A haben zur nachbargrenze hin sog. grenzbäume - gepflanzt wurden diese vor über 40 jahren auf der unvermessen grenze als abgrenzung der beiden
grundstücke. nun stehen die bäume nicht direkt auf der grenze sondern zum großteil auf dem nachbargrundstück - also ein drittel bei mir der rest bei ihm. jetzt möchten seine kinder dort baumlager errichten - A ist das nicht recht - was kann man tun bzw wie ist die rechtslage
grenzbäume
Moderator: Klaus
Also wenn man sich bei der Pflanzung mal geirrt hat ändert das nicht den Grenzverlauf.nun stehen die bäume nicht direkt auf der grenze sondern zum großteil auf dem nachbargrundstück - also ein drittel bei mir der rest bei ihm
Sobald etwas fest auf einen Grundstück eingebracht wird gehört es dem Grundstückseigentümer.
Ich kenne keine Regelung im BGB in der steht das die Eigetümer durch Pflanzung von Bäumen den Grenzverlauf regeln. Dafür ist das Katasteramt zuständig.
Klaus