Grundstück ohne Zugang

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Moderator: Klaus

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yabbax
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Grundstück ohne Zugang

Beitrag von yabbax » 06.06.2007, 11:36

Hallo,

A hat ein Grundstück und ist Anlieger von Strasse A. Das Grundstück von A ist aber nicht zu der Strasse A erschlossen, sondern über eine Strasse B die sich hinter dem Haus befindet.

Meine Frage: Muss ein Grundstück an seiner Adressenstrasse (?) zugänglich sein?



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 06.06.2007, 13:14

A hat ein Grundstück und ist Anlieger von Strasse A. Das Grundstück von A ist aber nicht zu der Strasse A erschlossen.
Warum sollte er dann Anlieger von Strasse A sein. Es seinn Strasse B kam erst später dazu. Und der Zugang zu A erfolgte über ein grundstück das ihm nicht gehört

Klaus

yabbax
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Beitrag von yabbax » 11.06.2007, 07:02

Es ist anzunehmen, dass Strasse A vor Strasse B da war 8 oder aber gleichzeitig) -> A ist eine Bundesstrasse.

Fakt ist aber auch, dass A Anlieger von Strasse A ist (steht auch im Kataster) und das Grundstück über keinen Zugang über seine Anliegernummer verfügt.

Mich würde nur mal interessieren, ob ein Grundstück über eben solch einen Zugang verfügen muss, oder ob es egal ist (bzw. damals egal war.)

Gruss Thomas

Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.06.2007, 07:09

Muss es nicht. Wieso auch, nur ist es dann eben nicht erschlossen. Die "Anliegernummer" ist völlig egal.

Fragen Sie doch mal was Sie wirklich wissn wollen.

Klaus

yabbax
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Beitrag von yabbax » 11.06.2007, 09:59

Ich dachte immer ein Grundstück wäre erschlossen sobald ein Gebäude drauf steht und Versorungsleitungen dort hin führen.

Ich würde gerne wissen, ob B (Nachbar von A) dem A eine an den Karren fahren kann, weil das Haus von A nicht über die Strasse A erreichbar ist.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.06.2007, 10:02

Nö das geht einen Dritten nichts an. Das ist lediglich zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer ein Problem. Ein Neubebauung des Grundstück würde schwierig, jedoch kann die Gemeindes das Grundstücl ja der neuen Strasse zurechnen

Klaus

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