hallo zusammen
ich bin froh hier gelandet zu sein. vielleicht kann mir hier jemand helfen.
es geht um zwei reihenhäuser, das eine steht versetzt zu dem anderen. nun ist es so dass eigentümer von reihenhaus a, ständig wenn er lust und zeit hat auf das grundstück von reihenhaus b kommt um dort an seiner hauswand (die ja zu seinem haus gehört, da es versetzt steht) sauber zu machen. man muss dazu sagen dass eigentümer von reihenhaus a große angst hat dass an seine hauswand was gelangen könnte, wenn da blätter am boden liegen werden sie aufgefegt, oder jetzt im winter wird eben der schnee einfach weggemacht.
was ist wenn der eigentümer des reihenhauses b das nicht möchte und der besitzer von reihenhaus a die aussage einfach übergeht und trotzdem macht was er will?
was für möglichkeiten hat man und vorallem wie ist es rein rechtlich gesehen, darf der nachbar auf das andere grundstück?
hoffentlich hat mir jemand eine antwort auf meine frage....
viele grüße, noemi
nachbar kommt auf das andere grundstück...
Moderator: Klaus
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Der will ja nur spielen !
Das wilde Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ einem anderen Hundehalter ein Schaden entsteht. Das hat das OLG Kob.....
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Generell hat jeder Eigentümer zu bestimmen wer sein Grundstück betritt. Einzig das Hammer und Leiterrecht erlaubt ihm für Reparaturen mit Anmeldung das fremde Grundstück zu betreten.
Falls er das Grundstück weiter betritt, müsste man Klagen. Anzeigen bei der Polizei bringen nichts, da das Verfahren eingestellt wird.
Uwe
Falls er das Grundstück weiter betritt, müsste man Klagen. Anzeigen bei der Polizei bringen nichts, da das Verfahren eingestellt wird.
Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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