A bezog seine erste eigene Wohnung im Parterre eines Mehrfamilienhauses, mit insgesamt 8 Mietparteien.
Kurz nach seinem Einzug erhielt A die Reinigungskarte für die wöchentliche Flurreinigung, gewissenhaft fegte und wischte er den Hausflur. Dabei fielen ihm an drei unterschiedlichen Stellen des Hausflures eine Tannennadel, ein kleines weißes Dreieck aus Papier und ein braunes Steinchen, wahrscheinlich aus einem Blumentopf einer Hydro-kultur, auf. Die Utensilien hob A auf und legte sie nach der Reinigung zusammen in die Ecke einer Treppenstufe.
Einige Tage später besuchte A seine Dachkammer, ein Lattenverschlag auf dem Dachboden, der zur Mietsache Wohnung gehörte. Auf dem Weg dorthin bemerkte er, dass an drei Wohnungen die Wohnungstüren nicht verschlossen, sondern nur angelehnt waren. Kaum hatte er die Bodenkammertür aufgeschlossen, hastete eine ältere Frau die Bodentreppe herauf und fauchte ihn an, was er auf dem Boden zu suchen habe. A er-klärte, dass er seine Bodenkammer begutachte, daraufhin fiel ihm Nachbarin B ins Wort und erklärte, dass solche Leute wie A auf dem Boden nichts zu suchen haben, sie wür-den bloß die Bodenkammern mit Müll vollstellen und Dreck machen. Weiterhin sei A eine Drecksau, er würde die Hausreinigung nicht ordnungsgemäß durchführen. A hinterfragte die Hausreinigung, worauf Nachbarin B lautstark erklärte, dass es um ein eh-renwertes Haus handelt und drei ältere Frauen, Nachbarin B, C und D auf Ordnung, Sauberkeit und Zusammenleben der Mieter achten. Vor jeder Hausreinigung werden heimlich Zeichen ausgelegt, um zu prüfen, ob die Mieter auch ordnungsgemäß die Hausreinigung durchführen. Nach der Flurreinigung von A waren die Zeichen noch vorhanden und A somit als Drecksau überführt. A erklärte, dass er im Hausflur die drei Zeichen, Tannennadel, kleines weißes Dreieck aus Papier und ein braunes Steinchen, in der Ecke einer Treppenstufe abgelegt hatte, er wusste damit nichts anzufangen, er dachte, dass Kinder einen Agentenkrimi gespielt hätten. Nachbarin B erklärte, das bei einer ordnungsgemäßen Hausreinigung die Zeichen mit dem anderen Schmutz entsorgt werden und dann nicht mehr vorhanden sein sollten.
Eine Woche später, A war wieder mit der Flurreinigung dran, ging er eine Treppe nach oben und legte die drei Zeichen, vor der angelehnten Wohnungstür von Nachbarin C, auf den Fußabtreter. Nachbarin C, die hinter ihrer angelehnten Wohnungstür gelauert hatte, fuhr augenblicklich heraus und blökte A an, warum er die drei Zeichen auf ihren Fußabtreter legt. A erklärte, dass die drei Frauen die Zeichen zur Prüfung der Hausrei-nigung einsetzen, damit sie nicht verloren gehen, habe er sie sichergestellt und damit sie für andere Mieter wiedereingesetzt werden können, bei Nachbarin C vor der Tür abgelegt.
Daraufhin bekam Nachbarin C einen Schreianfall, laut kreischte sie, dass die drei Zeichen streng geheim seien und so ein Rotzlöffel wie A die Finger von den Zeichen lassen soll.
Abends ging A in seinem Keller, holte sich eine Flasche Bier aus dem Bierkasten. Als er die Kellertür zuschloss, bemerkte er Nachbarin C, die mit einer Taschenlampe in die Keller der anderen Mieter hineinspähte. Sie erklärte A, dass diese Kontrollmaßnahme notwendig sei, um zu überprüfen, dass die Mieter ihre Keller nicht mit Müll vollstellen. Es sind nur von der Wohnungsverwaltung zugelassene Gegenstände in die Keller einzulagern. Nachbarin C und auch die anderen beiden Damen würden mehrmals am Tag mit der Wohnungsverwaltung telefonieren um Missstände aufdecken. Sie fragte A, was er im Keller mache, denn solche Typen wie A haben im Keller nichts verloren. A deutete auf sein Bier, worauf Nachbarin C erklärte, dass Bier trinken ungesund sei, man davon betrunken werde, einen dicken Bauch bekommt und rülpsen muss. Junge Leute, wie A, sollen lieber Milch, Apfelsaft oder Tee trinken.
Am Vormittag hörte A die Briefkästen klappern, wenn die Zustellerin die Post einwarf. Die drei älteren Damen verabredeten sich, wenige Minuten vor Ankunft der Zustellerin, im Hausflur. Nachdem die Zustellerin die Sendungen eingeworfen hatte, versperrte eine der drei Nachbarinnen die Haustür, um die Zustellerin am Verlassen des Hauses zu hindern. Dann bedrängten die drei Damen die Zustellerin mit Gesprächen, diese erklär-te, keine Zeit zu haben, die anderen Postkunden warten auch auf ihre Post. Das dauer-te immer etwa 10 – 15 Minuten, dann hatten die drei älteren Damen ihren Gesprächs-hunger gestillt, die Zustellerin sich den Weg zur Haustür freigekämpft und das Haus verlassen. Die drei älteren Frauen verschwanden wieder in ihren Wohnungen, dabei ließen sie die Wohnungstüren immer einen Spalt offen.
Als A seinen Briefkasten öffnete, war dieser seltsamerweise immer leer. Erst am späten Nachmittag war die Post in seinem Briefkasten, allerdings roch sie immer nach Zigaret-tenrauch und war sehr merkwürdig zugeklebt, so als hätte sie jemand vorher geöffnet. Nachweisen konnte A den älteren Damen den vermeintlichen Briefdiebstahl nicht, zu allgemeinen Verwirrung schrieb er sich selber Briefe und Postkarten, mit fiktiven Ab-sendern.
Einige Zeit später hatte A eine Freundin, die ab und zu bei ihm übernachtete. Am Abend klingelte es Sturm an As Wohnungstür, untermalt mit lautem Klopfen und Fuß-tritten. Als A öffnete, beschimpfte ihn Nachbarin D auf das Heftigste. Die Freundin von A würde sich widerrechtlich in einem ehrenwerten Haus aufhalten, mit ihren Füßen die Türschwellen abnutzen und, da Frauen immer häufiger wie Männer die Toilette benutzen, mehr Wasser verbrauchen und weil Frauen immer leicht frieren, die Heizkosten erhöhen. Die Freundin von A würde auch Essen kochen und damit den Stromverbrauch in die Höhe treiben. Das sei nicht hinnehmbar, D hatte das Einwohnermeldeamt kontak-tiert und erfahren, dass die Freundin von A bei ihm nicht gemeldet sei. Nachbarin D werde eine Anzeige gegen A aufgeben. A erklärte, dass die Verbrauchskosten, wie Strom, Wasser, Heizung anteilig über die Betriebskosten pro Mieter umgelegt und ab-gerechnet werden. Somit entstehe Nachbarin B kein finanzieller Schaden. Außerdem wohnen in diesem Haus auch schwangere Frauen, die noch öfter auf Toilette müssen wie normale Frauen und ältere Frauen, wie Nachbarin D, die wahrscheinlich auch unter einer schwachen Blase leide und daher den Spülknopf im WC häufig betätige. Den Wassermehrverbrauch bezahlen alle selber, so A weiter. Nachbarin D kläffte, dass sie seit über 40 Jahren im Haus wohne und daher verbriefte ältere Rechte besitze, als A. Um den unliebsamen Beschimpfungen von Nachbarin D aus dem Weg zu gehen, er-klärte A, dass es in seiner Wohnung durch die offene Tür kalt werde und schloss die Wohnungstür. Nachbarin D, die nun draußen stand, brüllte laut, dass die sie den Kriegsrat einberufen werde. Kurz darauf hörte A die drei älteren Frauen im Treppen-haus gackern, kläffen und keifen.
Sein Fahrrad stellte A in einem Fahrradschuppen auf dem Hof. Nach dem er sein Fahrrad im Ständer angeschlossen, den Fahrradschuppen zugeschlossen und seine Woh-nung aufgesucht hatte, klingelte es Sturm, Fäuste und Füße wummerten gegen die Wohnungstür. Als A öffnete, beschimpfte ihn Nachbarin B auf das Heftigste. A hätte sein Fahrrad mit dem Hinterrad zuerst im Fahrradständer abgestellt und nicht, so wie es sich gehört, mit dem Vorderrad zuerst. A erklärte, dass er sein Fahrrad besser aus dem Fahrradständer rollen könne, wenn es mit dem Hinterrad im Ständer steht. Nach-barin B geiferte, dass A ein Fremdkörper in diesem ehrenwerten Haus sei und entsorgt werden müsse. A erklärte, dass Nachbarin B stört, nervt, dumm ist und mit dem senilen Kindergarten der drei älteren Damen nicht belästigt werden möchte. Er schloss die Tür, Nachbarin B, die nun draußen stand, sonderte Kreischlaute ab und stapfte die Treppe nach oben. Er vernahm Sturmklingeln bei Nachbarin C und D, anschließend die drei älteren Frauen im Treppenhaus über A gackern, kläffen und keifen.
Als A nach der Arbeit nach Hause kam, bemerkte er wie Nachbarin C durch den unbe-leuchteten Hausflur huschte und die drei Zeichen auslegte. Kaum hatte A die Woh-nungstür hinter sich geschlossen, wieder das Sturmklingeln und Fäuste gegen die Tür schlagen. A öffnete, mit hochroten Gesicht stand Nachbarin C vor ihm und reichte ihm ein waagerecht liegendes, weißes A4-Blatt. Sie erklärte, als A von der Strasse aus den Flur betrat, hinterließ er von seinen Schuhsohlen kleine Schmutzbröckchen und Krümel. Die ältere Nachbarin C konnte sich schlecht bücken, fegte trotz Rückenschmerzen, den Schuhsohlenschmutz von A auf und übereichte ihn diesen auf dem A4-Blatt. A erklärte, dass er mit A4-Blättern, auf denen sich Kehricht befand, nichts anfangen könne und bat Nachbarin C diesen in der Restmülltonne zu entsorgen. Als Nachbarin C begann zu brüllen, schloss A seine Wohnungstür.
Die älteren Frauen haben A mit Anzeigen und Gerichtsverfahren bisher in Ruhe gelassen, aber sie nerven trotzdem. Was kann man dagegen unternehmen? Ausziehen möchte A jedoch nicht.
Dreieck, Tannennadel, Steinchen und ein ehrenwerten Haus
Moderator: Klaus
Re: Dreieck, Tannennadel, Steinchen und ein ehrenwerten Haus
Glaubst du ernsthaft das liest einer.
Bis zu Hälfte habe ich es gelesen, dann was selbst mir das zu kindisch.
A sollte die Nachbar ignorieren.
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Bis zu Hälfte habe ich es gelesen, dann was selbst mir das zu kindisch.
A sollte die Nachbar ignorieren.
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Dreieck, Tannennadel, Steinchen und ein ehrenwerten Haus
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Re: Dreieck, Tannennadel, Steinchen und ein ehrenwerten Haus
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Dreieck, Tannennadel, Steinchen und ein ehrenwerten Haus
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