die tuecken mit dem zaun... pflichten eines grundstuecksbes.
Moderator: Klaus
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die tuecken mit dem zaun... pflichten eines grundstuecksbes.
liebe freunde.
ich versuche den sachverhalt so gut es mir moeglich ist, zu erklaeren.
hier geht es um zwei parteien. partei y und z. partei z will unbedingt einen zaun von y gezogen haben, da er zwei hunde hat. (die restlichen drei seiten wurden bereits von ihm gezogen.) eine einfriedung in form von pfaehlen und flatterband ist bereits auf der entsprechenden seite als einfriedung vorhanden. y will jedoch noch keinen zaun ziehen, da zeit (straffer schichtplan) und momentan die erforderliche gesundheit fehlt. nun wurde das vet.-amt auf z aufmerksam, da dieser seine hunde draussen ankettet. z nicht dumm, sagt der aerztin: "sachverhalt nicht meine schuld! waere alles nicht, wenn y endlich den zaun ziehen wuerde!". z erzaehlte zudem, dass y 2 hunde im haus zu leben hat und das ja wohl auch nicht sein kann. aerztin staerkte z daraufhin (angeblich) den ruecken und wuerde z bei anzeige gegen y unterstuetzen. nun meine fragen: kann z gerichtlich erreichen, dass y den entsprechenden zaun zieht? (bundesl.: BRB) haette y mit zwei hunden im haus (90 m²) etwas vom amtstierarzt zu befuerchten?
bitte keine "zaun ziehen und damit aerger ersparen"-antworten. danke euch!
ich versuche den sachverhalt so gut es mir moeglich ist, zu erklaeren.
hier geht es um zwei parteien. partei y und z. partei z will unbedingt einen zaun von y gezogen haben, da er zwei hunde hat. (die restlichen drei seiten wurden bereits von ihm gezogen.) eine einfriedung in form von pfaehlen und flatterband ist bereits auf der entsprechenden seite als einfriedung vorhanden. y will jedoch noch keinen zaun ziehen, da zeit (straffer schichtplan) und momentan die erforderliche gesundheit fehlt. nun wurde das vet.-amt auf z aufmerksam, da dieser seine hunde draussen ankettet. z nicht dumm, sagt der aerztin: "sachverhalt nicht meine schuld! waere alles nicht, wenn y endlich den zaun ziehen wuerde!". z erzaehlte zudem, dass y 2 hunde im haus zu leben hat und das ja wohl auch nicht sein kann. aerztin staerkte z daraufhin (angeblich) den ruecken und wuerde z bei anzeige gegen y unterstuetzen. nun meine fragen: kann z gerichtlich erreichen, dass y den entsprechenden zaun zieht? (bundesl.: BRB) haette y mit zwei hunden im haus (90 m²) etwas vom amtstierarzt zu befuerchten?
bitte keine "zaun ziehen und damit aerger ersparen"-antworten. danke euch!
Also man sieht im Nachbarrecht nach ob es in BRB eine EInfriedungspflicht gibt, wenn ja ist dort geregelt wer einfrieden muss. Wenn nein dann muss man eben nicht.
Wer Hunde hält muss selber dafür sorgen das die nicht abhauen. Das muss nicht die Kette sein. Man kann die Hunde auch in ein Hundehotel geben._)
Klaus
Wer Hunde hält muss selber dafür sorgen das die nicht abhauen. Das muss nicht die Kette sein. Man kann die Hunde auch in ein Hundehotel geben._)
Klaus
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das ist natuerlich die frage...
morgen klaus.
danke fuer deine schnelle antwort.
ja, das ist natuerlich die frage...
ich habe im BRB-nachbarschaftsrecht folgenenden passus gefunden:
Einfriedung
§ 28 Einfriedungspflicht
Jeder Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen:
Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße liegen, so hat jeder Grundstückseigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
nun frage ich mich jedoch, was eine "Einfriedung" ist. eine kollegin meinte: "zaun!", im internet las ich in einem forum folgendes:
Eine Einfriedung ist die "Grenze" innerhalb derer der "Hausfrieden" gilt. Unbefugte dürfen diese Grenze im strengeren Sinne nicht ohne Erlaubnis des Besitzers überschreiten, sonst kommt es zum "Hausfriedensbruch" (Die Verletzung des Hausfriedens ist u. U. strafbar!).
Die Einfriedung kann auf beliebige Weise markiert werden: Zaun, Gebüsch, Bepflanzung, Randsteine, Graben, farbige Markierungen, Pfähle mit Schnur oder Flatterband u. v. m.
ich bin mir da sehr, sehr unsicher.
kannste helfen?
danke fuer deine schnelle antwort.
ja, das ist natuerlich die frage...
ich habe im BRB-nachbarschaftsrecht folgenenden passus gefunden:
Einfriedung
§ 28 Einfriedungspflicht
Jeder Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen:
Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße liegen, so hat jeder Grundstückseigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
nun frage ich mich jedoch, was eine "Einfriedung" ist. eine kollegin meinte: "zaun!", im internet las ich in einem forum folgendes:
Eine Einfriedung ist die "Grenze" innerhalb derer der "Hausfrieden" gilt. Unbefugte dürfen diese Grenze im strengeren Sinne nicht ohne Erlaubnis des Besitzers überschreiten, sonst kommt es zum "Hausfriedensbruch" (Die Verletzung des Hausfriedens ist u. U. strafbar!).
Die Einfriedung kann auf beliebige Weise markiert werden: Zaun, Gebüsch, Bepflanzung, Randsteine, Graben, farbige Markierungen, Pfähle mit Schnur oder Flatterband u. v. m.
ich bin mir da sehr, sehr unsicher.
kannste helfen?
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schlechte nachrichten.-.-.
also ist es wirklich so, dass der nachbar von mir verlangen kann, seinem wunsch, einen zaun zu ziehen, nachzukommen?
ist es denn nicht so, dass eher er dafuer sorge tragen muss, den zaun zu ziehen, da er die hunde hat?
verstehe ich absolut nicht, dass ich nun springen muss, da er die hunde hat.
ist es denn nicht so, dass eher er dafuer sorge tragen muss, den zaun zu ziehen, da er die hunde hat?
verstehe ich absolut nicht, dass ich nun springen muss, da er die hunde hat.
Welchen Teil von:
§ 28 Einfriedungspflicht
Jeder Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen: Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße liegen, so hat jeder Grundstückseigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
soll man Y erklären
Klaus
§ 28 Einfriedungspflicht
Jeder Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen: Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße liegen, so hat jeder Grundstückseigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
soll man Y erklären
Klaus
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...
ist nur so, dass ich es ungerecht finde.
wenn y keinen zaun braucht und z es dann trotz allem ("dank" des nachbarrechts) verlangen kann...
wenn y keinen zaun braucht und z es dann trotz allem ("dank" des nachbarrechts) verlangen kann...
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Mal eine Sachfrage: was ist denn bei Grundstücken "rechts" oder "links"?§ 28 Einfriedungspflicht
Jeder Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen: Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße liegen, so hat jeder Grundstückseigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
(Blickrichtung von der Straße zum Grundstück oder umgekehrt?)
Gruß
Martin
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