grenzbäume

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Moderator: Klaus

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wegeshit
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grenzbäume

Beitrag von wegeshit »

A haben zur nachbargrenze hin sog. grenzbäume - gepflanzt wurden diese vor über 40 jahren auf der unvermessen grenze als abgrenzung der beiden
grundstücke. nun stehen die bäume nicht direkt auf der grenze sondern zum großteil auf dem nachbargrundstück - also ein drittel bei mir der rest bei ihm. jetzt möchten seine kinder dort baumlager errichten - A ist das nicht recht - was kann man tun bzw wie ist die rechtslage
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Die Bäume auf Nachbars Grundstück gehören dem Nachbarn, der kann damit machen was er will.

Klaus
wegeshit
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Beitrag von wegeshit »

da steht aber im bgb was anderes drin - da dies als gemeinsame grenze gedacht war sind dies grenzbäume und fungieren hier als grenzeinrichtung - da ist die zustimmung beider nötig
Klaus
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Beitrag von Klaus »

nun stehen die bäume nicht direkt auf der grenze sondern zum großteil auf dem nachbargrundstück - also ein drittel bei mir der rest bei ihm
Also wenn man sich bei der Pflanzung mal geirrt hat ändert das nicht den Grenzverlauf.

Sobald etwas fest auf einen Grundstück eingebracht wird gehört es dem Grundstückseigentümer.

Ich kenne keine Regelung im BGB in der steht das die Eigetümer durch Pflanzung von Bäumen den Grenzverlauf regeln. Dafür ist das Katasteramt zuständig.

Klaus
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