Zugang zum Grundstuecksteil

Erst mal nur ein Forum für alles, wird getrennt wenn genug Einträge

Moderator: Klaus

Antworten
goerdi
Beiträge: 210
Registriert: 22.06.2008, 20:50

Zugang zum Grundstuecksteil

Beitrag von goerdi » 19.03.2011, 13:30

hallo !

die Haeuser/Grundstuecke A und B wie gehabt bei meinen hypothetischen Faellen. :) (evtl. gehoert das ja ins unterforum wegerecht)
Haus A steht mit der hinteren Ecke direkt auf der Grenze und vorne ca 70 cm weg von der Grenze zum Grundstueck von B. sprich neben dem Haus A ist ein spitzes Dreieck welches noch zu A gehoert.
Jetzt kann aber A nur an das " Dreieck" kommen und "befplanzen" wenn er ueber das Grundstück von B laeuft.
Wegerechte sind keine eingetragen oder sonst irgendwie vereinbart.
gibts fuer A irgendwelche rechte den zugang zu erzwingen ?

gruss goerdi



Artikel lesen
Smarte Sicherheitssysteme nur halbwegs Schutz

Wer sein Wohnraum mit einer Alarmanlage schützen will, muss meist beim Profi tausende von Euros ausgeben. Mieter sind gut beraten sich das vom Vermieter genehmigen lassen, sonst kann der Vermieter den Rückbau verlangen. Viel bequemer und sogar viel günstiger sind Alarmanlagen zum S.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Zugang zum Grundstuecksteil

Beitrag von Klaus » 19.03.2011, 17:08

Wer sich selber das Haus in den Weg stellt hat Pech. Notrechte gibt es nur um sein Grundstück zu erreichen, nicht um jedes Stück einzel.
Viele Leute müssen durch das Haus um in den Garten zu kommen. Üblicherweise versiegelt man solche Ecken einfach.

Jedoch muss der Nachbar an die "Hauswand" um Arbeiten oder notwendige Kontrollen
durchzuführen hat er ein Hammer und Leiterschlagrecht. Aber nur wenn es sonst gar nicht anders geht.

Irgendwo zwischen Bepflanzung mit Obst und Gemüse und jährlicher Entfernung des Wildwuchses der ins
Haus wurzelt gibt es Grenzen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste