Grenzzaun mit Hecke

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Moderator: Klaus

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cat-balou
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Grenzzaun mit Hecke

Beitrag von cat-balou » 09.10.2010, 16:56

Hallo,
Die 50 m lange Einfahrt (ist Bestandteil des Grundstücks) von Nachbar A grenzt an das Grunstück von Nachbar B. Nachbar B hat einen Grenzzaun und direkt am Zaun eine Hecke, die durch den Zaun gewachsen ist. Entlang der Einfahrt von Nachbar A verläuft vor der Hecke ein 50 cm breiter Grünstreifen.
Nachbar A und Nachbar B sprechen seit Jahren nicht miteinander - streiten aber auch nicht.
Nachbar B schneidet seine Hecke von beiden Seiten und betritt auch das Grundstück durch ein geschlossenes (nicht verschlossenes Tor). Die Seite des Nachbarn A wird nur in dessen Abwesenheit und ohne Absprache gemacht. Zusätzlich mäht Nachbar B auch noch den Grünstreifen vor der Hecke in der Einfahrt von Nachbar A. Dieses wurde von Nachbar A bisher toleriert um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Nun wurde aber der Grünschnitt der Hecke mitsamt dem Gras gemäht und der Grünabfall verteilt sich auf die komplette Einfahrt, die ähnlich einem Wirtschaftsweg aus festgefahrenem Schotter besteht und nicht so einfach zu fegen ist. Zudem wurden Gegenstände die auf dem Grünstreifen lagen unauffindbar entfernt. Auf die "freundliche" Bitte von Nachbar A an Nachbar B die Gegenstände wieder an Ort und Stellen zu legen erwiderte Nachbar B zuerst er hätte sie nicht entfernt, danach sagte er"die würden jetzt irgendwo dahinten liegen".
Darf Nachbar B zur Pflege seiner Hecke das Grundstück von Nachbar A ohne Absprache betreten und zudem noch den Grünabfall liegen lassen?

Ausserdem noch:
Nachbar B steht oft am Fenster in seinem Haus und beobachtet Nachbar A.
Nachbar A stört dieses sehr und würde gern einen Sichtschutzzaun setzen. Da die Grenze an der Einfahrt verläuft bleibt nicht soviel Platz zum Grenzzaun. Darf Nachbar A den Sichtschutzzaun direkt an den Grenzzaun setzen oder muss Abstand eingehalten werden (zum Beschneiden der durchgewachsenen Hecke)? Und kann Nachbar A darauf verlangen, dass die Hecke bis zum Zaun zurückgeschnitten wird?
Nachbar A wohnt seit 14 Jahren da, Nachbar B noch länger und ebenso lange steht der Grenzzaun samt Hecke.

LG,
cat-balou



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 09.10.2010, 18:00

Also es gibt keine "Beschneidungsbetretungsrechte" daher hat der Nachbar nichts auf dem Grundstück zu suchen. Selbstverständlich kann man Mauer und Zäune errichten, je nach Nachbarrecht und Bundesland. Sinnvollerweise beklebt man deren Rückseite mit einer "Wachstumsbremse" dann wächst das nichts mehr durch.
Das würde ich einfach am Zaun jetzt schon anbringen.

Das Tor verriegelt man einfach.

Ein Rechtsstreit ist nicht wirklich sinnvoll.

Im Forum lesen würde auch helfen - das genau der Fall ja bereits vorhanden ist :-)

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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