Sichtschutzzaun zum Nachbarn (ausführlich)

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Moderator: Klaus

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Korben
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Sichtschutzzaun zum Nachbarn (ausführlich)

Beitrag von Korben » 19.04.2010, 11:48

Hallo
Familie A wohnt in einem Reiheneckhaus. Das zweite Haus wird von Familie B bewohnt. Frau B und Sohn B haben, trotz mehrfacher Bitten, immer wieder die Garage von Familie A zugeparkt (gemeinsame Einfahrt). Irgendwann reichte es Familie A, sie machten über einen längeren Zeitraum Fotos und sie beauftragte einen Rechtsanwalt. Seitdem ist das Problem für Familie A gelöst und das Verhältnis zu Familie B belastet. Auch belastet durch Zigarettenkippen die ständig auf Familie As Grundstück geworfen werden. Herr und Sohn B dürfen nicht im Haus rauchen.
Völlig überraschend besuchte Herr B Frau A und forderte sie auf, ihren Ehemann zu verlassen und mit ihm zusammen zu leben. Frau A machte Herrn B deutlich, dass er mit diesem Wunsch alleine ist. Frau A hat kein Interesse an Herrn B und hatte dies auch niemals. Bis auf kurzes "Hallo" hat sie sich vorher und nachher nie mit Herrn B unterhalten.
Familie A würde gern den eigenen Grenzzaun durch einen Sichtschutzzaun entlang der Grundstücke ersetzen. Frau B möchte das nicht. Sie weiß nichts von Herrn Bs Besuch bei Frau A.
Frau A möchte aber gern ihre Terrasse nutzen, ohne das Gefühl zu haben von Herrn B beobachtet zu werden. Der Bebauungsplan sagt, eine Einfriedung von 80 cm ist erlaubt, Ausnahmen möglich. Er sagt aber nichts über die Art und Weise der Einfriedung aus. Das Grundstück der Familie B würde dadurch allerdings ca. 3 Std. eher im Schatten liegen (Grundstücken liegen ansonsten ca. 8 Std. in der Sonne.).
Was kann man da tun? Kann man etwas tun?
Schöne Grüsse
Korben



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KS

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 19.04.2010, 12:19

Viel Gechichte um eine doch so einfache Frage. Je nach Bundesland gibt es Vorschriften für die Höhe der Grenzeinrichtung. Liegt meist bei 1,8 cm. Also kaum ein echter Sichtschutz.

Wenn man etwas entfernt vom Zaun ein Sonnensegel setzt erreicht man mehr. Wenn man das dann auch ab und an mal abnimmt ist es ein "Möbel" für das es keinerlei Vorschriften gibt.

Also ich würde bei B einziehen, mal sehen was dann seine Frau sagt.

Wegen der Kippen, einfach ein Sack voll einsammeln und dann Klage gegen den Nachbarn erheben. Im Falle des Bestreitens reichen die Kippen mit dem DNS Material wohl aus um wenigstens den Anschein eines Beweis zu haben.

Aber insgesamt wird kaum besser wenn man gegen jeden Blödsinn vorgeht. Es wird auch ruhiger wenn man nicht mehr mitspielt.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Korben
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Beitrag von Korben » 19.04.2010, 12:46

Danke für die schnelle Antwort.

Tja, leider versucht Familie A seit Jahren vergeblich nicht mitzuspielen, aber das stört Frau B leider nicht. :(

Danke für den Tipp mit dem Sonnensegel.

Schöne Grüsse
Korben

schrotchen09
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Beitrag von schrotchen09 » 27.04.2010, 22:04

Hallo
genau das selbe problem hat familie A mit familie B mit nur einem unterschied das familie A bis aufs äußere von familie B beleidigt wird.
und das mit dem sichtschutzzaun hatte sich familie a auch schon überlegt aber nur leider weiß familie A nicht wo man sich erkundigen kann da es ja in jedem bundesland anders ist.
wer kann da weiter helfen

Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.04.2010, 07:09

Das Nachbarrecht findest du auf dieser Webseite.

Klaus
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Präsident

Beitrag von Präsident » 02.05.2010, 19:26

@ Klaus, einen Hinweis zum Sonnensegel

Sonnensegel, Pavillon sind genauso wie ein Sonnenschirm zu betrachten. Es sind keine Bauten und können direkt einen ganzen Sommer, auch an der Grundstücksgrenze, aufgestellt werden.

Das Landgericht Hamburg, Az: 311 S 40/07 hat für einen Mieter entschieden, der ein Pavillon aufgestellt hat.

http://www.kostenlose-urteile.de/Vermie ... ws6492.htm

Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.05.2010, 21:08

Könnte auch daran liegen das zwischen Mieter und Vermieter kein Nachbarrecht gilt ?

Wenn ein Pavillon das ganze Jahr an der Grenze steht ist es wie ein Bauwerk zu werten . Des wegen haben die Richter ja explizit was von einem halben Jahr hingeschrieben
Da das Pavillon-Zelt nicht fest im Boden verankert sei, sei es mit dem Aufstellen eines großen Sonnenschirms vergleichbar.
Das würde mich zu einer Unterlassungsklage provozieren da die Gefahr des Abhebens bei Wind besteht.

Aber egal, ich würde es ab und zu umstellen oder abbauen.

K.
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