hallo !
die Haeuser/Grundstuecke A und B wie gehabt bei meinen hypothetischen Faellen. (evtl. gehoert das ja ins unterforum wegerecht)
Haus A steht mit der hinteren Ecke direkt auf der Grenze und vorne ca 70 cm weg von der Grenze zum Grundstueck von B. sprich neben dem Haus A ist ein spitzes Dreieck welches noch zu A gehoert.
Jetzt kann aber A nur an das " Dreieck" kommen und "befplanzen" wenn er ueber das Grundstück von B laeuft.
Wegerechte sind keine eingetragen oder sonst irgendwie vereinbart.
gibts fuer A irgendwelche rechte den zugang zu erzwingen ?
gruss goerdi
Zugang zum Grundstuecksteil
Moderator: Klaus
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Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk
Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.
In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....
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Re: Zugang zum Grundstuecksteil
Wer sich selber das Haus in den Weg stellt hat Pech. Notrechte gibt es nur um sein Grundstück zu erreichen, nicht um jedes Stück einzel.
Viele Leute müssen durch das Haus um in den Garten zu kommen. Üblicherweise versiegelt man solche Ecken einfach.
Jedoch muss der Nachbar an die "Hauswand" um Arbeiten oder notwendige Kontrollen
durchzuführen hat er ein Hammer und Leiterschlagrecht. Aber nur wenn es sonst gar nicht anders geht.
Irgendwo zwischen Bepflanzung mit Obst und Gemüse und jährlicher Entfernung des Wildwuchses der ins
Haus wurzelt gibt es Grenzen.
Klaus
Viele Leute müssen durch das Haus um in den Garten zu kommen. Üblicherweise versiegelt man solche Ecken einfach.
Jedoch muss der Nachbar an die "Hauswand" um Arbeiten oder notwendige Kontrollen
durchzuführen hat er ein Hammer und Leiterschlagrecht. Aber nur wenn es sonst gar nicht anders geht.
Irgendwo zwischen Bepflanzung mit Obst und Gemüse und jährlicher Entfernung des Wildwuchses der ins
Haus wurzelt gibt es Grenzen.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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