Wir die Bösen mit den Haustieren.
Moderator: Klaus
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 11.07.2010, 00:46
Wir die Bösen mit den Haustieren.
Hallo
Also folgendes.
Partei A ist vor 3 Jahren in eine Wohnung in der ersten Etage gezogen. Mit 6 Frettchen. Die vom Vermieter so auch genemigt wurden. Da es sich um eine Wohnbaugesselschaft handelt steht bei dennen nur das Hunde und Katzen nicht erlaubt sind. Partei A hat 3 mal vor der Unterschrift des Vertrages gefragt ob die Tiere erlaubt sind.
So Partei B wohnt im Erdgeschoss seit ca. 20 Jahren. Und denken sie haben irgendwelche Sonderrechte.
Am Anfang war Partei B zu Partei A noch sehr nett. Doch das änderte sich sehr schnell-.
Wenn man Partei B so hört müsste man meinen Partei A hätte Elefanten als Haustiere. Und Partei A müsste hier jede Nacht wilde Partys Feiern.
Das Gesamte Haus ist leider sehr sehr Hellhörig. Wenn man eine Dose oder irgendwas anders fallen lässt hat man das Gefühl eine rieses schweres Metallstück würde runterfallen.
Partei A versucht sein möglichstes um es Partei B recht zu machen. Doch ganz einschränken und sich nachts nicht mehr trauen zu bewegen ist einfach nicht so toll. Die Tiere kann Partei A ja auch schlecht anketten. Zumal Partei A nicht wirklich glaubt das ein maximal 1,5kg schweres Tier so einen Krach veranstalten kann. Das Partei B das als Möbelrückenden Lärm bezeichnet.
Partei B hat nach unsern Wissen schon gute 5 Mieter rausgegrault die nur wegen dennen ausgezogen sind.
Eine Mahnung nicht DIEREKT wegen der Tiere hat Partei A schon bekommen.
Was Partei A aber an meisten störrt sind die Verleumdungen die Partei B in die Welt setzt über Partei A.
Tierschutz usw wollte Partei B auch schon alamieren.
Dazu ist zu sagen. Das Partei A von einen Offiziellen Verein ein schreiben bekommen hat. Über die Artgerechte Unterbringung der Frettchen.
Partei A wird von Partei B auch schön überwacht es wird alles aufgeschrieben usw. Und immer wieder mit dem Wohnbau gedroht.
Wobei Partei A glaubt die haben langsam auch die Schnauze voll von ihr.-
So Partei A fragt sich nun. WIEWEIT das gehen kann. Das sie Partei A evt. die Tierhaltung verbieten können? Nur weil Partei B da so wehement drauf pocht? Obwohl im Mietvertrag die Tiere erlaubt sind. Und auch das vom Verein vorhanden ist?
Kann Partei A noch irgendwas tun um Partei B den Wind aus den Segeln zu nehmen?
_______________________
Soo ich hoffe das war verständlich. lol Ganz schön komplieziert für jemanden mit rechtschreibschwäche das so zu schreiben.
Würde mcih über eine Antwort freuen.
Grüße
Also folgendes.
Partei A ist vor 3 Jahren in eine Wohnung in der ersten Etage gezogen. Mit 6 Frettchen. Die vom Vermieter so auch genemigt wurden. Da es sich um eine Wohnbaugesselschaft handelt steht bei dennen nur das Hunde und Katzen nicht erlaubt sind. Partei A hat 3 mal vor der Unterschrift des Vertrages gefragt ob die Tiere erlaubt sind.
So Partei B wohnt im Erdgeschoss seit ca. 20 Jahren. Und denken sie haben irgendwelche Sonderrechte.
Am Anfang war Partei B zu Partei A noch sehr nett. Doch das änderte sich sehr schnell-.
Wenn man Partei B so hört müsste man meinen Partei A hätte Elefanten als Haustiere. Und Partei A müsste hier jede Nacht wilde Partys Feiern.
Das Gesamte Haus ist leider sehr sehr Hellhörig. Wenn man eine Dose oder irgendwas anders fallen lässt hat man das Gefühl eine rieses schweres Metallstück würde runterfallen.
Partei A versucht sein möglichstes um es Partei B recht zu machen. Doch ganz einschränken und sich nachts nicht mehr trauen zu bewegen ist einfach nicht so toll. Die Tiere kann Partei A ja auch schlecht anketten. Zumal Partei A nicht wirklich glaubt das ein maximal 1,5kg schweres Tier so einen Krach veranstalten kann. Das Partei B das als Möbelrückenden Lärm bezeichnet.
Partei B hat nach unsern Wissen schon gute 5 Mieter rausgegrault die nur wegen dennen ausgezogen sind.
Eine Mahnung nicht DIEREKT wegen der Tiere hat Partei A schon bekommen.
Was Partei A aber an meisten störrt sind die Verleumdungen die Partei B in die Welt setzt über Partei A.
Tierschutz usw wollte Partei B auch schon alamieren.
Dazu ist zu sagen. Das Partei A von einen Offiziellen Verein ein schreiben bekommen hat. Über die Artgerechte Unterbringung der Frettchen.
Partei A wird von Partei B auch schön überwacht es wird alles aufgeschrieben usw. Und immer wieder mit dem Wohnbau gedroht.
Wobei Partei A glaubt die haben langsam auch die Schnauze voll von ihr.-
So Partei A fragt sich nun. WIEWEIT das gehen kann. Das sie Partei A evt. die Tierhaltung verbieten können? Nur weil Partei B da so wehement drauf pocht? Obwohl im Mietvertrag die Tiere erlaubt sind. Und auch das vom Verein vorhanden ist?
Kann Partei A noch irgendwas tun um Partei B den Wind aus den Segeln zu nehmen?
_______________________
Soo ich hoffe das war verständlich. lol Ganz schön komplieziert für jemanden mit rechtschreibschwäche das so zu schreiben.
Würde mcih über eine Antwort freuen.
Grüße
Artikel lesen
Ab in den Süden
Hier spricht man Deutsch und hier leben viele Deutsche die man aus Funk und Fernsehen kennt. Glaubt man Sendungen wie „Goodby Deutschland“ werden es laufend mehr. Jährlich besuchen mehrere Millionen Deutsche die Balearen. Nicht umsonst wird Mallorca auch das 17 Bundesland bezeich.....
mehr Infos
Im schlimmsten Fall :
Der Vermieter kündigt die Wohnung wegen der, nun verbotenen Tierhaltung. Also Zeuge der Belästigung der Nachbar. Dann wird wohl ein Gutachter erklären müssen wie solche Tiere so einen Krach machen.
Ich würde der Dorftratschtante erzählen das alle Tiere gestorben sind und A nun 7 Hamster hat. Dann sind die Frettchen mal außen vor.
Dann würde ich die Wohnbau bitten die nächste Freie Wohnung zu bekommen.
Und mit dem Tierschutzverein mal über artgerechte Haltung in einer Wohnung sprechen. Gartengrundstücke sind billig zu mieten und dort könnte man eher eine artgerechte Haltung erreichen.
Hat der Vermieter denn den Mangel: Streitsüchtige Nachbarin und hellhörige Haus, vor der Vermietung aufgeklärt.
Hier könnte man evtl Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen, der das wohl arglistig verschwiegen hat. Ich würde das der Wohnbaugenossenschaft mal sagen - dann finden die evtl schneller ne neue Wohnung.
Klaus
Der Vermieter kündigt die Wohnung wegen der, nun verbotenen Tierhaltung. Also Zeuge der Belästigung der Nachbar. Dann wird wohl ein Gutachter erklären müssen wie solche Tiere so einen Krach machen.
Ich würde der Dorftratschtante erzählen das alle Tiere gestorben sind und A nun 7 Hamster hat. Dann sind die Frettchen mal außen vor.
Dann würde ich die Wohnbau bitten die nächste Freie Wohnung zu bekommen.
Und mit dem Tierschutzverein mal über artgerechte Haltung in einer Wohnung sprechen. Gartengrundstücke sind billig zu mieten und dort könnte man eher eine artgerechte Haltung erreichen.
Hat der Vermieter denn den Mangel: Streitsüchtige Nachbarin und hellhörige Haus, vor der Vermietung aufgeklärt.
Hier könnte man evtl Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen, der das wohl arglistig verschwiegen hat. Ich würde das der Wohnbaugenossenschaft mal sagen - dann finden die evtl schneller ne neue Wohnung.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 11.07.2010, 00:46
Danke
Aber.
Partei A will garnicht ausziehen. Weil ihr die Umgebung gefällt. Und sie garkein geld dafür hätten.
Partei A hat zudem von einem angemeldeten Tierschutz verein die Bestätigung darüber das es den Tieren in der Wohnung gut geht sie alles haben was sie brauchen. Und die Halter auch das nötige Fachwissen haben.
Die Wohnbaugesselschaft. Haben doch feste Mietverträge die sie eigentlich nicht ändern. Die haben schon 1000 Mieter und mehr.
Grüße
Aber.
Partei A will garnicht ausziehen. Weil ihr die Umgebung gefällt. Und sie garkein geld dafür hätten.
Partei A hat zudem von einem angemeldeten Tierschutz verein die Bestätigung darüber das es den Tieren in der Wohnung gut geht sie alles haben was sie brauchen. Und die Halter auch das nötige Fachwissen haben.
Die Wohnbaugesselschaft. Haben doch feste Mietverträge die sie eigentlich nicht ändern. Die haben schon 1000 Mieter und mehr.
Grüße
Wenn die Tiere oder die Mieter anderen Mieter stören ist das ein Grund für ein Tierhalteverbot oder eine Kündigung. 6 Frettchen sind mehr als allgemein üblich.
Es kommt aber schon drauf an wie viel Krach man macht. Normale Lebensgeräusche sind natürlich erlaubt.
Jedoch kann ein Nachbar einem das Leben schwer machen. Wenn man die Nachbar und Schreiben von Hinz und Kunz ignorieren kann passiert ja nichts.
Lediglich Klagen und Schreiben vom Gericht muss man ernst nehmen.
Ich würde der Hausverwaltung einfach mitteilen das man auf keine Beschwerde mehr reagieren wird, die sollen sich das sparen.
Klaus
Es kommt aber schon drauf an wie viel Krach man macht. Normale Lebensgeräusche sind natürlich erlaubt.
Jedoch kann ein Nachbar einem das Leben schwer machen. Wenn man die Nachbar und Schreiben von Hinz und Kunz ignorieren kann passiert ja nichts.
Lediglich Klagen und Schreiben vom Gericht muss man ernst nehmen.
Ich würde der Hausverwaltung einfach mitteilen das man auf keine Beschwerde mehr reagieren wird, die sollen sich das sparen.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 11.07.2010, 00:46
Partei A hat sich sagen lassen. Das da wir ja nen gesamtes Haus sind. Und nebenan auch noch zum eigentlichen Haus gehören. Und die auch Haustiere haben. Sie es dem einen Vermieter nicht verbieten können Tiere zu halten und es dem andern zu gestatten.
Zumal Partei B auch regelmäßig dem Hund vom Sohnemann zum Sitten da hat. Da sagen wir ja auch nichts.
Partei A findet eigentlich nur das sie nach langen Meckern über andere Sachen jetzt endlich was gefunden hat wo sie gehör bekommt. Was natürlich immer ne gute Zielscheibe ist. Besonders wenn man nichts normales als Haustier hat.
Kann partei A sich den darauf berufen das sie mehrfach vor Vertragsabschluss gefragt hat ob Frettchen erlaubt sind?
Zumal Partei B auch regelmäßig dem Hund vom Sohnemann zum Sitten da hat. Da sagen wir ja auch nichts.
Partei A findet eigentlich nur das sie nach langen Meckern über andere Sachen jetzt endlich was gefunden hat wo sie gehör bekommt. Was natürlich immer ne gute Zielscheibe ist. Besonders wenn man nichts normales als Haustier hat.
Kann partei A sich den darauf berufen das sie mehrfach vor Vertragsabschluss gefragt hat ob Frettchen erlaubt sind?
Wenn die Tiere stören wird die Haltung verboten. Das gilt für sämtliche Tierarten.
Mal ne doofe Frage, Springen die am Fenster auf und ab oder gehen im Treppenhaus Gassi ??? Wohl kaum
Ich würde erklären das alle gestorben sind und nun Hamster da sind. Dann wird die Geschichte der Nachbarn sinnlos.
Klaus
Mal ne doofe Frage, Springen die am Fenster auf und ab oder gehen im Treppenhaus Gassi ??? Wohl kaum
Ich würde erklären das alle gestorben sind und nun Hamster da sind. Dann wird die Geschichte der Nachbarn sinnlos.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 11.07.2010, 00:46
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 11.07.2010, 00:46
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 11.07.2010, 00:46
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste