Nachbarschaftsgrenze hohe Sträucher

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Moderator: Klaus

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saerdnast
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Nachbarschaftsgrenze hohe Sträucher

Beitrag von saerdnast » 28.04.2022, 20:54

Hallo zusammen A hat ein Probleme mit meinen Nachbarn B gegenüber ( Garten an Garten )
Seit Jahren lassen B Ihre Sträucher hoch wachsen (Haselnussstrauch und noch andere )
A sage denen schon seit bestimmt 6 Jahren das Sie bitte zurück schneiden sollen. Immer wieder andere Ausreden und man will ja auch keinen Streit. Diese Sträucher sind sehr Nahe an der Grenze so ca 30-50cm.
Aber mittlerweile sind diese 6 m hoch andauernd wächst was rüber was ich Ann weg schneiden muss und wer der nette Nachbar mal schneidet fällt viel rüber.

Dann habe A den Nachbar nochmals im letzten September/ Oktober gebeten zurück zu schneiden da ich auf meine Anbauten Photovoltaik installieren möchte, das A auch getan habe.
B hatte mir eigentlich wie schon so oft versprochen zurück zu schneiden aber nichts passierte.

A also gestern nochmal rüber um mit denen zu reden. Was jetzt kommt grenzt an eine Frechheit.
Habe nur die Frau erreicht.
Als A Sie fragte ob Sie mich vergessen hätten weil Sie ja eigentlich zurück schneiden wollte, sagte Sie:

Nein wir haben nichts vergessen wir schneiden nichts zurück es bleibt alles so wir wollen das uns keiner beobachtet wenn wir auf der Terrasse sitzen. A sagte zu Ihr das die Häuser rechts und links neben mir auch alles sehen können weil rechts links keine hohen Sträucher wären. Darauf kam nichts.
Dann sagte Sie das Sie sich Schlau gemacht haben und Sie es dürfen weil nach so vielen Jahren haben die Bestandsschutz. A sagte nur, das ich nicht möchte das die Sträucher weg gemacht werden die können dort stehen bleiben ich möchte nur das diese gekürzt werden wie es im Gesetz drin steht.
Das brauchen die nicht und machen die auch nicht weil die Sträucher ja schon immer so hoch waren und wenn es mir nicht passt hätte ich damals nicht kaufen sollen und ich könnte ja auch weg ziehen.
So eine Unverschämtheit.
Im Gesetz steht aber das er nur 2m hoch darf und nicht wie es jetzt ist 6m
A bräuchte mal Eure Hilfe was ich tun könnte. Die Frechheit des Weiteren der Nachbar ist Polizist und meint er hat immer Recht und in der Nachbarschaft hat er auch schon deswegen seinen Ruf.

Danke



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Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.

In einer Großstadt im Sü.....

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Klaus
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Re: Nachbarschaftsgrenze hohe Sträucher

Beitrag von Klaus » 29.04.2022, 07:49

Also , bitte REGELN lesen

1. Im Gesetz gibt es Baum und Sträucher - oder Hecken (das sind mind. 3 Pflanzen in einer Reihe)
Für Bäume und Sträucher gibt es Mindesabstände die man beim Pflanzen einhalten muss. Keine in der Höhe. Für Hecken gibt es Höhenbegrenzungen, das sind meist 1,50 Meter, je weiter von der Grenze weg destor höher. Bei hier ca 30-50cm. wären es dann 1,80 -2,00 Meter erlaubte höhe.

2.Im Nachbarrecht gibt es eine Verjährung. Das sind 2 bzw 3 Jahre seit Pflanzung. Und dann auch bei Rückschnitt. Da kann man also nur die cm Rückschnitt verlangen die in den letzten 2-3 Jahre gewachsen sind. Rückschnitt kann man auch nur in den Wintermonaten verlangen.(Ortssatzung )

3 Wenn meckern nichts nützt kann man ein Schiedsverfahren einleiten, das geht auch ohne Anwalt. Mal in der Gemeinde fragen. Die versuchen dann einen Vergleich. Jedoch wird der sich am Gesetz orientieren. Gelingt kein Vergleich kann man vor Gericht.

4. Wächst was rüber kann man kein Hecken den Rücchschnitt verlangen. Bei Bäumen wird es komplizierter, da braucht es einen Grund,

Das man in Schatten der Pflanzen Photovoltaik installiert spielt keine Rolle
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Nachbarschaftsgrenze hohe Sträucher

Beitrag von saerdnast » 29.04.2022, 11:36

Habe heute Morgen mit der Stadt telefoniert und mein Schiedsmann der für mich Zuständig ist.

Der sagte mir was anderes.

Bestandsschutz ja aber es kann nicht jeder einfach hoch wachsen lassen wie er will und das wäre geregelt.

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Re: Nachbarschaftsgrenze hohe Sträucher

Beitrag von Klaus » 29.04.2022, 11:55

Das ist ein toller Schiedsmann der am Telefon einer Partei Recht gibt. Da würde ich sofort das Schiedsverfahren einleiten.

Schade nur das der Gegner nicht kommen muss. Danach bleibt nur die Klage
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Re: Nachbarschaftsgrenze hohe Sträucher

Beitrag von saerdnast » 29.04.2022, 17:48

Klaus was hat das mit einer Seite Recht geben zu tun? Habe ich nie geschrieben

Er hat niemanden Recht gegeben, er hat nur gesagt das es nicht erlaubt ist alles so hoch wachsen zu lassen wie man will.

Und mir erklärt was ich tun kann, mehr nicht. Er hat mir kein Recht gegeben er hat auch gesagt das er es sich anschauen kommen muss.

Klaus
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Re: Nachbarschaftsgrenze hohe Sträucher

Beitrag von Klaus » 29.04.2022, 18:00

Man darf alles wachsen lassen wie man will. Es sei denn der Nachbar hat was dagegen. Hat der nichts dagegen oder macht nichts (außer) meckern verjährt ein Anspruch aus BGB 1004 nach 3 Jahren spätestens.
Aber nur zu !
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