Stasi im Haus !!!

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Moderator: Klaus

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HeinzIV
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Stasi im Haus !!!

Beitrag von HeinzIV » 25.06.2010, 14:05

hallöchen,

ich möchte mich gerne erkundigen ob A unterlassung gegen B einfordern kann bzw. ob es sich sogar schon um eine straftat handelt evt. nötigung, belästigung etc. .

A wohnt jetzt etwa 5 jahren allein in einer kleinen wohnung.
B beschwerte sich direkt einen tag nach A´s einzug über den lärm des umzugs.
es ist ein seiten haus.
B ist regelmäßig zum rauchen auf seinem balkon.
A war bis dato immer freundlich, und hat B weitestgehend immer ignoriert.
es kam in den letzten jahren immer wieder zu kleinen auseinandersetzungen die aber nich der rede wert sind.

seit einiger zeit beobachtet A, und heute hat A sogar live erlebt. das es immer wieder dazu kommt das B besuchern die bei A klingeln auskunft darüber gibt ob A zuhause ist, oder eben nicht. B sagt sogar wie lang A schon weg ist usw..

A findet das geht zu weit, und das es in seine privatsphäre eingreift.

ich bräuchte dazu mal einen rat, danke hier schon mal vorab

mfg

heinz



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Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk

Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.06.2010, 18:59

Das ist kein Geheimnis das er nicht erzählen dürfte. Polizei, Arge, GEZ, Ausländeramt und der Gerichtsvollzieher brauchen die Infos.

Nennt man in Frankreich: Concierge

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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