2 Mietparteien, 1 Garten, privat gekauftes Klettergerüst etc

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Moderator: Klaus

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marylean
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2 Mietparteien, 1 Garten, privat gekauftes Klettergerüst etc

Beitrag von marylean » 28.05.2010, 14:41

A wohnen mit ihren 2 kindern in einer mietswohnung im erdgeschoss mit terasse von wo man direkt in den garten kommt.
ihre tochter hat zu ihrem 5. geburtstag ein klettergerüst bekommen (hausverwalter war einverstanden, wenn die anderen mietparteien nichts dagegen haben) A 's jetzige nachbarn über uns wohnten zu dem zeitpunkt allerdings noch nicht im haus.
A 's nachbarn sowie deren kinder benutzen klettergerüst, unsere sandkiste und private gartenmöbel ganz dreist ohne zu fragen.
B verfügen zwar über ein gartenmitbenutzungsrecht, aber haben sich noch nie im garten um irgendwas gekümmert.
im gegenteil: regelmäßig fällt (oder wird geworfen) etwas (vor allem müll) von deren balkon auf unsere terrasse von dem natürlich nichts weggeräumt wird.
A haben der familie die benutzung unseres eigentums im garten untersagt, bzw. verboten zu benutzen ohne vorher um erlaubnis zu fragen.
dürfen A das? oder bedeutet gemeinschaftsgarten gleich gemeinschaftseigentum?
am anfang war es okay für uns- leider behandeln unsere nachbarn unser eigentum nicht gut. sie hinterlassen müll im garten, verschmutzen die gartenmöbel und schmeißen den sand aus der sandkiste.
A haben ihnen mal erlaubt unseren grill zu benutzen- erst nach mehrfacher aufforderung haben sie diesen wieder gereinigt und den rest des "grillfestes" vom tisch entsorgt.
regelmäßig schmeißen die kinder badezimmerartikel, toilettenpapier, spielzeug oder müll aus den fenstern, so dass es vor unserm haus wie auf ner mülldeponie aussieht.
wie sollen A sich verhalten?
dürfen A ein verbindliches verbot der benutzung unseres eigentums im garten aussprechen?
langsam bringt mich das zum verzweifeln und macht mir ärgerlich, weil A ständig mit nem müllsack ums haus ziehe und alles einsammle.
können sie A helfen?



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Trompete und Posaunen im Wohnzimmer ?

Musik

Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.

Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.05.2010, 16:35

In einem Mietshaus ist alles mit dem Vermieter abzusprechen. Die Benutzung des Garten erlaubt nicht zwingen dort Möbel, Grill und Sandkiste aufzustellen. Würde man seine Möbel nach Nutzung wieder entfernen wären wohl einige Probleme beseitigt.

A kann den anderen Mieter die Nutzung nicht vermieten. Selbst der Vermieter kann das nicht wenn die Nutzung mitvermietet wurde.

Wenn dort von B Müll liegenbleibt kann A den VM auffordern das zu entfernen und sich dann an B halten wenn es um die Kosten geht.

K.

REGELN hier lesen !!!
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marylean
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Beitrag von marylean » 28.05.2010, 16:55

es geht darum dass A nicht möchte dass die kinder von B klettergerüst und sankiste benutzen, da alles spielzeug im garten verstreut, liegenlassen und nicht selten etwas kaputtgeht.

das klettergerüst wurde NICHT mitvermietet- A hat es PRIVAT gekauft !!!

natürlich wäre es auch kein problem unsere gartenmöbel jeden tag über die terrasse ins wohnzimmer zu tragen...

es ist also selbstverständlich, dass B UNSER eigentum benutzen darf, solange es im gemeinschaftsgarten steht???

was sind sie eigentlich von beruf?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.05.2010, 18:35

Man kann auf Unterlassung gegen die Nutzung klagen oder ein Schiedsgericht nutzen.

Wie man das Kindern erklärt das nun das die einen damit Spielen dürfen die anderen nur zuschauen......

Also wir der Nachbar verlangen das Gerüst und die Aufbauten zu entfernen. Der Vermieter wird das durchsetzen und alle Kindern spielen wieder Telespiel. Denn ich kann nicht allen Anwohnen die Gartennutzung erlauben wenn der Garten bereits von einem zugestellt wurde.

Klaus
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Liesbeth
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Beitrag von Liesbeth » 04.06.2010, 00:00

Obwohl ich A nachempfinden kann, glaube ich, daß es nicht einfach sein wird, einzelne Anlagen, auch wenn sie Eigentum A´s sind im ansonsten gemeinschaftlich nutzbaren Garten zur alleinigen Nutzung einem einzigen Mieter zuzusprechen, es sei denn, A gelingt es, den Garten oder Teile davon zu mieten, bzw. den Vermieter dazu zu bewegen, den jeweiligen Mietparteien Flächen zur persönlichen Nutzung zuzuweisen.
In diesem Fall hätten die Nachbarskinder schlechte Karten.
Auch wäre der Verursacher etwaiger Verschmutzungen an der gemieteten Sache dem Mieter (A) zur Beseitigung verpflichtet.

A könnte, wenn man weiterspinnen möchte, sogar für die Sicherheit der aufgestellten Spielgeräte im gemeinschaftlich genutzen Garten
verantwortlich sein, wenn sich ein Nachbarskind zum Beispiel im Falle eines Defektes daran verletzt.

Gruß Liesbeth

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