nachbar B können A gern wegen des Mülltonnenfehlverhalten anzeigen. Nachbar B reagierte durch lautes Kreischen, Füße trampeln und schlug um sich. Er erklärte A, das die Feuerwehr, die Polizei, der Abfallentsorger, die Stadtverwaltung und weitere Bundesbehörden bereits informiert seien, sie würden Nachbarn A jagen und zur Strecke bringen.
Weiterhin fiel Nachbar B auf, dass er die Mülltonne von A auf dem Fußweg bzw. vor dessen Gartenpforte oft hin- und her rollerte (einen Meter nach links, einmal im Kreis, einen Meter nach rechts), den Deckel öffnete und schloss (den Deckel klipp und klapp, immer munter auf und ab).
Mitunter tauchte er ganz tief in die Mülltonne hinein, A wollte ihn schon immer in seine Restmülltonne hineinstopfen und zur Entsorgung am Straßenrand abstellen, leider war A nie schnell genug.
Nach dem Auftauchen der Mülltonne auf dem Grundstück von A, zog dieser seine Anzeige zurück. Kurz darauf rief ein Mitarbeiter der Kriminalpolizei an und erklärte, dass dies nicht möglich sei. Gegen den Tatverdächtigen, Nachbarn B, werde ermittelt, eine Stornierung des Ermittlungsverfahrens sei nicht möglich. Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens war A nicht bekannt, er hat B, zur Vermeidung von lautem Geschrei, Kreischen, Füße trampeln, auch nie darüber befragt.
Was kann man gegen solche Mülltonnenspielereien und Mülltonnenversteckspiele unternehmen?
Alter Opa spielt mit den Mülltonnen fremder Eigentümer und versteckt sie
Moderator: Klaus
Re: Alter Opa spielt mit den Mülltonnen fremder Eigentümer und versteckt sie
Das war wohl ein Scherz, die nehmen das aller höchstens auf um es einzustellen. Das macht die normale PolizeiDieser empfahl eine Anzeige bei der Kriminalpolizei zu stellen.
Diebstahl ist ein Antragsgedelikt, zieht man die Anzeige zurück wird eingestellt. Vor allem kann nur der Eigentimer Anzeige erstatten, der ist aber eigentlich der Abfallenentsorger, bzw, die Gemeinde. Die haben dich veräppelt.Kurz darauf rief ein Mitarbeiter der Kriminalpolizei an und erklärte, dass dies nicht möglich sei.
Ich hatte auch mal eine Nachbarin, die die Tonnen immer in den Weg stellte so das man nicht einfahren konnte und erst die Tonnen wegstellen musste. Hat die 20 Jahre durchgehalten - ich auch.
Man kann eine Unterlassungsverfügung bewirken. Es ist aber einfacher den Quatsch einfach zu igonirieren. Aber mir scheint ihr habt beide Gefallen an den Spielereien.
In Zukunft kürzer fassen !
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Alter Opa spielt mit den Mülltonnen fremder Eigentümer und versteckt sie
Meiner Meinung nach ist B ein Fall für die Psychiatrie! Wenn ich A wäre würde ich darauf hinarbeiten, dass B wegkommt. Gibt eh schon genug davon.
Re: Alter Opa spielt mit den Mülltonnen fremder Eigentümer und versteckt sie
Wegen so was kommt keiner weg ???
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Alter Opa spielt mit den Mülltonnen fremder Eigentümer und versteckt sie
Man kann ein Schloss an seiner Tonne machen. Es kommt ein wenig darauf an, in welchem Bundesland man lebt. Bei uns kann man direkt bei der Stadt für (ich glaube ciraca) 8 € eine Tonne mit Schloss erhalten.
Wenn das nicht möglich ist, würde ich anfragen, ob man an der Tonne ein Loch bohren dürfe, um ein Schloss zu befestigen, dann kann er seine Müll bei dir nicht reinwerfen.
Vielleicht lässt er dich dann in Ruhe.
Wenn das nicht möglich ist, würde ich anfragen, ob man an der Tonne ein Loch bohren dürfe, um ein Schloss zu befestigen, dann kann er seine Müll bei dir nicht reinwerfen.
Vielleicht lässt er dich dann in Ruhe.