Belästigung durch Lärm und Bälle

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Moderator: Klaus

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w.w
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Belästigung durch Lärm und Bälle

Beitrag von w.w » 24.03.2011, 21:02

Hallo,
Habe mal eine Frage und bräuchte Rat an welches Amt ich mich wenden müsste oder wie folgendes Problem zu klären wäre.
Die Sachlage:
Nachbar A hat eine Auffahrt, links davon ist sein Haus. Mit den Fenstern von der Küche, Schlafzimmer und Bad.
Rechts von der Auffahrt hat Nachbar B ein sehr großes Grundstück, auf dem Teil des Grundstückes das direkt an der Auffahrt von Nachbar A grenzt, hat dieser zwei Tore aufgestellt.
Jetzt da es draussen bisschen wärmer wird, spielen sämtliche Kinder von Nachbar C-Z dort Fußball, wie jedes Jahr.
Nun fliegen jetzt die Bälle an alle Fenster der jeweiligen Haushälfte und parkende Autos, schon alleine wenn Nachbar A in der Küche sich befindet und die Hausmauer getroffen wird, erschräckt dieser sich.
Zu dem Sachschaden der entstehen könnte sagen die Nachbarn C-Z:"die Kinder sind versichert", nun glaubt aber Nachbar A auch nicht immer an die ehrlichkeit der Kinder, den an so einem Auto sind mal schnell mehrere 100€ Schaden dran.
Dazu kommt noch die Lärmbelästigung den Nachbar A hat auch mal Nachschicht und wenn die Bälle an das Fenster fliegen ist ein schlafen unmöglich.
Was vielleicht noch wichtig ist es gibt zwei Spielplätze der eine ist ein Haus weiter und der andere ca. 200 meter, doch keiner der Nachbarn von C-Z schickt seine Kinder dahin,
egal wie lange man mit denen diskutiert.
Ist Nachbar B nicht gezwungen einen Zaun aufzustellen oder die Tore zu entfernen?

Dank im vorraus!



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Der Grund dürfte sein das diese Art von Streit nicht im Keim erstickt wird sondern langsam hochkocht. Auch ist es ein Nachteil das selbst bei Körperverletzung beide weiter im Ort bleiben dürfen. Hier sollte man ernsthaft darüber nachdenken oder man die Ausweisung aus dem ort n.....

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Klaus
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Re: Belästigung durch Lärm und Bälle

Beitrag von Klaus » 25.03.2011, 09:34

Man man auf Unterlassung klagen wenn man eine Lärmbelästigung beweisen kann, wobei Kinderlärm nicht zählt.
Man kann auch auf Unterlassung klagen das der Ball rüber fliegt, evtl. findet sich ein Richter der was macht.

Evtl. kann man durch das Bauamt die Nutzung als Sportfläche verbieten lassen.

Am einfachsten den Rasensprenger Nachts anstellen, im Dreck spielt es sich schlechter :-)

Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

dermannvonnebenan
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Re: Belästigung durch Lärm und Bälle

Beitrag von dermannvonnebenan » 25.03.2011, 09:38

Hallo!

Für diese Sache wird sich kein Amt interessieren, das ist reines Privatrecht.
Könnte nicht B die Tore an eine andere Seite seines Grundstücks stellen?

Der Mann von nebenan

Klaus
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Re: Belästigung durch Lärm und Bälle

Beitrag von Klaus » 25.03.2011, 10:17

In vielen Gemeinden gibt es mittlerweile Ordnungsamts oder Polizisten die vermitteln und eingreifen.

Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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