Hammerschlag und Leiter Recht

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Terius
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Hammerschlag und Leiter Recht

Beitrag von Terius » 23.09.2010, 07:44

Hallo

Bundesland Saarland

Nachbar B war mal wieder Ungefragt auf dem Grundstück von Nachbar A
und hat an seiner Mauer gearbeitet.

Nachbar A hat gesagt das war das letzte mal,
beim nächsten mal gibt es eine Anzeige bei der Polizei,
schließlich verlangt Nachbar A doch nur das er das Betreten des Grundstücks nur ankündigt damit der Hund weg gesperrt werden kann,
darauf meinte Nachbar B nur,
was das soll,
schließlich gehören ihm auf dem Grundstück von Nachbar B 2m an seinem Grundstück entlang
und Pflanzen darf Nachbar A da sowieso nichts.
Darauf hat Nachbar A Geantwortet,
das nicht Bekannt ist das sie Steuern für sein Grundstück Bezahlen.

Wer hat Recht?
Gruß Terius



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.09.2010, 07:56

Das müsste man erst mal püfen, wem das Land gehört.

Ansont ist die Nutzung des Hammer und Leiterrecht anzukündigen.

Jedoch wird ne "Anzeige" nichts bringen, das muss man zivilrechtlich klären und selber klagen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Terius
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Beitrag von Terius » 23.09.2010, 16:05

Hallo
Das müsste man erst mal püfen, wem das Land gehört.
Definitiv Nachbar A.

Ansont ist die Nutzung des Hammer und Leiterrecht anzukündigen.
Dieser Meinung ist auch Nachbar A,
aber Nachbar B interessiert das nicht,
er Betritt das Grundstück von Nachbar A ganz nach Belieben.
Jedoch wird ne "Anzeige" nichts bringen, das muss man zivilrechtlich klären und selber klagen.


Selber zu Klären ist unmöglich,
Nachbar B lässt sich nichts Sagen,
er macht was er will.
Wieso bringt der Rechtsweg nichts?
Gruß Terius

Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.09.2010, 16:10

Der "Rechtsweg" ist die zivilrechtliche Klage, die meist ein Schiedverfahren voraussetzt.

Ich würde dem Nachbarn den Zugang per Einschreiben Rückschein verbieten und beim nächsten mal Beweise sichern (Foto oder besser Zeuge, da geht auch der Ehepartner wenn er nicht mitklagt).
Danach die Sache einem Anwalt übergeben der auf "Unterlassung" klagt.

"Strafanzeigen" werden auf den Privatklageweg verweisen und könnten dann immer noch von einen Richter eingestellt werden. Dabei kann man auf den Kosten sitzenbleiben !!!

Das kann im Zivilrecht nicht passieren

Klaus
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Terius
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Beitrag von Terius » 23.09.2010, 16:18

Hallo
Ich würde dem Nachbarn den Zugang per Einschreiben Rückschein verbieten
Danke für den Tipp,
wird Nachbar A machen.
und beim nächsten mal Beweise sichern (Foto oder besser Zeuge, da geht auch der Ehepartner wenn er nicht mitklagt).
Dieses mal waren 2 zeugen vorhanden!
Gruß Terius

Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.09.2010, 16:28

Nein,

1. Das Einschreiben
2. Danach eine Tat zum klagen
3. Dann Klagen

Nicht das er ein "das war abgesprochen" einwerfen kann einen alten Fall nehmen.

Und wichtig - DURCHZIEHEN - kein Vergleich, kein Aufgeben oder Verhandeln.

Klaus
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Terius
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Beitrag von Terius » 23.09.2010, 19:07

Hallo

Danke Klaus.

Nachbar A wird deinen Ratschlag beherzigen.

Nochmals Danke!
Gruß Terius

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