Nachbarn bechindern den einfahrt zur meiner Garage!

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Moderator: Klaus

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nerka
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Nachbarn bechindern den einfahrt zur meiner Garage!

Beitrag von nerka » 03.06.2007, 10:01

Hallo,

A wollte jemanden fragen,was A tun soll.A lebt in einer enge strasse,und wenn A zur abstellplatz vor seiner Garage parken will,muß A küstliche begabung zeigen(ziemlich eng).A hat versucht mit nachbar B friedlich zu reden,dass der einfach ein meter vorfährt.Was B nicht tut. In dem, dass die im Kopf schaden haben,oder IQ nich hoch ist,tuen mit absicht das gegenteil.Und das interessante ist daran,dass sein nachbar,[Partei]**mitglied ist,hat arbeitsstelle im Rathaus,und beratet Bevölkerung über friedliches,besseres leben im unserer stadt(toller berater).

LG aus Bayern

** von Red. geändert
Zuletzt geändert von nerka am 03.06.2007, 10:29, insgesamt 2-mal geändert.



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Nachbar baut Fenster zu

In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 03.06.2007, 10:17

Also meist ist eine Garage so breit wie ein Auto, nicht so lange wie ein Auto. Daher kann man sein Auto auch nicht quer vor die Garage stellen. Man kann daher kaum erwarten das das passen kann.
Nun will man das andere Leute extra Platz machen, aber warum sollen die das. A kann ja einfach in die Garage fahren, deswegen hat er die ja.

Die anderen könnten das ja auch erwarten. Oder A sucht sich einen richtigen Parkplatz des passt

Klaus

P.S. Wo B arbeitet ist doch dabei völlig egal

Dieter1
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Beitrag von Dieter1 » 04.06.2007, 07:44

Die Beschreibung der Örtlichkeit ist etwas dünn und unklar. Ich verstehe das so, dass sich vor den Garagen, die quer zur Straße stehen, der jeweilige Garagenvorplatz (Garagenauffahrt) befindet. Der Garageneigentümer /-Mieter hat das Recht, seine Garage und den Vorplatz nach eigenem Willen zu nutzen. Wenn nun jemand die Zufahrt zur Garage ganz oder teilweise versperrt, dann machen sie an meherern Tagen Fotos und gehen damit zum Ordnungsamt. Die sollten sich darum kümmern, da der Nachbar auf der öffentlichen Straße ordnungswidrig parkt. Garagenzufahrten sind frei zu halten und der Eigentümer / Mieter muß diese befahren und verlassen können, ohne dass übermäßige Lenkkorrekturen erforderlich sind. (also praktisch gerade raus- und reinfahren können).

Nadjine
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Abschlepen

Beitrag von Nadjine » 17.11.2009, 01:50

wenn der wagen nicht herausgefahren kann, kann man den Falschparker abschleppen lassen aber nur wenn man heraus will. wenn man herein will ist das eien andere sache.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.11.2009, 09:58

wenn der wagen nicht herausgefahren kann, kann man den Falschparker abschleppen lassen
Eher Theoretisch, den man ist zu Schadensminderungspflicht verpflichtet und muss notfalls ein Taxis nehmen wenn das billiger ist.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

andy
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Beitrag von andy » 17.11.2009, 11:09

Am billigsten ist, die Polizei zu rufen, die dann abschleppen und dem Falschparker die Rechnung direkt zustellen lässt.
Wenn sich dabei herausstellt, dass der B gar nicht falsch parkt, kostet das meist auch nichts.

:-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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