Befestigungen an Nachbarwand
Moderator: Klaus
Befestigungen an Nachbarwand
Hallo,
Nachbar A hat eine Garage an der Grunstücksgrenze von Nachbar B, aber noch auf seiner Seite.
Seit kurzem Befestigt nun Nachbar B an dieser Mauer diverse Gegenstände (Rosenbogen, Rankgitter, Beleuchtung...).
Nachbar A hat nun Nachbar B mündlich Aufgefordert diese Sachen zu unterlassen und diese Dinge wieder zu entfernen.
Nachbar B hat nur gesagt das dies zwar nicht seine Mauer ist, diese Gegenstände sich aber auf seiner Seite befinden.
Wie kann Nachbar A nun Nachbar B schriftlich davon überzeugen das er dies nicht wünscht und Nachbar B diese Sachen entfernen soll
Ach ja es handelt sich um das Bundesland Bayern.
MfG testi0815
Nachbar A hat eine Garage an der Grunstücksgrenze von Nachbar B, aber noch auf seiner Seite.
Seit kurzem Befestigt nun Nachbar B an dieser Mauer diverse Gegenstände (Rosenbogen, Rankgitter, Beleuchtung...).
Nachbar A hat nun Nachbar B mündlich Aufgefordert diese Sachen zu unterlassen und diese Dinge wieder zu entfernen.
Nachbar B hat nur gesagt das dies zwar nicht seine Mauer ist, diese Gegenstände sich aber auf seiner Seite befinden.
Wie kann Nachbar A nun Nachbar B schriftlich davon überzeugen das er dies nicht wünscht und Nachbar B diese Sachen entfernen soll
Ach ja es handelt sich um das Bundesland Bayern.
MfG testi0815
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Treu und Glauben
Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
In den meisten Fällen ist es aber.....
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Wie will man jemanden erklären das er fremdes Eigentum nicht beschädigen darf. Das hilft nur ein Schiedsverfahren oder die Klage.
Bundesland ist egal - die Rechtslage eindeutig.
Falls die Gegenstände in der Luft hängen ist es natürlich erlaubt. Die Schrauben sind ja auf deinem Grundstück.
Ich würde klagen, die Wand reparieren lassen und dann farbig streichen lassen. Wird ein teurer Spaß.
Oder lass in einfach, was soll es.
Klaus
Bundesland ist egal - die Rechtslage eindeutig.
Falls die Gegenstände in der Luft hängen ist es natürlich erlaubt. Die Schrauben sind ja auf deinem Grundstück.
Ich würde klagen, die Wand reparieren lassen und dann farbig streichen lassen. Wird ein teurer Spaß.
Oder lass in einfach, was soll es.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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