Hallo!
Ich bräuchte da mal einen Rat:
Familie A und Frau B sind Nachbarn, und das schon sehr lange. Frau B wird auf ihre alten Tage jedoch etwas komisch... Frau B möchte, dass die Rosen, die am Zaun auf dem Grundstück von Familie A stehen schon vorher abgeschnitten werden bevor Sie verblühen, damit die Rosenblätter nicht auf ihren Hof wehen. Auch eine andere Blumen soll vor Verblühen abgeschnitten werden, damit die Samen nicht rüberfallen... Ich hab den Namen der Blume vergessen, aber diese Blume hat keine Samen und wirklich nur Miniblüten...
Frau B ist sehr sensibel, was Blumen und Bäume angeht, wo die Äste über den Zaun auf ihr Grundstück rüberhangen... Als Familie A einmal aus dem Urlaub zurückkam, hat Frau A eine Tanne auf einer Seite gerade abgeschnitten die Seite runter... alle Äste weg, die zur ihrer Seite rüberhingen...
Meine Frage: Kann Frau B verlangen, dass Familie A die Blumen vor Verblühen abschneidet? Habt ihr eine Idee, wie Familie A diesen 'Streit' schlichten kann?
LG Anne
Blumen abschneiden bevor sie verblühen?
Moderator: Klaus
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Widersprüchliche Gesetze
Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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NeinKann Frau B verlangen, dass Familie A die Blumen vor Verblühen abschneidet?
Einen undurchdringlichen Zaun, keine überhängende Äste wäre doch eine Lösung. Warum muss sich der Nachbar denn belästigen lassen.Habt ihr eine Idee, wie Familie A diesen 'Streit' schlichten kann?
Es ist dich alles in A's Hand
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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