Grundstücksmauer

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Moderator: Klaus

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Alex
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Grundstücksmauer

Beitrag von Alex » 28.04.2010, 18:37

Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem und vielleicht kann uns hier einer einen Tipp geben.

Die Nachbaren A und B haben sich vor 6 Jahren jeweils ein Grundstück gekauft das an Nachbar C angrenzt und ca. 80cm höher liegt. Nachbar C hat schon vor ca. 10-15 Jahren eine Mauer gebaut um nicht den Dreck vom Grundstück zu bekommen. Nachbar A hat selbst zu einem anderen Nachbar eine 100cm hohe Mauer gebaut und konnte die Mauer nicht zur Abgrenzung an C weiter bauen, weil ja schon die alte Mauer dort stand. Jetzt möchte Nachbar c seine alte Mauer abreißen und das A und B eine eigene Mauer hin bauen (bzw. bezahlen).
Meine Fragen:
Darf C einfach die Mauer abreißen?
Und müssen die Kosten für die neue Mauer ausschließlich A und B tragen?

Würde mich freuen wenn Ihr uns helfen könntet.
Vielen Dank
Alex



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.04.2010, 20:21

Der der das Niveau verändert ist für die Absicherung zuständig. Also muss man ermitteln wer abgesenkt oder erhöht hat.
Der Besitzer einer Mauer kann diese auch wieder entfernen. Muss er absichern dann muss er eben was anderes machen.

Das Katasteramt kann den Geländeverlauf wissen. Oder man schaut man in die weiteren Gärten.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Alex
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Beitrag von Alex » 28.04.2010, 20:37

Vielen Dank Klaus,
Die Grundstücke von A und B liegen höher und müssten auch das Grundstück absichern. Aber vor 5 Jahren konnte die Mauer nicht bis zum Grundstück von C gebaut werden da ja dort die alte Mauer stand. Jetzt will er sie abreißen und A und B müssen deutlich höhere Kosten tragen als vor 5 Jahren.
Gruß
Alex

Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.04.2010, 22:29

da ja dort die alte Mauer stand.
Wenn auf dem Nachbargrundstück ne Mauer steht dann kann ich doch auf meinem Grundstück auch eine hinstellen. Das war doch kein Hinderungsgrund.

Und jetzt wollen Sie verlangen das der auf seinem Grundstück Ihren Hang abfangen soll aber nicht über seine Mauer verfügen darf.

Wenns zu teuer ist kann man das auch mit einer Schräge machen. Übrigens muss man bei Erhöhungen in den meisten Bundesländern Abstände einhalten
Verjährt aber nach 5 Jahren diesen Anspruch durchzusetzen.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Alex
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Beitrag von Alex » 29.04.2010, 07:09

Naja, ich bin ja kein Fachmann, aber die Mauer ist mit einer aufwendigen Verschalung gebaut worden und wenn eine andere Mauer genau ans Grundstück angrenzt ist das halt leider nicht möglich.
Ich muss dazu sagen das hier auch nicht gestritten wird und das Verhältniss der Nachbarn sehr gut ist, allerdings ist A und B natürlich aufgrund des Zeitpunktes des Mauerabriss natürlich leicht angefressen :wink:. Jetzt wo alles fertig ist fällt C ein das man doch noch für Arbeit udn Kosten sorgen kann :evil:

Gruß
Alex

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