Nachbar fotografiert Überhang

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Moderator: Klaus

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Grünfan
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Nachbar fotografiert Überhang

Beitrag von Grünfan » 04.06.2010, 08:40

Guten Morgen.
Gestern war´s mal wieder so weit: Nachbar A, der im Oktober 2006 gegen Nachbar B ein Schiedsverfahren wegen wiederholter Sachbeschädigung eingeleitet hat, wurde Zeuge, wie B den angeblich extremen Überhang (Schlingknöterich + Weinrebe über 1,80 m hohen Holzsichtschutzzaun = alles Eigentum und auf Grundstück von A) fotografierte (hatte sich extra Leiter auf seiner Seite aufgestellt). Weil Frau B auch hinterm Zaun keifte, dass alles so weit in ihre kostbaren Thujas hängt und sie auch an einigen Schlingern rumzehrte, hat A sich zu einem Kommentar hinreissen lassen und gesagt, dass er ja am kommenden Wochende sowieso vorhatte, seiner monatlichen Rückschneidepflicht (wie sie 2006 im Schiedsverfahren vereinbart wurde) nachzukommen. Davon betroffen sind aber nur die Schlingpflanzen. Den seit über 40 Jahren bestehenden Alt-Tannenwuchs betrifft diese Vereinbarung nicht, zumal derzeit Wachstumsphase ist. A ist schließlich voll berufstätig und hat anderes zu tun, als täglich zu gucken, ob mal wieder ein Strang zu B rüberhängt. Da wurde A von Frau B aufs übelste beschimpft: A würde nie zurückschneiden und der Garten von A sei hässlich, nur der Garten von B sei schön und Herr B tönte dazwischen, dass er auch Abitur habe (auch wenn es nur ein osteuropäisches ist). Tolle Argumente, oder? Beide stellten plötzlich A als Buhmann hin, so als ob sie vor 4 Jahren den Schiedsmann anrufen mussten. B hat angeblich einem Gutachter den Überhang von A gezeigt (wohl die neugierige Klatschnachbarin C, 2 Häuser weiter) und der meinte, B müssen sich das nicht gefallen lassen. Außerdem keifte Frau B, A hätte ja letzte Woche Urlaub gehabt und hätte dann ja schneiden können. Soll sich A vom Nachbarn vorschreiben lassen, wie er seinen Urlaub zu verbringen hat? Frau B ist den ganzen Tag zu Hause und fängt trotzdem immer erst nach 17 Uhr im Garten an zu lärmen und Herr B ist jeden Tag um 15 Uhr zu Hause und fängt immer erst Samstagnachmittags an, im Garten zu arbeiten: kann A denen dann auch vorschreiben, dass sie gefälligst eher mit der Gartenarbeit anzufangen haben?
Hinzu kommt noch, dass Ehepaar B ein paar Kinder von gegenüber (über deren Lärm sie sich anfangs bei A beklagt haben) immer wieder gegen A aufhetzen. So wird A, wenn er nachmittags von der Arbeit kommt, von gebenüber mit den Worten "Hallo Hexe" und Ähnliches begrüsst. Früher wurde auch der Vorgarten von A mit Fußbällen zerbomt. Und vor ein paar Wochen wurde A auf der Straße von einer Frau eine Straße weiter angesprochen: sie hätte gehört, das A ja ein ganz schlimmer Nachbar sein soll. Aber als A der Frau die Tatsachen erzählte, wie es sich seit dem Zuzug von B´s Anfang 2003 darstellt, hat sie gesagt, dass sie ja nun gar nicht bestätigen kann, was man sich so über A erzählt, A sei doch sehr nett. Da werden also in ganzen Straßenzügen Lügen über A verbreitet, nur weil dieser sich gegen die permanenten Angriffe von B wehrt. Das Frau B auch schon die Katze von A geschlagen hat und - wie A vermutet - im vergangenen Sommer Fleischstücke (die wohl mit Gift versehen waren) in den Vorgarten von A gelegt hat, ist auch bezeichnend für die extrem ordentlichen B´s, weil ja angeblich nur die Katzen von A (nicht die zig anderen aus der Nachbarschaft) die Beete bei B zerwühlen.
Da ja eine Schiedsvereinbarung besteht, die es B untersagt, einfach bei A was abzureissen/-schneiden und A sich bereit erklärt hat, für regelmäßigen Rückschnitt zu sorgen, ist A dem auch in den letzten Jahren regelmäßig (= mind. 1 x im Monat) nachgekommen. Da ist von A alles schriftlich festgehalten worden. Erschwert wird das Ganze dadurch, dass A nicht auf B´s Grundstück soll ("du kannst von deine Seite schneiden") und A sich jedesmal mit einer Leiter abquält und über den Zaun hängt. Daher macht A das nicht jede Woche, zumal der Zuwachs der Pflanzen ja auch nicht so übermächtig ist.
Wenn jetzt also B´s meinen, dass wäre zu wenig und A müsste seine "hässlichen" Pflanzen am besten ganz vom Zaun entfernen, sollte A dann wieder den Schiedsmann einschalten (telefoniert hat er gestern schon kurz mit ihm) oder einfach weiter versuchen, diese Aussagen (ggf. auch noch schriflich folgende: B hat ja schließlich Beweisfotos gemacht) zu ignorieren? A und B wohnen übrigens an einem Stadtrand in ländlicher Lage mit einem bestelltem Acker hinter ihren Grudstücken: es ist also kein versnobter Vorort, von dem eine gewisse Ordnung verlangt werden kann. A wird natürlich - wenn es seine knappe Freizeit und das Wetter zulassen - dem Rückschnitt nachkommen, aber nun nicht jeden Tag oder jede Stunde.
Für hilfreiche Antworten bin ich echt dankbar.
Schönen Tag noch (trotz allem Ärger).



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Nachbar baut Fenster zu

In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 04.06.2010, 09:01

A wird natürlich - wenn es seine knappe Freizeit und das Wetter zulassen - dem Rückschnitt nachkommen, aber nun nicht jeden Tag oder jede Stunde.
Wenn man das mit dem Rückschnitt nicht auf die Reihe bringt gibt's doch den "Abschnitt". Ich würde sämtliche Pflanzen entfernen und eine Sichtschutz abbringen.

Alles andere ist Kindergarten, vor allem zu glauben das es ein "Schiedsmannurteil" oder "was schriftliches" irgend eine Wirkung haben könnte. Das ist nur die freiwillige Vorstufe zu einem Prozess.

Urteile zu groß gewachsenen "Bäumen" gibst genug. Mir was es immer unverständlich warum man sich mit Blümchen ärgern muss. Ich habe meine Bäume und Hecken alle beim Nachbar stehen. Das macht mein Grundstück so schön groß

Alles andere ist ein normaler Nachbarschaftsstreit, den man nur los wird wenn man einfach nicht mit macht - gar nicht - überhaupt nicht - egal was wer sagt.

Klaus
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Grünfan
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Beitrag von Grünfan » 04.06.2010, 10:09

Hallo.
A hat ja schon auf ganzer Seite zu B hin den in Nds. zulässigen Sichtschutz in Höhe von 1,80 m aus Holz (Flechtzaun). Nur von seiner Grundstücksseite aus möchte A nicht nur auf den Zaun gucken und hat den deshalb beranken lassen. Es geht nicht um Büsche oder Bäume: da kann B nach dem Nds. Nachbarschaftsrecht gar nicht mehr verlangen, dass A die entfernt, weil die Fristen verstrichen sind. Und als B zuzog, wusste er ja, was auf A´s Grundstückseite wächst. Wenn er dann trotzdem da hinzieht, hat er auch damit zu leben.
Nur er soll A auch endlich in Ruhe leben lassen.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 04.06.2010, 11:03

Nur er soll A auch endlich in Ruhe leben lassen.
Ist doch ganz einfach. Entweder man macht was A will oder es gibt eben keine Ruhe. Solange alles unter Straftat bleibt kann man kaum was machen.

Nachgeben oder wegziehen sind die Alternativen

K.
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Liesbeth
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Beitrag von Liesbeth » 08.06.2010, 16:34

Nö, so stimmt das nicht: Gemacht werden soll was "B" sagt :O)

Aus meiner Sicht hilft hier nur das Zitat von "Berlichingen"...

Wenn A sich wegen des Geredes in der Nachbarschaft so sehr beeinträchtigt fühlt, hilft eigentlich nur die Einsicht, dass man machen kann, was man will. Die Leute reden immer...

Wenn mir von Nachbars Seite irgendetwas über`n Zaun wächst schneide ich das ab und fertig. Wenn B sich so sehr von A`s Pflanzen belästigt fühlt soll er sie doch in Gottes Namen selber abschneiden.

Gruß Liesbeth

Grünfan
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Beitrag von Grünfan » 10.06.2010, 07:49

B hat ja auch ständig eigenmächtig abgeschnitten. Aber eben nicht nur den winzigen Überhang, sondern gleich unten durch A´s Zaun hindurch die Grundtriebe durchtrennt, so daß die Pflanze teilweise ganz eingingen. Wegen der andauernden Sachbeschädigung hat A ja das Schiedsamt eingeschaltet (in der Hoffnung auf einvernehmliche Klärung). A war ja auch im Rahmen des Schiedsverfahrens damit einverstanden, daß B störenden Überhang selber beseitigt (dann hätte A ja auch weniger zu tun gehabt). Der Schiedsmann hatte den Vorschlag gemacht. Aber B war nicht einsichtig und außerdem war er nicht damit einverstanden, daß er das was er abschneidet auch selber hätte entsorgen müssen (er wollte das zu A über den Zaun ins Rosenbeet schmeißen).
Und wegen dem Gerede: ich summe dann den Ärtze-Song "Lass die Leut reden ...." vor mich hin. Mehr kann man bei so viel Dummheit wohl auch nicht mehr machen.
Aber zwischen dummen Getratsche und tatsächlich aktiv werden (siehe weiter oben im Beitrag: Katzen werden geschlagen etc.) ist ein himmelweiter Unterschied. Gegen die tatsächlichen Aktionen von B muß A sich ja irgendwie wehren.

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Beitrag von Mia » 10.06.2010, 10:33

Obwohl, ganz ehrlich, es gibt (fast) nichts schlimmeres als Schlingknöterich, das Zeug wuchert wie verrückt und tötet mit der Zeit alle Pflanzen die er umschlingt. Ich spreche da aus Erfahrung, weil unser Vorbesitzer einen gepflanzt hat und ich seit Jahren erfolglos versuche, das Zeug loszuwerden.

Nicht für ungut

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Beitrag von Klaus » 10.06.2010, 10:43

Wegen so was kann man den Nachbar anmachen. Na das wächst von meinem Nachbar seit Jahren rüber.
3 mal im Jahr abrupfen und weg ist es wieder. Na denn das die einzige Arbeit wäre die ich im Garten habe.

Schwarze Teichfolie an den Zaun und er finden den Weg nicht mehr

K.
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Liesbeth
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Beitrag von Liesbeth » 10.06.2010, 18:37

...es ist vermutlich im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes, in dem A und B leben definiert, welche Abstände zur jeweiligen Grundstücksgenze Einfriedungen, welche der Ausbreitung von (u.A.) Kletter- Pflanzen dienen, eingehalten werden sollen/müssen.
In welchem Bundesland wohnt denn der fiktive "Herr B"?
Gruß Liesbeth

Grünfan
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Beitrag von Grünfan » 11.06.2010, 08:07

An Liesbeth: A + B wohnen in Niedersachsen. Das Nachbarschaftsrecht kennt A schon in und auswendig und hält sich auch extrem daran. Nur B (Spätaussiedler) redet sich immer raus ("habe ich nicht gewußt"), obwohl A ihm im Jahr 2006 im Beisein des Schiedsmannes das Nds. Nachbarschaftsrecht als Kopie (aus Internet) in die Hand gedrückt hat. Kletterpflanzen fallen nicht unter die Abstandsregelungen.

An Klaus: A hat ja schon vor ca. 5 Jahren an einem Teil des Zaunes (wo der Knöterich wächst) zum Nachbar hin schwarze Dachpappe angenagelt (Zaunelemente abgeschraubt, Dachpappe drauf, Elemente wieder montiert), so dass dort durch den Flechtzaun gar nichts durchwachsen kann. Es geht nur um Überhang, der sehr minimal ist, weil A ja regelmäßig zurückschneidet, wie A erst heute auf einem aktuell aufgenommenen Foto festgestellt hat. Nachbar B sucht Ärger mit A, weil A alleinstehend ist und alleine in einem großen Haus mit Garten wohnt. Das passt dem wohl nicht.
A hat ja noch eine andere Vermutung: im Umland wohnt der wohl alleinstehende Bruder der Frau B. Vielleicht wird ja versucht A zu vertreiben, damit der Bruder dahinziehen kann. Einige Andeutungen in der Richtung gab es schon mal in der Vergangenheit. Es wird auch immer massiv übertrieben mit B´ s Aussagen: "immer, nie ....usw.".
A wll sich nun ein dickeres Fell anschaffen und den Sommer in seinem schönen Garten geniessen: da fühlen sich sogar Igel, Fledermäuse, Bienen etc. wohl. Also allen ein schönes Wochenende.

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