Parkterror vom Nachbarn
Moderator: Klaus
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 20.12.2010, 18:35
Parkterror vom Nachbarn
Hallo,
A hat einen Nachbarn B. B stört es, wenn A vor seiner Garage steht, die an den Bürgersteig und an das Nachbargrundstück angrenzt, da B sich bei der Ausfahrt von seinem Grundstück in der Sicht behindert fühlt. Zwischen der Garage von A und der Ausfahrt von B steht noch ein Blumenkübel und eine Strassenlaterne, zwischen Garagenflucht und der direkten Ausfahrt von B ist also nochmal ca. 1 m Platz. Das Auto von A ist aber nicht besonders hoch, die Strasse normal breit und gut einzusehen, zumal B eine sehr breite Ausfahrt hat, ca. 6-8m, also im Grunde zweispurig. Es besteht also kein Grund sich behindert zu fühlen, zumal es 20 Jahre kein Problem war.
Um A zu zwingen, nicht vor der Garage zu stehen, stellt B sich so knapp angrenzend an die Garage A, dass A sich nicht mehr davorstellen kann, sondern gezwungen ist in die Garage zu fahren (was mit Kindern, Einkauf, behinderter Mutter ...) nicht immer sehr praktisch ist. Zumal das parkende Auto des Nachbarn auch bei der Einfahrt stört, man umlenken muss etc.
An dieser Stelle muss man dazu sagen, dass B eine Doppelgarage auf dem Grundstück hat, eine sehr große Fläche davor (für ca. 4 Fahrzeuge) und B auch ein paar Meter entfernt vor seiner Einfahrt stehen könnte ohne A zu behindern und zu terrorisieren.
Damit A ihn möglichst "schnell" behindert, hat B sich noch einen mobilen Pfosten in die zweispurige Ausfahrt gestellt, und B muss natürlich auf der zu A zugewandten Seite ausfahren und nicht auf der anderen oder mittig. A würden ihn also schon "behindern", wenn er mit dem Heck 10cm in die 6-8m breite, zweispurig aufgeteilte, Einfahrt von B steht.
Jetzt im Winter macht B das Parken auf der Strasse natürlich keinen Spaß, denn B hätte ja Schnee auf dem Auto. Also schiebt B den Schnee des Bürgersteiges etwas berghoch (statt runter) in Angrenzung an die Garage von A, so dass A schnell festfährt und Probleme beim wegfahren bekommt.
Auch ansonsten schiebt B den Schnee vom Bürgersteig so zwischen die parkenden Autos, dass A nicht mehr ohne große Problem wegfahren kann.
A hat schon mal ruhig seine Position dargelegt, reden hat nichts gebracht. B könne parken wo er wolle und auch den Schnee hinschieben wo er wolle. Man sieht, B ist nicht sehr einsichtig und kooperativ.
Kann man da was machen?
A hat einen Nachbarn B. B stört es, wenn A vor seiner Garage steht, die an den Bürgersteig und an das Nachbargrundstück angrenzt, da B sich bei der Ausfahrt von seinem Grundstück in der Sicht behindert fühlt. Zwischen der Garage von A und der Ausfahrt von B steht noch ein Blumenkübel und eine Strassenlaterne, zwischen Garagenflucht und der direkten Ausfahrt von B ist also nochmal ca. 1 m Platz. Das Auto von A ist aber nicht besonders hoch, die Strasse normal breit und gut einzusehen, zumal B eine sehr breite Ausfahrt hat, ca. 6-8m, also im Grunde zweispurig. Es besteht also kein Grund sich behindert zu fühlen, zumal es 20 Jahre kein Problem war.
Um A zu zwingen, nicht vor der Garage zu stehen, stellt B sich so knapp angrenzend an die Garage A, dass A sich nicht mehr davorstellen kann, sondern gezwungen ist in die Garage zu fahren (was mit Kindern, Einkauf, behinderter Mutter ...) nicht immer sehr praktisch ist. Zumal das parkende Auto des Nachbarn auch bei der Einfahrt stört, man umlenken muss etc.
An dieser Stelle muss man dazu sagen, dass B eine Doppelgarage auf dem Grundstück hat, eine sehr große Fläche davor (für ca. 4 Fahrzeuge) und B auch ein paar Meter entfernt vor seiner Einfahrt stehen könnte ohne A zu behindern und zu terrorisieren.
Damit A ihn möglichst "schnell" behindert, hat B sich noch einen mobilen Pfosten in die zweispurige Ausfahrt gestellt, und B muss natürlich auf der zu A zugewandten Seite ausfahren und nicht auf der anderen oder mittig. A würden ihn also schon "behindern", wenn er mit dem Heck 10cm in die 6-8m breite, zweispurig aufgeteilte, Einfahrt von B steht.
Jetzt im Winter macht B das Parken auf der Strasse natürlich keinen Spaß, denn B hätte ja Schnee auf dem Auto. Also schiebt B den Schnee des Bürgersteiges etwas berghoch (statt runter) in Angrenzung an die Garage von A, so dass A schnell festfährt und Probleme beim wegfahren bekommt.
Auch ansonsten schiebt B den Schnee vom Bürgersteig so zwischen die parkenden Autos, dass A nicht mehr ohne große Problem wegfahren kann.
A hat schon mal ruhig seine Position dargelegt, reden hat nichts gebracht. B könne parken wo er wolle und auch den Schnee hinschieben wo er wolle. Man sieht, B ist nicht sehr einsichtig und kooperativ.
Kann man da was machen?
Artikel lesen
3 Jahre Haft im Nachbarschaftsstreit
Das Hamburger Landgericht verurteilte ihn den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. "Es wäre besser gewesen wenn die beiden nie aufeinander getroffen wären", sagte der Richter. Bei den ständigen Begegnungen der Nachb.....
mehr Infos
Re: Parkterror vom Nachbarn
Also die Straße gehört keinem alleine, daher gelten dort die Regeln aus der STVO. Das Parken ist natürlich dort erlaubt wo es nicht verboten ist. Solange man aus der Garage kommt, egal wie oft man rangieren muss, ist alles erlaubt.
Da du selber dort hin stehen willst, wird man es kaum verbieten können das auch andere dort stehen.
Machs wie der im 3 Stock, der muss auch laufen.
Ein abgestelltes Mofa könnte den Platz auch freihalten. Kostet gebraucht 200 Euro + 60 Versicherung im Jahr
Uwe
Da du selber dort hin stehen willst, wird man es kaum verbieten können das auch andere dort stehen.
Machs wie der im 3 Stock, der muss auch laufen.
Ein abgestelltes Mofa könnte den Platz auch freihalten. Kostet gebraucht 200 Euro + 60 Versicherung im Jahr
Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 20.12.2010, 18:35
Re: Parkterror vom Nachbarn
Natürlich ist das Parken dort erlaubt wo es nicht verboten ist. Allerdings grenzt es schon an Nötigung, wenn man seinen Wagen EXTRA so stellt, dass andere nicht parken können oder dabei behindert werden.
§1 StVO
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Vorsätzlich bedinderndes Verhalten ist sicher vermeidbar.
§1 StVO
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Vorsätzlich bedinderndes Verhalten ist sicher vermeidbar.
Re: Parkterror vom Nachbarn
Man kann vor einer normalen Garage eben nicht parken, wenn du nur die Fahrzeugbreite hat. Das ist Pech.
Du nimmst doch auch keine Rücksicht, denn du reservierst dir einen Parkplatz.
Uwe
Du nimmst doch auch keine Rücksicht, denn du reservierst dir einen Parkplatz.
Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 20.12.2010, 18:35
Re: Parkterror vom Nachbarn
Die ist, milde ausgedrückt, Unsinn! Laut Ordnungsamt/Polizei darf man vor der eigene Garage stehen. Von Rücksichtslosigkeit kann also nun wirklich keine Rede sein. Das Ordungsamt empfiehlt eine Unterlassung duch das Gericht zu erwirken und die Polizei spricht sogar von Nötigung; da müsste man aber die Behinderungsabsicht beweisen.Klaus hat geschrieben:Du nimmst doch auch keine Rücksicht, denn du reservierst dir einen Parkplatz.
Re: Parkterror vom Nachbarn
Mach mal ein Bild, denn dann habe ich deine Geschichte nicht verstanden.
Klaus
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 20.12.2010, 18:35
Re: Parkterror vom Nachbarn
So ungefähr, Foto kann ich natürlich aus verständlichen Gründen nicht posten!
http://img269.imageshack.us/i/scan0001dbw.jpg
http://img269.imageshack.us/i/scan0001dbw.jpg
Re: Parkterror vom Nachbarn
Hatte ich doch richtig verstanden, die willst dir Parkraum sicher. Auf kosten des Nachbarn.
Hier gilt: Wer zuerst kommt hat den Platz.
1. Stadt dazubringen eine Sperrfläche einzuzeichnen
2. Durch Fahrrad, Roller, Anhänger oder sonst was zu blockieren.
3. Anderswo parken
4. Breitere Garageneinfahrt bauen.
Ansprüche hast du keine.
Klaus
Hier gilt: Wer zuerst kommt hat den Platz.
1. Stadt dazubringen eine Sperrfläche einzuzeichnen
2. Durch Fahrrad, Roller, Anhänger oder sonst was zu blockieren.
3. Anderswo parken
4. Breitere Garageneinfahrt bauen.
Ansprüche hast du keine.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 20.12.2010, 18:35
Re: Parkterror vom Nachbarn
Auf Kosten des Nachbarn? Merkwürdige Sicht, muss ich schon sagen! Welche Kosten (Nachteile) hat er denn?Klaus hat geschrieben:Hatte ich doch richtig verstanden, die willst dir Parkraum sicher. Auf kosten des Nachbarn.
Na ja!Klaus hat geschrieben:2. Durch Fahrrad, Roller, Anhänger oder sonst was zu blockieren.
Scheint anders zu sein! Ich hatte, wie oben schon gesagt, zwischenzeitlich ein Gespräch dem Ordungsamt und der Polizei: Die Polizei spricht von Nötigung und das Ordungsamt empfiehlt eine Unterlassung duch das Gericht zu erwirken. Zudem ist es ein Verstoß gegen die StVO §1Klaus hat geschrieben:Ansprüche hast du keine.
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Es fehlt an der Rücksicht und eine Behinderungsabsicht liegt vor.
Nach Weihnachten werde ich rechtlich dagegen vorgehen.
Re: Parkterror vom Nachbarn
Dann zeig ich jetzt alle in der Innenstadt an. Die Behindern mich einen Parkplatz zu finden
Also ich versteh nicht wie du auf die Idee kommst das du Vorrechte hast - aber nur zu.
Berichte weiter was da raus kam, würde mich interessieren
Klaus
Also ich versteh nicht wie du auf die Idee kommst das du Vorrechte hast - aber nur zu.
Berichte weiter was da raus kam, würde mich interessieren
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste