Doppelhaushälfte des Nachbarn verkommt

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uli.st48
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Doppelhaushälfte des Nachbarn verkommt

Beitrag von uli.st48 » 17.10.2010, 13:47

Hallo, A und B besitzen jeweils eine Doppelhaushälfte eines ca. 100 Jahre alten, nicht unter Denkmalschutz stehenden Fachwerkhauses.
A ist vor ca. 1,5 Jahren dort ausgezogen und versucht sein Haus zu verkaufen. Was wohl aus überzogenen Preisvorstellungen nicht gelingt.

Die Häuser trennt nur eine gemeinsame Fachwerklehmwand.

Das Haus von A verkommt nun immer mehr,( Sturmschaden am Dach seit einem Jahr es hat rein geschneit, es regnet rein die Fenster sind geöffnet.

Es wurde im Winter kein Winterdienst durchgeführt, die Nachbarn mussten Schnee räumen um überhaupt raus zu kommen. Das Haus liegt an einem Privatweg. Dachlawinen gingen ab und haben B etliche Beerensträucher zerstört.
Dachrinne von A ist kaputt so das der Regen nicht mehr zum Fallrohr läuft, sondern direkt an der Hausgrenze von B frei herabläuft und B im Keller schon Nässeschäden hatte.

B befürchtet nun weitere große Schäden für sein Haus und einen Wertverlust für seine gepflegte Hälfte.
Was kann B unternehmen? Der neue Wohnsitz von A ist nicht bekannt.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.10.2010, 15:01

Der neue Wohnsitz von A ist nicht bekannt.
Damit sind alle Ansprüche leider nicht durchsetzbar. Denn ohne Gegner. Die Anfrage beim grundbuchamt führt zu damaligen Wohnadressen, dann die jewieiligen Einwohnermeldeämter zu den Nachfolgeadresse - es sei denn der hat das Land verlassen - ist in Deutschland jeder findbar

Wenn der lange genug die Steuern nicht zahlt könnte eine Zwangsversteigerung des Finanzamts..... einen neuen Eigentümer bringen. Jedoch ob und wann die was machen.

Am einfachsten und schnellsten wäre es die gröbsten Schaden einfach notdürftig zu reparieren. Rüber durch offene Fenster kann man ja rein.
Plane aufs Dache, Dachrinnen umleiten, und Fenster schliessen

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

uli.st48
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Beitrag von uli.st48 » 17.10.2010, 15:25

Hallo, wenn B aber die neue Adresse aber ermitteln kann, wie kann er A dazu bringen z.B Schnee zu räumen und sein Haus in einem Zustand zu halten das die Hälfte von B keinen Schaden nimmt.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.10.2010, 15:37

Also für den Schnee wäre die Stadt zuständig und das Haus putze ist die Sache des Eigentümers.

Entsteht ein Schaden kann man den ersetzt verlangen. Solange muss man eben warten.

Ich würde dem Nachbar ein Kauf-Angebot machen oder einen Käufer beschaffen.

Klaus
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