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Nachbar nervt
Moderator: Klaus
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Treu und Glauben
Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
In den meisten Fällen ist es aber.....
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Normaler Wohnungsgebrauch ist zulässig. Wenn keine Störungen vorliegen, die hier verschwiegen wurden, dann ist ein Ignorieren die erst einmal beste Reaktion. Eine rein vorsorgliche Maßnahme für den Fall anhaltender ungerechtfertigter Beschwerden wäre die Führung eines Protokolls (wer hat sich beschwert ? wann beschwert ? worüber ? was hat er gesagt ? beleidigend / drohend ? Fuß in die Tür gestellt ? wer war dabei ?). Dieses würde dann die Grundlage für spätere Abwehrmaßnahmen bilden.
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