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Stacheldraht am Zaun/Grenze zur Weide

Verfasst: 16.08.2010, 14:12
von 123kleinehexerei
Hallo, Nachbarn A hat eine Pferdeweide die am Grundstück von Nachbar B grenzt. Die Pferdeweide ist mit 1,20 hoher Litze gesichert. Nun hat Nachbar B direkt hinter dem Zaun Büsche und Bäume gepflanzt die schon höher sind als 1,20m. Nachbar B fürchtet um seine Pflanzen und hat auf seinen und auf den Pferdezaun von Nachbar A Stacheldraht gesetzt. Oben drauf! Was kann Nachbar A nun machen? Selber abkneifen? Da ja eine große Gefahr besteht das die Pferde von Nachbar A sich verletzten oder Anzeige? Bei der Polizei?
Ist Stacheldraht nicht generell laut Tierschutzgesetzt verboten? Und Nachbar B dürfte doch gar keine höheren Pflanzen an die Grundstücksgrenze stellen oder?

Ich hoffe Ihr könnt den Nachbarn helfen und ich habe hoffentlich alles richtig gemacht. Regeln und auch einige Beiträge habe ich gelesen, falls doch Fehler passiert sind bitte bescheid geben, ich gelobe dann Besserung :)

Danke

Verfasst: 16.08.2010, 15:56
von Klaus
Was war die Frage.
auf seinen und auf den Pferdezaun
Auf fremde Zäune darf ich nichts montieren

Pferdeweide ist mit 1,20 hoher Litze
Das ist kaum ausreichend
Büsche und Bäume gepflanzt die schon höher sind als 1,20m
Je nach Bundesland gibt es Abstände und Höhen. Am besten selber nachlesen.

Den Pferden ist der Stacheldraht völlig egal, die freuen sich höchstens das man sich da mal kratzen kann. Jedoch kann der Nachbar B den A darauf verklagen das die Tiere nicht ein Grashalt anknappern.

Klaus

Verfasst: 22.08.2010, 16:06
von Dieter1
Da Sie eine Frage zur Anzeige stellen, kann man davon ausgehen, dass Spannungen ohnehin schon bestehen. In dem Fall könnte man einen Anwalt beauftragen, den Nachbar unter Fristsetzung aufzufordern, den Stacheldrahtzaun von Ihrem Zaun zu entfernen. Selbst würde ich das nicht machen, ich könnte mich dabei verletzen mit bösen möglichen Folgen, für die ich dann vermutlich selbst aufkommen müsste.

Zu den gepflanzten Büschen und Sträuchern: hängt vom Einzelfall ab. Wenn der Nachbar das als Mischhecke auslegt und einer solchen Auslegung nicht widersprochen werden kann, dann kann diese Mischhecke in den meisten Bundesländern bis zu 180 cm hoch wachsen. Die Abstände dabei häufig 50 cm bis zur Heckenaussenseite (NRW) oder bis zur Stammmitte, je nach Budnesland.

Die Gerichte lassen bei solchen Streitigkeiten, wenn beide Seiten auf ihrer Auffassung bestehen bleiben, meist einen Sachverständigen die Sache begutachten.