Lagerfläche hinter Garage

Erst mal nur ein Forum für alles, wird getrennt wenn genug Einträge

Moderator: Klaus

Antworten
hebi01
Beiträge: 4
Registriert: 11.08.2010, 14:32

Lagerfläche hinter Garage

Beitrag von hebi01 » 11.08.2010, 14:49

Nachbar A hat eine Garage. Der Dachüberstand auf der Rückseite der Garage beträgt 60 cm und endet genau an der Grundstücksgrenze von Nachbar B. Die Rückseite der Garage ist für Nachbar A nur über das Grundstück von Nachbar B erreichbar. Die Rückwand der Garage + die 60 cm Dachüberstand des Nachbarn A bilden die „optische“ Hof und Grundstücksgrenze des Nachbar B, die in Realität 60 cm weniger ist. Somit hat Nachbar B 60 cm überdachte Grundstücksgrenze des Nachbar A.

Das Nachbar B dem Nachbar A ein Hammerschlagsrecht einräumen muss ist klar.
Jetzt möchte Nachbar A hinter seiner Garage plötzlich alte Steinplatten lagern. Dies würde jedoch das ordentliche Bild des Nachbarn B stören da er in seinem Hof plötzlich die gelagerten Steine sehen würde.

Daher meine Frage. Muss Nachbar B es dulden das die Rückseite der Garage als Lagerplatz genutzt werden darf? Wie gesagt sie ist nur über das Grundstück von Nachbar B erreichbar.
Bild

Ich hoffe das ich schnell Antworten bekomme da Nachbar A eine Antwort von Nachbar B verlangt.

LG,
Hebi01



Artikel lesen
Nutzungsuntersagung für Nebenwohnungen

Die Coronakrise macht es möglich das die öffentlichen Belangen den überwiegend privaten Interessen überwiegt.

Die Antragsteller, die mit ihrem Erstwohnsitz außerhalb Schleswig-Holsteins gemeldet sind, wollten sich in der Ferienwohnung im Kreis Ostholstein in Nordfr.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 11.08.2010, 15:43

Also bei 60cm Abstand wird er ja so vorbeikommen ohne ein Hammerschlagrecht zu benötigen.
Selbstverständlich kann er dort auch "Steine" lagern, jedoch wohl nur in der Höhe die auch ein Zaun sein darf (150-180cm).
Stört den Nachbarn nur der Anblick müsste er einen eigenen Zaun errichten.

Kann er das Grundstück tatsächlich nur über B erreichen hat er Pech, das Recht ist dazu da notwendige Unterhaltsmaßnahmen durchzuführen.

Wie man so eine Garage genehmigt bekommt ist mir schleierhaft.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

hebi01
Beiträge: 4
Registriert: 11.08.2010, 14:32

Beitrag von hebi01 » 11.08.2010, 16:44

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Das er zu Instandhaltungszwecken kommen kann ist ja klar und auch kein Problem. Nachbar B möchte nur nicht das sein Hof bzw. sein Blick auf die Grundstücksgrenze die jetzt eine Garagenwand ist, plötzlich zum Lagerplatz für Steinplatten wird.

Muss Nachbar B denn Nachbar A reinlassen wenn dieser Lagermaterial mitbringt?
Kann er das Grundstück tatsächlich nur über B erreichen hat er Pech, das Recht ist dazu da notwendige Unterhaltsmaßnahmen durchzuführen.
Wie ist das gemeint?
Wie man so eine Garage genehmigt bekommt ist mir schleierhaft.

Früher gehörten diese Grundstücke mal zusammen. Sie wurden geteilt und dann an Nachbar B verkauft

LG
Hebi01

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 11.08.2010, 16:52

Wie ist das gemeint?
Das Hammerschlagrecht ist nicht dazu da Waren zu Lagerung zu transportieren.

Ich hatte nur gemeint das 60cm Platz kein Hammerschlagrecht benötigt.

Ich würde einen Zaun errichten. Am besten einen Sichtschutzzaun damit sieht man eh nichts mehr.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

hebi01
Beiträge: 4
Registriert: 11.08.2010, 14:32

Beitrag von hebi01 » 11.08.2010, 17:10

Darf man in Hessen ein Sichtschutzzaun auf die Grenze bauen? :twisted:

Habe gerade noch mal nachgemessen.
Der Dachüberstand ist fast 1,2 Meter, die Gernze jedoch ca. 60 cm von der Garagenwand D.h. der Dachüberstand ragt mit ca. 60 cm, über die Grenze, auf mein Grundstück. Somit wäre der Sichtschutzzaun noch unter dem Dachüberstand und würde im trocknen stehen. :twisted:

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 11.08.2010, 17:19

Darf man in Hessen ein Sichtschutzzaun auf die Grenze bauen?
Vermutlich genauso hoch wie man Lagern darf. Nachbarrecht selber lesen !

Ich würde erst mal einen Draht ziehen und wenn der Nachbar meint darf er erst man den Dachverstand entfernen.

Ein Leiterrecht besteht auch nur wenn er das Dach macht, an die Wand kommt er wohl auch so.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

hebi01
Beiträge: 4
Registriert: 11.08.2010, 14:32

Beitrag von hebi01 » 11.08.2010, 17:28

Danke,

das hat mir sehr geholfen!

LG
Hebi01

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste