Feuchter Keller durch Abwasser
Moderator: Klaus
Feuchter Keller durch Abwasser
Ein Nachbar (A) hat im Abstand von 1 Meter zur Grundstücksgrenze einen Schuppen gebaut und leitet das Wasser vom Dach in ein Regenfass. Regnet es länger, läuft das Fass über und das Wasser läuft über die Grenze auf das Grundstück von (B). Das Fundament des denkmalgeschützten Fachwerkhauses von (B) ist nur 1 Meter von dieser Grenze entfernt und Keller und unterster tragender Balken sind seither feucht. (B) hat seinen Nachbarnn (A) auf das Problem angesprochen, (A) meinte (B) könne ihn ja verklagen. Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?
Grüsse, Isabel
Grüsse, Isabel
Zuletzt geändert von Isabel am 12.06.2007, 12:45, insgesamt 1-mal geändert.
Artikel lesen
Ausübungsfläche im Wegerecht
Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....
mehr Infos
Wie groß ist denn die Hütte das da soviel Wasser akommt das es noch zwei Meter entfernt einen Schaden im Haus verursachen soll.
Übrigens kommt in dem Garten nur soviel Menge an Wasser zusammen wir auch ohne Schuppenanfallen würde.
Klaus
Übrigens kommt in dem Garten nur soviel Menge an Wasser zusammen wir auch ohne Schuppenanfallen würde.
Klaus
Zuletzt geändert von Klaus am 12.06.2007, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Feuchter Keller durch Abwasser
Ist sich B wirklich sicher, dass die Feuchtigkeit in B's Keller vom A's überlaufenden Regenwasserfass kommt.Isabel hat geschrieben:Ein Nachbar (A) hat im Abstand von 1 Meter zur Grundstücksgrenze einen Schuppen gebaut und leitet das Wasser vom Dach in ein Regenfass. Regnet es länger, läuft das Fass über und das Wasser läuft über die Grenze auf das Grundstück von (B). Das Fundament des denkmalgeschützten Fachwerkhauses von (B) ist nur 1 Meter von dieser Grenze entfernt und Keller und unterster tragender Balken sind seither feucht. (B) hat seinen Nachbarnn (A) auf das Problem angesprochen, (A) meinte (B) könne ihn ja verklagen. Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?
Grüsse, Isabel
Ein Gutachter wird da sicher Licht ins Dunkel bringen.
Der Schuppen hat ca. 20 qm Grundfläche und das Wasser wird durch ein betoniertes Gefälle von der Regentonne auf das Haus von (B) zugeleitet.
Das Haus war 360 Jahre schadensfrei und ist seit Bau des Schuppens feucht geworden.
Ich danke Euch für Eure Antworten, habe eben erfahren, daß die Ableitung des Wassers über eine Regentonne nicht zulässig ist und der Nachbar Abhilfe schaffen muß.
Grüsse, Isabel
Das Haus war 360 Jahre schadensfrei und ist seit Bau des Schuppens feucht geworden.
Ich danke Euch für Eure Antworten, habe eben erfahren, daß die Ableitung des Wassers über eine Regentonne nicht zulässig ist und der Nachbar Abhilfe schaffen muß.
Grüsse, Isabel
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste