Feuchter Keller durch Abwasser

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Moderator: Klaus

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Isabel
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Feuchter Keller durch Abwasser

Beitrag von Isabel » 12.06.2007, 10:34

Ein Nachbar (A) hat im Abstand von 1 Meter zur Grundstücksgrenze einen Schuppen gebaut und leitet das Wasser vom Dach in ein Regenfass. Regnet es länger, läuft das Fass über und das Wasser läuft über die Grenze auf das Grundstück von (B). Das Fundament des denkmalgeschützten Fachwerkhauses von (B) ist nur 1 Meter von dieser Grenze entfernt und Keller und unterster tragender Balken sind seither feucht. (B) hat seinen Nachbarnn (A) auf das Problem angesprochen, (A) meinte (B) könne ihn ja verklagen. Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?

Grüsse, Isabel
Zuletzt geändert von Isabel am 12.06.2007, 12:45, insgesamt 1-mal geändert.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 12.06.2007, 12:04

Wie groß ist denn die Hütte das da soviel Wasser akommt das es noch zwei Meter entfernt einen Schaden im Haus verursachen soll.
Übrigens kommt in dem Garten nur soviel Menge an Wasser zusammen wir auch ohne Schuppenanfallen würde.

Klaus
Zuletzt geändert von Klaus am 12.06.2007, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.

Susi
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Re: Feuchter Keller durch Abwasser

Beitrag von Susi » 12.06.2007, 14:36

Isabel hat geschrieben:Ein Nachbar (A) hat im Abstand von 1 Meter zur Grundstücksgrenze einen Schuppen gebaut und leitet das Wasser vom Dach in ein Regenfass. Regnet es länger, läuft das Fass über und das Wasser läuft über die Grenze auf das Grundstück von (B). Das Fundament des denkmalgeschützten Fachwerkhauses von (B) ist nur 1 Meter von dieser Grenze entfernt und Keller und unterster tragender Balken sind seither feucht. (B) hat seinen Nachbarnn (A) auf das Problem angesprochen, (A) meinte (B) könne ihn ja verklagen. Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?

Grüsse, Isabel
Ist sich B wirklich sicher, dass die Feuchtigkeit in B's Keller vom A's überlaufenden Regenwasserfass kommt.

Ein Gutachter wird da sicher Licht ins Dunkel bringen.

Isabel
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Beitrag von Isabel » 12.06.2007, 16:14

Der Schuppen hat ca. 20 qm Grundfläche und das Wasser wird durch ein betoniertes Gefälle von der Regentonne auf das Haus von (B) zugeleitet.
Das Haus war 360 Jahre schadensfrei und ist seit Bau des Schuppens feucht geworden.
Ich danke Euch für Eure Antworten, habe eben erfahren, daß die Ableitung des Wassers über eine Regentonne nicht zulässig ist und der Nachbar Abhilfe schaffen muß.

Grüsse, Isabel

Klaus
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Beitrag von Klaus » 12.06.2007, 16:46

Ich würde da noch nen Schritt weiter gehen. Die Hütte ist ebefalls bei 20qm kaum genemigungsfrei !. Auch ist deren Abstandmit 1 Meter zu gering. Da kann man Baurectlich (über Bauamt - aber wenigt sinnvoll) und Nachbarrechtlich (Schiedstelle) vorgehen.


Klaus

Isabel
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Beitrag von Isabel » 14.06.2007, 10:56

Vielen Dank für den Tip, ich werde mich nach Möglichkeiten einer außergerichtlichen Schlichtung erkundigen.

Grüsse, Isabel

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