Nachbarschaftsschikane

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Moderator: Klaus

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linchen
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Nachbarschaftsschikane

Beitrag von linchen » 20.05.2010, 08:30

Hallo, ich hoffe das uns einer helfen kann, denn unsere Nerven liegen blank. B bezogen in den 80er Jahren ein großes Zeifamilienhaus, alle Nachbarn waren super nett. B bekamen zwar mit das die Vorbesitzer wegen Nachbar A auszogen da es nur Ärger gab, nahmen das aber nur am Rande zur Kenntnis. Mit Nachbar A haben wir ein Gemeinschaftsgrundstück wo unsere Autogaragen stehen. Bis Ende der 90er Jahre ging alles gut, bis Nachbar A unsere Tochter würgte, weil Sie höflichst darum bat sie aus der Garage fahren zu lassen, da man sie zustellte. B suchten den Fehler zuerst bei uns, weil wir das Verhalten von A uns nicht erklären konnten. Die Beschimpfungen gegen unserer Familie reißt bis heute von Nachbar A nicht ab, im Gegenteil, es wird auf der Straße getanzt wenn ein Familienmitglied stirbt, man hetzt Leute auf mit uns nicht zu reden. Wenn B Fenster putzen od.über die Straßen laufen, wird Drecksau, Russen oder Zigeunerpack uvm. nachgerufen, obwohl B Einheimische sind und nie was mit Russland oder dergleichen zu tun hatten. Unsere Kinder sind alle Selbstständig und eine Tochter die ein Stockwerk im Haus bewohnt und meist von zu Hause aus arbeitet, wird übel nachgerdet das Sie Hartz4 Empfängerin sei, was natürlich sehr Geschäftsschädigend ist. B geben auf Beschimpfungen keine Antwort, weil wir bis Dato die Hoffnung hatten da Ruhe einkehrt, bis auf einen höfflichen Brief den B dieses Jahr an Nachbar A schickten und darin baten unsere Garageinfahrt nicht zu behindern. B schickten das per einschreiben mit Rückschein, als wir den Rückschein bekamen, fiel uns auf das der Nachbar mit falschen Vornamen unterschrieb, obwohl er es persönlich empfing. Erwähnen muss B noch das oft versucht wird auf unseren Hund einzuschlagen, wenn Besuch kommt, dass Ihnen mit Schläger auf den Hals hetzen gedroht wird, A rumerzählt das wir unter Alkoholeinfluss Auto fahren (wir trinken nicht), wir hoch verschuldet sind (was nicht stimmt) usw.usw. Nachbar A betreibt ein Geschäft und kein Kunde verlässt den Laden ohne das A übelst über uns schimpft und lügt. Da B uns kaum noch aus dem Haus trauen, sehen wir uns doch gezwungen einen Anwalt einzuschalten, B wohnen in Baden Württemberg und würden gerne wissen ob es da einen guten Anwalt für diese Mobberei und Schickanen gibt? B haben noch nie was mit Anwälten oder dergleichen zu tun gehabt und befürchten ein bisschen das dies als Bagatelle angesehen wird und wir nichts erreichen und A uns noch mehr das Leben zur Hölle macht.
Vielen Dank für jede Antwort.



Artikel lesen
Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk

Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.05.2010, 08:53

Die einige realistische wirksame und helfende Chance besteht aus einem Umzug und kompletten Kontaktbruch. Dabei sollte alles versucht werden das die die neue Adresse nicht mitbekommen.

Rechtlich ist das ein sinnloses Unterfangen.

Falls man rechtlich gegen etwas vorgehen will. Immer nur "Einzeltaten" verfolgen, und immer beim Thema bleiben.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Liesbeth
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Beitrag von Liesbeth » 04.06.2010, 00:42

Für mich ist die Angelegenheit weniger klar.
Das Gebahren des "bösen" Nachbars A ist meinem Empfinden nach, durchaus ein Straftatbestand.

Die Beweisführung dürfte hier ein Problem darstellen. Gelingt es "Euch B´s", die Äusserungen des A zu belegen könntet Ihr ihn mit Aussicht auf Erfolg verklagen. Besserung wird sich vermutlich dadurch nicht erzielen lassen.

Trotzdem: was A tut ist nicht in Ordung. Deshalb empfehle ich B alle schädlichen oder rufschädigende Äusserungen, welche A verbreitet zu dokumentieren. A hat gegenüber X am (Datum) behauptet B (bekäme Hartz 4, säuft, klaut , hat die Krätze oder sonstwas).Wichtig ist, die Menge aller X (also der Personen) klar zu definieren, die welche die Information direkt von A haben.
Es reicht nicht, wenn Y Dir erzählt, daß W von H gehört hat, A hätte gesagt, daß...).

Grüße Liesbeth

Klaus
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Beitrag von Klaus » 04.06.2010, 07:18

Straftatbestand
Und selbst wenn, wird das Verfahren eingestellt, oder wenigstens auf den Privatklageweg verwiesen. Danach kommt dann ein "Dududu" raus.
Leider dauert das dann 2 Jahre und der Streit eskaliert weiter.

Wenn ich die selbe Energie in die Wohnungssuche lege bin ich in 3 Monaten raus und lebe in Frieden.

K
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