Gerichtsstreit vor Hauskauf

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Moderator: Klaus

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anubis666
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Gerichtsstreit vor Hauskauf

Beitrag von anubis666 » 27.01.2011, 19:34

Hallo liebes Forum,

ich hab mal eine Frage an euch. Vielleicht kennt sich jemand mit der Materie aus.

A hat im Dezember 2010 zum 10.01.2011 ein Einfamillienhaus gekauft.
Heute klingelte A beim Nachbarn um sich vorzustellen.
Dieser Empfang A gleich vor Freuden und erzählte3 A gleich das er gegen den Verkäufer noch einen Gerichtsstreit offen hat.
Es handelt sich um eine Baumaßnahme die der Verkäufer vor einem Jahr getätigt hat und dabei seinen Zaun beschädigt hat.
Hiernach hat er den Zaum nie wieder repariert.
Desweiteren hat er ohne seine Zustimmung einen Winkel an seine Garage gebohrt zur Befestigung des Haustores. Hierzu klagt er auch.
Weiteres Problem eine Hütte im Garten die zu weit an sein Grundstück heran geht.
Der Verkäufer hat mir keines dieser Verfahren/Rechtsstreit mitgeteilt.

A war heute erstmal baff wo A dies hörte.

Kann A jemand helfen ob A in dieser Sache Probleme bekommen könnte, da A jetzt der Eigentümer bin?

Vielen Dank..

Sebastian



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Klaus
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Re: Gerichtsstreit vor Hauskauf

Beitrag von Klaus » 27.01.2011, 23:03

Ein Nachbarschaftsstreit, und vor allen einer der das Grundstück betrifft mindert den Kaufpreis der Immobilien an sich schon mal.
Daher kann man Ansprüche auf Wandlung oder Minderung stellen.
Es handelt sich um eine Baumaßnahme die der Verkäufer vor einem Jahr getätigt hat und dabei seinen Zaun beschädigt hat.
Das muss er mit dem Ex klären, das geht a nichts an.
ohne seine Zustimmung einen Winkel an seine Garage gebohrt zur Befestigung des Haustores
Der muss auch jetzt noch weg gemacht werden. Der Vorbesitzer haftet gegenüber A für den Schaden.
Weiteres Problem eine Hütte im Garten die zu weit an sein Grundstück heran geht.
Wenn das noch nicht verjährt ist muss die versetzt werden. Der Vorbesitzer haftet gegenüber A für den Schaden.

Ich würde den beiden berechtigen Ansprüchen des Nachbarn einfach nachkommen, denn sonst hat A den Ärger gleich wieder.
Dabei mal den Nachbarn fragen welche Handwerken die letzten Jahre im Haus waren, die könnte man nach weiteren Mängeln fragen.
Auch wäre es Ratsam die Baugenehmigung, Baulastenverzeichnis und Grund einzusehen.

Das Geld wird A wohl schon bezahlt haben. Hoffentlich hat der Ex Geld.
Ich würde den Ex mitteilen das man Ansprüche aus arglistige Täuschung gelten macht und um Stellungnahme bitten.

Hat der EX eh keine Kohle - verhandle einfach ein paar Euro raus und vergleich dich schnell mit Ihm

Klaus

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anubis666
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Re: Gerichtsstreit vor Hauskauf

Beitrag von anubis666 » 28.01.2011, 09:58

Hallo Klaus,
Danke für dein Bemühen die Fragen zu editieren.
Ich hab die Regeln jetzt gelesen. Sorry!!

Nun nochmal kurz zur Fragestellung.

Ich denke A sollte abwarten ob die Ansprüche des Nachbarn gegenüber dem Ex berechtigt sind.
Wenn dies so sein sollte, dann würde der Ex sowieso zur Beseitigung der Mängel verurteilt werden.
A hat damit erstmal nichts zu tun und hält sich dort raus.
Sollte der Anspruch vom Nachbar gegenüber dem Ex begründer sein. Hätte A eine Handhabe um den Anspruch der arglistigen Täuschung gegenüber dem Ex durchzusetzen?

Im Notarvertrag steht drin das der Ex informiert, dass die Hütte im Garten ohne behördliche Genehmigung gebaut wurde und zu nah an den Grenzbereich des Nachbarn heran steht.
Sind hierdurch alle Ansprüche von A gegenüber dem Ex erloschen und A muss dafür gerade stehen?

Schönes Wochenende an alle'

Klaus
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Re: Gerichtsstreit vor Hauskauf

Beitrag von Klaus » 28.01.2011, 10:22

Sind hierdurch alle Ansprüche von A gegenüber dem Ex erloschen und A muss dafür gerade stehen?
Wenn er A auf den Mangel hingewiesen hat ist da nichts zu holen
Ich denke A sollte abwarten ob die Ansprüche des Nachbarn gegenüber dem Ex berechtigt sind.
Das Verfahren gegen den EX wird sich nur noch wegen der Sachbeschädigungen lohnen, alle Beseitigungsansprüche sind verloren da er das Grundstück nicht mehr besitzt.

Daher wird der Nachbar nun gegen A klagen und ihn auffordern.

A schafft sich einen ausgewachsenen Nachbarschaftsstreit, wenn er nicht sofort alle unerlaubten Bauten entfernt.

Ein warten ob A verliert lohnt nicht, A hat sich durch den Verkauf aus der Sache zurückgezogen.

Klaus
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anubis666
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Re: Gerichtsstreit vor Hauskauf

Beitrag von anubis666 » 28.01.2011, 10:41

Es dürfte doch arglistige Täuschung vom Ex gegenüber A vorliegen da er ihm die Mängel und den Nachbarschaftsstreit vorenthalten hat?
Am klügsten wäre wenn A die Mängel beseitigt und dem Ex um Stellungnahme bittet zwecks arglistiger Täuschung?

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Re: Gerichtsstreit vor Hauskauf

Beitrag von Klaus » 28.01.2011, 10:59

Im Bezug auf "Winkel an seine Garage gebohrt zur Befestigung des Haustores."
und des Nachbarschaftsstreit liegt ein Mangel vor der arglistig verschwiegen wurde.

Ich denke das man durchaus eine Minderung raus holen könnte.
A sollte mal einen Kostenvoranschlag einholen was das Erstellen einer anderen Halterung kosten.

A kann natürlich auch vom Kaufvertrag zurücktreten :-)

Klaus
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anubis666
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Re: Gerichtsstreit vor Hauskauf

Beitrag von anubis666 » 28.01.2011, 11:20

Ich denke A wird nochmal mit den Nachbarn sprechen ob es Möglichkeiten gibt die Mängel zu regeln damit das Nachbarschaftsverhältnis einen guten Start bekommt.
Weitere Möglichkeiten vom Nachbarn gegenüber dem Ex stehen weiterhin offen.
Diesbezüglich ist A außen vor.
A will den Nachbarn keine weitere Angriffsfläche bieten.
Über die Kosten der Beseitigung der Mängel will er mit dem Ex sprechen.

Vielen Dank Klaus

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