Giftiger Strauch hinter dem Gartenzaun bei den Hühnern

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Moderator: Klaus

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precocel
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Giftiger Strauch hinter dem Gartenzaun bei den Hühnern

Beitrag von precocel » 15.06.2010, 20:31

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Folgendes entwickelt sich zu meinem Problem:
Oma A schon hat Mitte der 60er Jahre Hühner entlang des Gartenzauns zum Nachbarn im abgesperrten Gehege gehalten.
Der Schwiegersohn, führt dieses “Gewohnheitsrecht“ bis heute fort.
Nun pflanzt der Nachbar B einen giftigen Strauch entlang des Zaunes, der bei den Geflügelzüchter abartig hochgiftig ist. Die Blüten übertragen sich ins Ei und beim Essen in den menschlichen Körper.
Nachbar B lehnt jegliches entfernen des Strauches ab und sagt, der sei nicht giftig.
Der Strauch ist jedoch anerkannt giftig.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.06.2010, 08:35

Um was für ein an Eier übertragbares Gift soll es sich denn handeln. Noch nie von solch giftigen Pflanzen gehört

Im Übrigen muss der Nachbar sein Grünzeug so halten das es bei im bleibt. Eine 5 Euro Plane am Zaun beendet das Problem doch schnell.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

precocel
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Beitrag von precocel » 17.06.2010, 17:42

Primeln, Eiben, Kirschlorbeer, Rhododendron, Eisenhut und viele andere Pflanzen, sind für die für Tiere (und auch Menschen wohl) giftig.
Das ist bei Haustieren eben nun mal so.
Muß Nachbar A jetzt die Pflanzen entfernen?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.06.2010, 17:51

Deswegen fressen weder wir noch die Tier solche Pflanzen, sonst wäre wir und die Tiere lange ausgestorben.

Du hattest aber berichtet das die Hühner das fressen und Ihre Eier vergiftet wären. Das ist kaum machbar.

Nur ein Beispiel: Die tödliche Menge für Rinder beträgt 500 - 1000g Kirschlorbeer-Blätter pro Kilo Körpergewicht der Tiere. Eine Vergiftung würde sich zuerst durch Übelkeit, Erbrechen, Brennen im Mund und Reizungen von Magen und Darm zeigen.
Frage mich wie es so ne Kuh schaffen soll bei ständig brennenden Maul und Kotzen noch 500kg Kirschlorbeer zu fressen.

Du übertreibst maßlos.

Es gibt Abstände für Hecken und Bäume für die wildgewordene Kampfprimel nicht.

Jedoch gibt es auch Abstandsregeln für Gehege und Tierhaltung.
Eine Plane regelt das alles schnell und einfach.

K.
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Liesbeth
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Beitrag von Liesbeth » 17.06.2010, 21:06

So richtig nachvollziehen kann ich beide Aussagen (zu einem etwaig entstandenen Gewohnheitsrecht und dadurch entstehender Beschränkung bei evtuellen Anpflanzungen) nicht.
ALLES ist giftig; es ist allenfalls eine Frage der Dosierung. Da sollte der Betroffene wohl Sorge dafür tragen, daß "seine" Eier unbelastet bleiben, insbesondere wenn er die Eierproduktion zu einem anderen Zweck, als dem des Selbstverzehrs betreibt.

Freilaufende Hühner sollten, den Ausführungen des Fragestellers zufolge allgemein dem (natürlichen) Tode geweiht sein?

Gruß Liesbeth

Klaus
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Beitrag von Klaus » 19.06.2010, 09:08

Übrigens gibt es keine "Gewohnheitsrechte". Es gäbe eine Verjährung beim Anspruch das Gehege zu entfernen oder bei der Entfernung einer Hecke wegen Unterschreitung von Mindestabständen.

K.
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