Baumwurzeln

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Moderator: Klaus

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leintal
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Baumwurzeln

Beitrag von leintal »

A hat vor wenigen Jahren ein ca 55 Jahre altes Haus gekauft. Auf dessen Grundstück steht ein Baum, Durchmesser ca. 60 cm, Höhe 10-12 Meter.

Die Wurzeln dieses Baumes wuchsen auch unter das Grundstück von B und führten hier schon lange vor dem Kauf durch A zu Schäden an der Garageneinfahrt.

A sind keine ernsthaften Bemühungen Bs bekannt, vorher schon auf die Beseitigung der Schäden bzw. der Baumfällung hinzuwirken.

Garage und die Einfahrt dazu wurden erst angelegt, als der Baum schon eine stattliche Größe hatte.

Nach dem Kauf zeigte B gegenüber A an, er wolle die Einfahrt richten lassen, fürchte aber, dass die Wurzeln wieder die neue beschädigten. A stellte aus diesem, aber auch anderen Gründen, einen Antrag auf Fällung des Baumes bei der Gemeinde. Aufgrund der dort gültigen Baumschutzverordnung lehnte die Gemeinde dies ab, auch ein eingelegter Widerspruch wurde abgewiesen.

Auf den Klageweg verzichtete A.

A teilte B mit, dass der Antrag abgelehnt worden sei. B wandte sich selbst an die Gemeinde. Es kam zu einem Ortstermin. Die Gemeinde schlug vor, nun solle B die Einfahrt aufmachen, ein Gutachter könne dann entscheiden, ob die Wurzeln gekappt werden könnten.

B bleibt untätig.

Ein halbes Jahr später findet A in seinem Briefkasten ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, er vertrete B und es finde am XX.XX.XXXX ein Orttermin nochmals mit der Gemeinde statt, A solle auch teilnehmen. In Brief steht, man wolle eine "gütliche Einigung" wegen des Baumes, der nicht nur die Einfahrt beschädige, sondern inzwischen auch die Garage aus dem Lot gebracht habe.

Dieser Termin steht nun an.

A sieht sich zu Unrecht am Pranger. Er hat den Baumfällantrag gestellt, der Ablehnung widersprochen, wäre selbst froh, wenn der Baum weg käme. Zum Ortstermin geht er selbst ohne Rechtsanwalt, um nicht eine Gegendrohkulisse aufzubauen.

Wie soll A sich verhalten?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Der Besitzer eines Baumes haftet für Schäden die er anrichtet.

Diese Ortstermin ist doch unerheblich. Ich würde allem zustimmen mir aber vorbehalten die Sachlage juristisch Prüfen zu lassen.
Nach dem Moto ich bin nett - macht aber nicht mit

Es sein denn man kann die Wünsche erfüllen

Klaus
Dieter1
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Beitrag von Dieter1 »

Garage und die Einfahrt dazu wurden erst angelegt, als der Baum schon eine stattliche Größe hatte.
Es besteht keine Pflicht des geschädigten Nachbarn B, Rücksicht auf Bäume eines Nachbargrundstückes zu nehmen, die vielleicht zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft vielleicht irgendwo auf seinem Grundstück Wurzeln entwickeln, welche seine vorhandenen Gebäude oder bevorstehenden Bauvorhaben beschädigen (könnten). Es besteht auchkeine Verpflichtung seine Bauvorhaben nach den Wurzeln der Nachbarbäume auszurichten. Insofern hat B einen Anspruch auf Beseitigung der Wurzeln, gegebenenfalls sogar auf Schadenersatz für Schäden, die nach dem Kauf und der Aufforderung zur Beseitigung der Schadenursache (Wurzelwerk) entstanden sind.
Die Wurzeln dieses Baumes wuchsen auch unter das Grundstück von B und führten hier schon lange vor dem Kauf durch A zu Schäden an der Garageneinfahrt.
Für Schäden, die vor dem Kauf entstanden sind, wird A keine Ersatzansprüche geltend machen können. (Es sei denn, diese wurden schon vom Vorbesitzer geltend gemacht und auf den Käufer A übertragen).

Insofern ist hier eine gütige Einigung auch aus Sicht von B wohl erstrebenswert. Man sollte einfach mal im Beisein einer weiteren Vertrauensperson zum Ortstermin erscheinen, detailliert Protokoll führen (lassen) und zurückhaltend sein mit Zusagen, die vielleicht zum eigenen Nachteil sein könnten. Es muss nichts sofort entschieden werden.

Die Gemeinde kann nur Vorschläge machen oder die Genehmigung zum Fällen des Baumes oder zum Kappen der Wurzeln erteilen oder verweigern. Gegen die Entscheidung steht allerdings auch der Verwaltungsgerichtsweg offen. Anspruchsgegner des Geschädigten ist allerdings der Eigentümer des Grundstücks, von dem die Beeinträchtigung ausgeht bzw. der Schaden verursacht wird.
leintal
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Beitrag von leintal »

@ Dieter1:

Kann es sein, dass hier z.T. A und B verwechselt wurden:
Für Schäden, die vor dem Kauf entstanden sind, wird A keine Ersatzansprüche geltend machen können. (Es sei denn, diese wurden schon vom Vorbesitzer geltend gemacht und auf den Käufer A übertragen).

Insofern ist hier eine gütige Einigung auch aus Sicht von B wohl erstrebenswert. Man sollte einfach mal im Beisein einer weiteren Vertrauensperson zum Ortstermin erscheinen, detailliert Protokoll führen (lassen) und zurückhaltend sein mit Zusagen, die vielleicht zum eigenen Nachteil sein könnten. Es muss nichts sofort entschieden werden.
Nachtrag: Falls es nicht verwechselt wurde macht es durchaus auch Sinn, oder, zum Vorteil von A. Habe ich richtig verstanden?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Das der Besitzer des Baumes für die Schäden verusacht ist klar. Daher wurde A und B verwechselt.
Aber es ist auch klar das man nicht für die letzten hundert Jahre haften kann.

Evtl. kann man auch eine Haftung an den Vorbesitzer weiterreichen wenn der den Schaden wusste und verschwiegen hat.

Aber wie gesagt wurde ein Ortstemin mit wem auch immer ist, völlig ohne irgende eine Weisungsbefugniss. Wenn man jedoch unter Zeugen mündliche Verträge schliesst gelten auch die.

Also nichts zustimmen: Man hat immer genug Zeit das in den folgenden Tagen zu eintscheiden - also unverbindlich bleiben.

Klaus
leintal
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Beitrag von leintal »

Der Vorbesitzer ist mittlerweile verstorben....
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Und, keine Erben da ?

Klaus
leintal
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Beitrag von leintal »

Es gibt eine Nichte, aber keine Kinder oder Ehepartner.

Und es ist die Frage, ob man es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hier in solchem Falle auch noch eine jurstische Baustelle aufzumachen, um Menschen, die nun eigentlich nichts damit zu tun haben, in ähnliche Sorgen zu stürzen.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

die arme Nichte, da hat Sie die 100 000 Euro aus dem Hausverkauf bekommen und nun wollen böse Menschen die von der Tante beschissen wurden 10000 Schadenersatz.

Wenn man es sich leisten kann dann kann man zu fremden die einem es nicht Danken auch nett sein.

Klaus

P.S. Soll ich Ihnen meine Bankverbindung nennen
leintal
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Beitrag von leintal »

Mal ganz von so einem Denken :( abgesehen, geht aus den Äußerungen von B hervor, dass gegenüber dem Vorbesitzers von A's Haus keine Forderungen geltend gemacht worden sind. Hobby-Psychologisch gesprochen: Bei den alten Nachbarn, deren Haus zuerst stand, hat man es sich nicht getraut. Den neuen zeigt man nun, wo Bartel den Most holt...
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Wichtig wäre es zu wissen ob er es der Tante mal erzählt hat, oder die Tante es gesehen hat. Natrlich muss man das gegenüber beweisen.

Aber spielt ja erst mal keine Rolle.

Für alle Schäden die ab Kauf aufgetreten sind haftet man erst mal. Egal was vorher war. Auch wenn man keine Möglichkeit hat den Baum zu fällen.

Es sein denn der wird von dem Abflussreiniger krank mit dem man seinen Garten düngt :-)

Klaus
leintal
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Beitrag von leintal »

A wartet nun den Termin ab, nimmt eine weitere Person seines Vertrauens als zusätzliches Augenpaar mit und hofft darauf, dass alle an der gütlichen Lösung interessiert sind.
Weiteres dann nach dem Ortstermin.
leintal
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Beitrag von leintal »

Ortstermin war. Beteiligte: A mit Vertrauensperson, B mit Anwalt und Vertreter der Stadt.

Von B keine Schadenersatzansprüche an A.

Einigung (die hoffentlich) Bestand haben wird:

B erneuert Garagenzufahrt und baggert auf. Gutachter der Stadt prüft auf Kosten der Stadt ob es reicht, die Wurzeln zu kappen. Wenn ja, baut Stadt Wurzelsperre ein.

Wenn der Baum dadurch seine Standfestigkeit einbüßt erteilt die Stat die Genehmigung zum Fällen. Dann lässt A den Baum auf eigene Kosten fällen (und hat für lange Zeit eine Menge "Holz vor der Hütten").

Nachbarschaftlicher Friede ist hoffentlich gerettet.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

nette Lösung :-)
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