streit mit alter nachbarin

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amai
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streit mit alter nachbarin

Beitrag von amai » 01.06.2007, 13:04

hi,
ich komm am besten gleich zur sache..

also A1 und A2 sind gerade in die eigentumswohnung der eltern von A1 gezogen. diese liegt in einem 5 parteien haus.
ja..und nun zum streitobjekt..zu jeder wohnung gehoert ein stueck garten, fuer das jeder selbst verantwortlich ist. so nun hat A2 sich quasi zur aufgabe gemacht diesen garten nach seinen wuenschen und vorstellungen zu gestalten, damit A2 auch im sommer mal schoen draussen sitzen kann udn vorallem weil A2 die gartenarbeit spass macht (dazu muss man sagen wurde in diesem garten seit jahren nichts mehr gemacht und A2 hat ihn nun wieder in ordnugn gebracht)..so kommen wir nun zu B..anfangs war alles super, A2 und B haben sich gut verstanden u.s.w. und dann kam ein tag an dem A1 und A2 im garten die clematis am spalier etwas zurueckschneiden wollten, da sie alles ueberwuchert. da wars dann soweit da stand B auf dem balkon und hat A1 und A2 so zur sau gemacht, sie duerften das ueberhaupt nicht und sie muessten die allgemeinheit fragen wenn sie im garten was machen wollten u.s.w. (es ist jedoch notariell festgehalten dass dieses grundstueck dem vater von A1 gehoert)..naja A1 und A2 haben den rueckschnitt darauf gelassen.
nunja von dem tag an hat B A2 gehasst-obwohl A2 nun wirklich nichts getan hat..gestern dann kam der hoehepunkt.
A2 schaut in ihren garten und sieht, dass B angefangen hat A2s pflanzen zu schneiden. ohne A2 zu fragen oder nur mal bescheid zu sagen-dazu stiefelt B stándig ueber A2s grundstueck-A2 hatte z.b. neuen rasen gesát, der jetzt an einigen stellen nicht wáchst weil B staendig drauf rumgelatscht ist.
naja als A2 sie dann gestern getroffen hat, hat A2 B gefragt ob B A2s pflanzen geschnitten habe. es war eine ganz freundliche frage, worauf B ausgerastet ist.
B schmiss A2 dann an den kopf A2 wőrde sie stándig anpflaumen(dabei hat A2 seit 4 wochen nicht mit B geredet, B gerademal begruesst) und A2 wáre B nicht kompetent und son schmarn..achja und seitdem A2 in dem haus wohnen wuerde wáre nur theater im haus und solche sachen. dann hat B A2 noch mit einigen worten beleidigt und ist reingegangen. keine 5 minuten spáter klingelte es an A2s haustuer und Bs lebensgefáhrte B2 stand vor der tuer und fragte was gewesen sei. A2 hat ihm darauf erzáhlt was war..naja und B2 zuckte auch nur mit den schultern..als das gesprách schon fast vorbei war kam B wieder runtergerannt, fuchtelte A2 mit dem finger vor der nase rum und wolte A2 und A1 erzáhlen, dass das grundstueck nicht dem vater von A1 gehoeren wuerde, sondern der allgemeinheit und B darauf machen koenne was B will.
darauf beleidigte B A2 noch einige male mit sachen wie mistblach und rotznase und dummes stueck meint A1 gehoert zu haben, und verschwand wieder in der wohnung.
so..A2 weiss nicht was A2 getan hat..vorallem weil A2 im haus mit niemandem probleme hat..andersrum..B hat mit jedem probleme, weil B meint sie muesste hauspolizei spielen..B ist die einzige eigentuemerin die hier wohnt(abgesehen von A1 und A2-sie sind ja quasi eigentuemer) und meint die anderen mieter mőssten Bs anweisungen gehorchen..
A2 kann sich das nicht erklaeren..
nur was macht man bei so jemandem, B laesst A2 ja keine 10 minuten in frieden wenn man den garten betreten hat. B beschwert sich sogar darueber, dass A2 bambus gepflanzt hat..sogar mit rhizomsperren u.s.w.
Zuletzt geändert von amai am 01.06.2007, 15:35, insgesamt 3-mal geändert.



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Beitrag von Klaus » 01.06.2007, 16:58

Also die A sollten sich mal ein Buch kaufen: Die Eigentumswohnung.

Auch wenn in der Teilungserklärung steht das man einen Gartenanteil hat kann man dort nicht machen was man will. Alles was das äußere Erscheinungsbild verändert ist Sache der Gemeinschaft. Und jeder einzelen Eigentümer kann dieses Recht durchsetzen.

Also wenn man die Clematis zu wild zurückschneidet, so darf man das genausowenig wie einen Bambus pflanzen oder den Kirschenbaum fällen.

Die alte Dame ist also in Recht und hätte auch gleich klagen können, das wäre dann sehrt teuer geworden.

Um so jemanden zur Ruhe zu bringen kann man entweder nachgeben oder mitmachen.

Eigentumswohnungen gehören einem nur innerhalb der Sonderfläche "Wohnung" ganz alleine

Klas

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Beitrag von amai » 02.06.2007, 10:06

ja das is ja soweit klar..meinte damit sondernutzungsrecht..und darüber hab ich was nettes gefunden..und das war

wird einem wohnungseigentümer durch vereinbarung das sondernutzungsrecht an in gemeinschaftlichen eigentum stehenden flächen eingeräumt, hat dies grundsätzlich zur folge, dass der sondernutzungsberechtigte die betreffende fläche allein, d.h. unter ausschluss der übrigen miteigentümer nutzen darf.

und

Das einem Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung eingeräumte Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche beinhaltet mangels näherer Regelung die Befugnis, Sträucher und Bäume anpflanzen und wachsen lassen zu dürfen. Führt die Bepflanzung zu spürbaren Beeinträchtigungen eines anderen Miteigentümers, kann dieser die Beseitigung der störenden Pflanzen/ Pflanzenteile von dem Sondernutzungsberechtigten verlangen (hier: Rückschneiden einer am Haus gepflanzten, hochgewachsenen Schwarzkiefer).

so und da es für B keine beeinträchtigung geben kann, da B erstens oben wohnt und zweitens A2s pflanzen B auch kein licht nehmen können, da NUR A2s wohnung so liegt, dass die pflanzen licht nehmen könnten(nur das ist A2 egal), kann B A2 doch theoretisch garnichts.und hat vorallem nichts auf A2s gartenstück verloren.

achja und die frage bleibt dann noch offen..wenn A2 die clematis nicht zurückschneiden darf und B damit wohl im recht ist, kann es ja genau so wenig sein, dass B die clematis und andere pflanzen kurz darauf nach lust und laune zurückschneidet ohne A2 vorher zu fragen..und vorallem somit den garten wirklich unansehnlich gemacht hat.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.06.2007, 10:10

Tja dann helfen nur noch gute Nerven.

Klaus

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Beitrag von amai » 02.06.2007, 10:12

wat?ich muss mir dat jetz antun und kann da nix dran machen..?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.06.2007, 13:37

Der eine verklagt der ersten wegen Rückschnitt der Clematis, der beklagte reicht Gegenklage eine.

Zwei Anwält freuen sich.

Und im Treppenhaus fliegen weiterhin die Fetzen.

Was glaubt A würde das ganze Beenden.

Klaus

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Beitrag von amai » 02.06.2007, 15:00

der psychiater?? :)
naja..wenn das so ist und A nix tun kann wird sie sich wohl weiter belästigen lassen müssen..bis A dann hoffentlich schnell wieder auszieht^^

Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.06.2007, 15:06

Es gibt eine Methode die meist funktioniert. Hetzen man einen Dritten auf der gegen Nachbarn aggiert, dann spielen die miteinander.

Klaus

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